Die starke Bürgermobilisierung durch unsere Schweizer Schwesterorganisation PROTELL und durch die anderen in der Interessengemeinschaft Schießen Schweiz vereinten Organisationen gegen die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie war nicht ausreichend. . .
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Am 06.04.2018 hat die IWÖ einen Newsletter herausgegeben, bei dem der Stand der Arbeiten zur Waffengesetznovelle 2018 und zur Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie beschrieben wurde.
Am 16. November fand in Brüssel die Konferenz zur Feuerwaffenrichtlinie im Europäischen Parlament statt, veranstaltet von Firearms United. Wir Österreicher waren auch vertreten, die IWÖ und andere auch, was sehr schön gewesen ist.
Wer macht etwas außer der IWÖ? Antwort: Niemand. Die Jäger nicht, die Sportschützen nicht, vom Handel und von den Produzenten hört man auch nichts. Schweigen, ducken und brav folgen scheint die Parole zu sein. Und die die EU wird das beinhart ausnützen. Jetzt schreibt die IWÖ an die Frau Innenminister. Leider wird es nichts nützen. Wie man hört, hat sie den EU-Plänen längst zugestimmt.
Seit einigen Jahren halten manche Waffenbehörden die Jäger zum Narren. Was geht hier vor?
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Der Beitritt zur EU hat einigen Österreichern Gutes gebracht, manchen weniger Gutes und für sehr viele Österreicher war der Beitritt zur EU mit äußerst unangenehmen Verschlechterungen verbunden. Dazu gehören vor allem die legalen, privaten Waffenbesitzer.
Lang hat es gedauert, viel wurde darüber nachgedacht und geschrieben, viel wurde befürchtet und viel wurde gehofft. Das neue Waffengesetz ist ein Wechselbad der Gefühle.
Die Europäische Union – konkret: die EU-Kommission – will das Waffenrecht verschärfen und nimmt dabei den unbescholtenen und rechtschaffenen Bürger und Waffenbesitzer ins Visier.
Als „verfehlte Sicherheitspolitik und Übererfüllung der EU-Waffengesetznovelle von 2008“, bezeichnete Team Stronach Mandatarin und Mitglied des Innenausschusses Martina Schenk in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Generalsekretär der IWÖ Dr. Georg Zakrajsek, die österreichischen Waffengesetze.
Die EU-Waffenrichtlinie ist beschlossen worden und muß nun im österreichischen Waffenrecht umgesetzt werden. Nach vielen Protesten der Betroffenen, der Jäger, der Sportschützen und der Waffensammler wurden zwar einige wenige Änderungen an der Richtlinie vorgenommen, viele Verschärfungen sind aber geblieben.
Trotz der oben dargestellten Gründe wurde gegen den Sammler ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz eingeleitet und die Hausdurchsuchung mit Spezialkräften der Polizei durchgeführt.
Das haben unsere Politiker schön hingekriegt: Ein großer Teil der bisher rechtstreuen Bevölkerung ist mit Ende der Registrierungsfrist zu Straftätern geworden.
Als 2010 das Waffenregister auf Befehl der EU eingeführt worden ist, hat es an mahnenden Stimmen nicht gefehlt.
Das Schußwaffenkennzeichnungsgesetz, mit dem vor allem Waffensammlern, aber auch Militärgewehrschützen das Leben
schwer gemacht wird, ist nun vom Nationalrat und vom Bundesrat abgesegnet worden.
Die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie und die Anpassung des österreichischen Waffengesetzes stehen unmittelbar bevor. Die Zeit drängt, die kurzen Fristen, die uns die EU gesetzt hat, gebieten einen raschen Gesetzestext.

