Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie pausiert. Keine Antwort auf den Brief der IWÖ!
Am 13.04.2017 haben wir von der IWÖ einen Brief an den Herrn Innenminister geschrieben. Höflich und konstruktiv. Es ging um die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie in Österreich.
Hier der Brief nochmals im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Bundesminister!Die EU-Waffenrichtlinie ist beschlossen worden und muß nun im österreichischen Waffenrecht umgesetzt werden. Nach vielen Protesten der Betroffenen, der Jäger, der Sportschützen und der Waffensammler wurden zwar einige wenige Änderungen an der Richtlinie vorgenommen, viele Verschärfungen sind aber geblieben. Jedenfalls ist das nunmehr vorliegende Ergebnis in nationales Recht aufzunehmen.
Das erfordert selbstverständlich eine entsprechende Novelle, viele von der EU geforderte Verschärfungen sind in unser Gesetz einzuarbeiten.
Bei den Novellen des Waffengesetzes aus dem Jahr 1996 und 2010 wurde schon zweimal eine Anpassung österreichischen Rechts vorgenommen, die von der EU vorgeschriebenen Verschärfungen wurden vorschriftsmäßig umgesetzt.
Bei diesen Novellen hat die IWÖ mit ihren Experten maßgebend mitgewirkt, hat die konstruktive Mitarbeit des Handels und der Büchsenmacher, vor allem bei der Meldung und der Registrierung von Feuerwaffen gesichert und weiters erreicht, daß die betroffenen Besitzer legaler Waffen diese neuen Bestimmungen willig mitgetragen haben. Daher konnten diese Gesetzesvorhaben klaglos umgesetzt werden und sind auch allgemein akzeptiert worden.
Jetzt ist es wieder so weit: Die von der EU entwickelten zusätzlichen Kontrollen und Verbote sind in den österreichischen Rechtsbestand aufzunehmen.
Dazu möchte die IWÖ mit ihren ausgewiesenen und erprobten Kennern und Praktikern des Waffenrechtes ihre Mitarbeit anbieten, eine Mitarbeit, die sich schon in den Jahren 1996 und 2010 bestens bewährt hat.
Dabei könnten auch einige weitere Anpassungen an die diversen bisherigen EU-Richtlinien erörtert werden, auch die Kriegsmaterialverordnung wäre schon längst entsprechend anzupassen. Einige Vereinfachungen unseres Waffenrechtes würden zudem zu einer recht wünschenswerten Einsparung in der Verwaltungspraxis führen.
Daher bieten wir Ihnen, sehr geehrter Herr Bundesminister, unsere konstruktive Mitarbeit an. Die Fachbeamten des BMI könnten zusammen mit den IWÖ-Experten eine allseits akzeptierte und praktikable Novellierung des österreichischen Waffengesetzes erarbeiten.
Die IWÖ bittet daher um einen Termin zur Besprechung einer allfälligen Zusammenarbeit und würde sich über eine Terminbekanntgabe sehr freuen.
Der Vorstand der IWÖ
Dieser Brief der IWÖ ist bis jetzt unbeantwortet geblieben. Eigentlich nicht korrekt. Warum dies so ist, darüber läßt sich natürlich spekulieren: Das Problem der Asylwerber und die damit auch verbundene Kriminalität brennt dem Innenminister sicher mehr unter den Fingernägeln, als das österreichische Waffengesetz. Auch ist derzeit wohl die Vorbereitung auf den Wahlkampf für die kommenden Nationalratswahlen wichtiger. Und zuletzt wird man vor den Wahlen auch niemand verprellen wollen. Weder in die eine liberale, noch in die andere restriktive Richtung.
Wie die EU-Waffenrechtslinie umgesetzt werden wird, steht derzeit in den Sternen. Vieles hängt von den Mehrheitsverhältnissen im kommenden Nationalrat und von der Person des neuen (alten?) Innenministers ab. Erst wenn der Nationalrat gewählt und die neue Bundesregierung steht, wird an der notwendigen Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie gearbeitet werden. Dann drängt aber die Zeit.
Wenn die neue Bundesregierung stehen wird, werden wir von der IWÖ an den neuen Innenminister herantreten und unsere Mitarbeit anbieten. Die IWÖ vertritt nämlich die Interessen aller österreichischen Waffenbesitzer und hat an der Umsetzung der bisherigen EU-Waffenrechtsrichtlinien konstruktiv mitgearbeitet.
DI Mag. Andreas Rippel