Sehr geehrte Damen und Herren! Unter Bezugnahme auf die Einleitung des Begutachtungsverfahrens betreffend die geplante Änderung des Waffengesetzes 1996 dankt die IWÖ, Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich, für die Übermittlung des Begutachtungsentwurfes und für die Einräumung der Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. . .
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War der Wahlkampf 2017 noch dominiert von der Thematik der Migrationskrise, so war der nun vergangene Wahlkampf vor allem geprägt durch Inhaltsleere.
Gestern wurde die IWÖ zur Stellungnahme zum Entwurf des neuen Waffengesetzes eingeladen. Um unsere Mitglieder und Interessenten frühzeitig zu informieren, habe ich die wichtigsten Bestimmungen des Entwurfes zusammengefaßt.
Lang hat es gedauert, viel wurde darüber nachgedacht und geschrieben, viel wurde befürchtet und viel wurde gehofft. Das neue Waffengesetz ist ein Wechselbad der Gefühle.
Am 06.04.2018 hat die IWÖ einen Newsletter herausgegeben, bei dem der Stand der Arbeiten zur Waffengesetznovelle 2018 und zur Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie beschrieben wurde.
Unabhängig von parteipolitischer Präferenz, lässt sich in Wahlkampfzeiten eine Entwicklung beobachten, die schon derart gewohnt und in den polit-medialen Komplex internalisiert scheint, dass kaum noch jemand ihren undemokratischen Charakter wahrnimmt oder gar benennt.
Anfang Juli 2018 wurde aus mehreren gleichlautenden Quellen bekannt, daß der im Ministerium fertige Entwurf der Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in das nationale Waffengesetz in der Koalition blockiert werde. Diese unglaubliche Nachricht erregte in den diversen Waffenforen erhebliches Aufsehen und große Empörung bei den Legalwaffenbesitzern.
EU-Kommissarin Malström plant eine Verschärfung des Waffenrechts.
Die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie und die Anpassung des österreichischen Waffengesetzes stehen unmittelbar bevor. Die Zeit drängt, die kurzen Fristen, die uns die EU gesetzt hat, gebieten einen raschen Gesetzestext.
Im IWÖ Büro häufen sich derzeit eine Unzahl von Anfragen zum neuen Waffengesetz. Es ist gut und richtig, wenn jeder Legalwaffenbesitzer über die gesetzlichen Bestimmungen wohl informiert sein möchte. Ich verstehe es daher auch sehr gut, wenn viele Anfragen an uns gerichtet werden.
Das Innenministerium arbeitet nun rasch an der Waffengesetznovelle 2018 mit der auch die letzte EU-Waffenrechtsrichtlinie umgesetzt werden soll. Die IWÖ ist voll in dem Gesetzwerdungsprozeß miteinbezogen, wir kennen auch den neuesten Entwurf des Gesetzes.
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Jedes Gesetz muss Interpretationsspielräume offen lassen. Es ist also kein Fehler, wenn Gesetze teilweise unbestimmt sind.
Die IWÖ dankt zunächst für die Gelegenheit, zu den oben bezeichneten Gesetzesvorhaben Stellung nehmen zu können. Nach ausführlicher Beratung in unserem Vorstand, erlaubt sich die IWÖ zu den im Betreff angeführten Gesetzesvorhaben folgende Stellungnahme abzugeben.
Die offiziellen Texte zum neuen Waffengesetzentwurf sind schwer zu lesen. Es wird nämlich nicht das Gesetz als Ganzes wiedergegeben, sondern nur die Worte, Absätze und Paragraphen, die geändert werden sollen.

