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IWÖ – Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich

Waffenpässe für Polizisten – kommt Bewegung in die Sache?

Seit einigen Jahren blockieren unsere Waffenbehörden: keine Waffenpässe mehr für Polizisten. Und das Ganze ist von den Verwaltungsgerichten inzwischen abgesegnet und zementiert. Das gilt natürlich auch für andere Exekutivbeamte. Denn auch Soldaten und Justizwachebeamte kriegen keinen Waffenpaß mehr, Jäger übrigens auch nicht. Ein Skandal.

Die Sicherheitssituation in Österreich erzeugt aber derzeit Unruhe in der Bevölkerung und in der Exekutive genauso. Und jetzt nehmen sich sogar die Medien der Sache an. „Läßt der Staat seine Polizisten im Stich?“ – so wird gefragt.

Ein „Kurier“-Artikel bringt diese Problematik recht deutlich auf den Punkt:

Auszug aus einem Gastkommentar des Herrn Dr. Raoul Wagner im Kurier vom 11.9.2016

Ignoranz
Wie der Kurier am 15. März 2016 berichtete, verkündete die Regierung im März, daß Polizisten in Zukunft wieder Waffenpässe ausgestellt werden sollen. Geschehen ist seither freilich nichts . . .

Die Behörden vertreten zudem die Ansicht, daß Polizisten außer Dienst bei Gefahr im Verzug zum Schutz anderer nicht einschreiten müßten, sondern auch mit dem Handy Kollegen zuhilfe rufen können, die sich gerade im Dienst befinden. Diese Situation ist nicht mehr zynisch sondern tragisch. Die tausenden Polizistinnen und Polizisten, die in Österreich zum Schutz der Allgemeinheit Dienst tun und ihr Leben riskieren, werden vom Staat einfach im Stich gelassen.

Auch die „Krone“ hat sich des Themas angenommen. Hier ein Auszug aus einem Artikel vom 13. 9. 2016 unter dem Titel: Polizisten dürfen trotz Terrorgefahr in Freizeit keine Waffe tragen:

Bis vor gar nicht allzu langer Zeit war es für Österreichs Polizisten verhältnismäßig einfach, einen Waffenpass – und damit die Berechtigung zum Führen einer geladenen Faustfeuerwaffe auch außerhalb der Dienstzeit – zu erhalten. Doch damit ist seit geraumer Zeit Schluss. Die Verwaltungsbehörden stellen keine Waffenpässe mehr für Polizisten aus – trotz erhöhter Terrorgefahr und obwohl der Staatsschutz sie als potenzielle Ziele der Terrormiliz IS sieht.

Hintergrund für die befremdlich anmutende Weigerung, Waffenpässe zu genehmigen, die zur Folge hat, dass die heimischen Polizisten in ihrer Freizeit de facto entwaffnet werden, ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs. Seit einiger Zeit beziehen sich die Verwaltungsbehörden nämlich auf diesen VwGH- Entscheid aus dem Oktober 2011. Allerdings werde dieser von ihnen “fälschlicherweise völlig fehlinterpretiert”, sagt der Wiener Anwalt und Experte für Notwehr- und Waffenrecht

Raoul Wagner.

Der Jurist vertritt laut Angaben des “Kurier” mehrere Dutzende Polizisten, die zum Eigenschutz und aus Sorge vor der steigenden Terrorgefahr Waffenpässen bei den für die Vergabe zuständigen Landespolizeidirektionen, Magistraten oder Bezirkshauptmannschaften beantragt haben. Laut Wagners Angaben wurde kein einziger dieser Anträge positiv beschieden. Selbst ein Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung soll mit seinem Wunsch auf einen Waffenpass abgeblitzt sein.

Vielleicht kommt also endlich Bewegung in die Sache. Wie lange die politischen Widerstände unter diesem Druck der Öffentlichkeit und der Betroffenen noch andauern können – darauf kann man gespannt sein.

Dr. Georg Zakrajsek

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