Volksabstimmung in der Schweiz bestätigt die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie
Die starke Bürgermobilisierung durch unsere Schweizer Schwesterorganisation PROTELL und durch die anderen in der Interessengemeinschaft Schießen Schweiz vereinten Organisationen gegen die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie war nicht ausreichend.
Die durchgeführte Volksabstimmung ergab eine deutliche Mehrheit für die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie und für eine Verschärfung des Schweizer Waffengesetzes.
Die Schweizer sind wohl weder europafeindliche Einzelgänger noch echt unabhängig von der Europäischen Union. Im Gegenteil: Die Schweiz und die EU sind in hohem Maße wirtschaftlich miteinander verwoben. Basis dafür sind über hundert bilaterale Verträge, um deren Modernisierung gerade gestritten wird. Die Waffenrichtlinie ist dabei natürlich ein kleiner, aber für die Schützen sehr wichtiger Nebenschauplatz.
Als Mitglied im Verbund der Schengen- und der Dublin-Staaten sollte die Schweiz die Änderungen der EU-Waffenrichtlinie bis spätestens am 31.05.2019 im eigenen Waffenrecht umgesetzt haben. Das revidierte (geänderte) und vom Gesetzgeber beschlossene Waffengesetz übernahm im wesentlichen die neue EU-Richtlinie. Dagegen haben die Schützenverbände das Referendum ergriffen. Ihrer Meinung nach bedeutet die Revision das Ende der Schweizer Schützentradition, ohne daß sie eine nennenswerte Verbesserung der allgemeinen Sicherheit bringen würde.
Der Bundesrat und die Befürworter erachteten dagegen das Schießwesen durch die vorgesehenen Änderungen nicht als gefährdet. Die Schweiz hätte gut verhandelt und bei der EU weitreichende Zugeständnisse herausholen können. Eine Nichtumsetzung der Revision (der Änderungen) hätte den Ausschluß aus Schengen/Dublin zur Folge, vermeinen die Befürworter der Verschärfungen.
PROTELL wies in der Schweiz sowie die IWÖ in Österreich darauf hin, daß die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie nicht den geringsten Sicherheitsgewinn bietet. Auch unsere Schweizer Partnerorganisation sieht die Problematik, daß das Recht auf Waffenbesitz immer mehr zu einem bloßen Privileg – das jederzeit entzogen werden kann – verkommt.
Die Schweizer Verschärfungen sind auch uns wohlbekannt. Als EU-Mitgliedstaat mußten wir die gesamte Richtlinie umsetzen und konnten mit der EU nicht über Ausnahmeregelungen verhandeln.
Auch für die Schweiz ist eine Pflicht zur Markierung von Waffen und Waffenbestandteilen eingeführt worden. Wesentliche Verschärfungen des Schweizer Waffengesetzes sind die geänderten Zulassungsbestimmungen für halbautomatische Waffen mit großen Magazinen. Nach der Neuregelung müssen Käufer solcher Waffen, wie beispielsweise der Sturmgewehre 90 und 57, nachweisen, daß sie entweder Mitglieder eines Schießvereines sind, oder daß sie die Waffe regelmäßig für das sportliche Schießen nutzen. Als regelmäßig gelten fünf Schießen innerhalb von fünf Jahren. Ordonnanzwaffen, die nach dem Militärdienst in den Privatbesitz übernommen werden, sind von dieser Regelung ausgenommen. Besitzer von halbautomatischen Waffen mit großen Magazinen, die nicht Ordonnanzwaffen sind, müssen deren Besitz innerhalb von drei Jahren der zuständigen Behörde des Wohnsitzkantons melden, falls sie nicht schon registriert sind.
Die Schweizer Stimmbevölkerung stimmte den Anpassungen im Waffenrecht mit nahezu 64% der Stimmen zu. Der Grund für diese große Mehrheit liegt nach PROTELL in der millionenschweren Lobbyarbeit der Wirtschaftsverbände und die Propaganda des Staates in einer veritablen Desinformationskampagne. Nahezu auch alle politischen Parteien unterstützten die Verschärfungen des Schweizer Waffenrechtes. Daß Desinformationskampagnen von Erfolg gekrönt sein können wissen auch wir Österreicher. Wer war es, der uns glatt vor einer Wahl weismachen wollte, daß Jäger eigentlich keine Waffen besitzen? Und wie haben (viele) Jäger anschließend gestimmt?
Auch wenn das Schweizer Waffenrecht zumindest aus unserer Sicht weiterhin als liberal zu bezeichnen ist, mußten auch die Schweizer Schützen hinnehmen, wie man ihnen ihre Freiheiten Stück für Stück in einer Salamitaktik wegnimmt. Die Verschärfungen des Waffenrechtes werden selten so gemacht, daß man gleich ein Totalverbot ausspricht, sondern es erfolgen Schritt für Schritt Registrierungen und Einschränkungen. Nur was vorher registriert wurde, kann später eingezogen werden.
PROTELL schreibt:
„Die Waffenbesitzenden unseres Landes und alle diejenigen, die in Zukunft zur Wahrung unserer schönen Traditionen freier Frauen und Männer beitragen möchten, sollen wissen, daß PROTELL Ihnen immer zur Seite stehen wird, um das zu verteidigen, was die Sieger von heute Ihnen noch an Freiheiten gelassen haben. Wir werden unseren Mitgliedern weiterhin alle erforderliche Rechtsberatung zukommen lassen, und wir garantieren Ihnen bei Bedarf die Unterstützung unserer Rechtschutzversicherung, die im Jahresbeitrag enthalten ist, wann immer der Staat vom Buchstaben des Gesetzes abweicht.“ Das Gesagte steht nicht nur für PROTELL, sondern auch für die IWÖ.
DI Mag. Andreas Rippel