Die IWÖ wurde dazu ausführlich interviewt und weist ausdrücklich darauf hin, daß die Kennzeichnung von reinen Sammlerwaffen zwar Vermögenswerte vernichtet, aber dennoch nicht dem angestrebten Ziel der Bekämpfung der Schußwaffenkriminalität dient.
Es wird die Stellungnahme der IWÖ im Begutachtungsverfahren zum neuen Gesetz zitiert. Die Kennzeichnung von reinen Sammlerwaffen vernichtet Vermögenswerte, mindert aber nicht die Schußwaffenkriminalität.
Das Innenministerium hat einen Entwurf eines Schußwaffen-kennzeichnungsgesetzes herausgegeben und zur Begutachtung ausgesendet.
Seit 14. Dezember 2019 sind „lange“ Magazine für Pistolen (>20 Schuss) und Halbautomaten (> 10 Schuss) der Waffenbehörde zu melden.
Die Europäische Union und die Mehrheit der ins Europäische Parlament gewählten nationalen Politiker haben uns im Zusammenhang mit „großen Magazinen“ komplizierte und unsinnige Regelungen gebracht.
War der Wahlkampf 2017 noch dominiert von der Thematik der Migrationskrise, so war der nun vergangene Wahlkampf vor allem geprägt durch Inhaltsleere.
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