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IWÖ – Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich

Verband der Sicherheitsunternehmen Österreichs fordert eine Verschärfung der Vorschriften für das Verwahren von Waffen

In Österreich gibt es derzeit etwa 1,1 Millionen Waffen der Kategorien B, C (und D). Mit breiter medialer Präsenz präsentierte der VSÖ diese Zahl an privaten Schußwaffen und warnte aufgrund der Steigerungsraten vor unsicherer Verwahrung.

Die „Milchmädchenrechnung“ des VSÖ ist einfach. Da die Anzahl der Schußwaffen (korrekt müßte man wohl sagen die Anzahl der im ZWR registrierten Schußwaffen) steigt und die Unternehmensgewinne der Mitglieder des VSÖ offensichtlich nicht im gleichen Umfang steigen, muß man erneut die Waffenbesitzer diskreditieren. Kaufe ich mir nämlich eine zusätzliche Waffe, dann hat diese oftmals in den vorhandenen Safes und Waffenschränken Platz. Eine zusätzliche Waffe bringt nur selten die Notwendigkeit der Anschaffung eines neuen Safes oder Waffenschrankes mit sich.

Da die Mitgliedsbetriebe des Verbandes der Sicherheitsunternehmen Österreichs aber Geschäft machen wollen, blendet man diesen Umstand einfach aus und malt das Horrorszenario der unsicheren Verwahrung und das Gelangen von Waffen in Kinderhände an die Wand.

Daß die Zahl, der im Zentralen Waffenregister registrierten Waffen insbesondere deswegen steigt, weil nunmehr auch die letzten Schußwaffen, nämlich der Altbestand an Waffen der Kategorie D (Flinten) nachregistriert werden müssen, ignoriert man beim VSÖ ebenfalls. Hauptsache die Mitgliedsbetriebe des Verbandes machen ihr Geschäft.

Daß es in Österreich keine vorgeschriebenen Widerstandsgrade der Safes gibt (anders als in Deutschland) ist im übrigen eine vernünftige Sache. Nach der österreichischen Regelung kommt es nämlich auf sämtliche die Sicherheit betreffende Umstände an: Wohnt beispielsweise eine Person im fünften Stock und weist die Eingangstüre hohe Sicherheitsstandards auf, dann muß beispielsweise der Safe keinen so hohen Widerstandsgrad aufweisen. Einen hohen Widerstandsgrad muß der Safe aber beispielsweise dann aufweisen, wenn es sich beim Verwahrungsort um ein Einfamilienhaus mit unvergitterten Fenstern im spärlich bebauten Gebiet handelt, wo noch dazu zum Waffenbesitz unberechtigte Mitbewohner anwesend sind. Nach österreichischem Recht sind eben alle Umstände der Verwahrung miteinzubeziehen und ergibt dies im Normalfall auch sinnvolle Anforderungen an die Verwahrung. Die Besitzer von Schußwaffen der Kategorie B werden auch regelmäßig und nichtanlaßbezogen kontrolliert und man ist als Waffenbesitzer zur Vermeidung des Verlustes der waffenrechtlichen Verläßlichkeit gezwungen die Polizeibeamten in die Wohnung und sämtliche Räume, in denen sich Waffen befinden, einzulassen.

Um nicht mißverstanden zu werden: Ich empfehle seit vielen Jahren eine hochwertige und sichere Verwahrung. Es ist nicht gut immer gerade noch die Minimalanforderungen zu erfüllen, ein Mehr an Sicherheit verhindert Mißbrauch und nützt dem Image der Legalwaffenbesitzer. Es muß aber nicht unbedingt ein Safe aus einem VSÖ-Mitgliedsbetrieb sein.

DI Mag. Andreas Rippel

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