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IWÖ – Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich

Studie: Strengere Waffengesetze senken Mord- und Suizidrate

Das EU-Musterland Deutschland hat bereits am 9. November 2012 das von der Waffenrichtlinie geforderte elektronische Waffenregister in Betrieb genommen. Voreilig. Man hätte zwar bis Ende 2014 warten können, wollte aber besonders brav und dienstfertig sein. Das ist aber kräftig in die Hose gegangen. Das Register ist ein veritabler Flop. Wie in Österreich voraussichtlich auch.
Die Vorschußlorbeeren sind verwelkt. Noch bei der IWA in Nürnberg wurde mir von einem Vertreter des deutschen Innenministeriums versichert, alles sei in bester Ordnung, das Register würde hervorragend funktionieren und einen wertvollen Beitrag zur Sicherheit in Deutschland leisten. Meine Skepsis hat der hohe Beamte milde belächelt.

Alles falsch. Nichts funktioniert, die Sicherheit hat sich natürlich auch nicht verbessert, wie denn auch. Denn nur die legalen Waffen werden registriert – anders geht es ja nicht – und die legalen Waffen sind kein Risiko für die Sicherheit. Die illegalen Waffen kriegt man ja nie unter Kontrolle. Mit einem Register jedenfalls nicht. Die Behauptungen der Politiker, durch das Register werde die Sicherheit verbessert, waren immer eine Lüge und bleiben auch eine Lüge.

Das deutsche Desaster
Zurück nach Deutschland. Das Register funktioniert nicht. Waren schon die bisher bei den lokalen Waffenbehörden gespeicherten Daten fehlerhaft und unvollständig, hat sich das durch das zentrale „Nationale Waffenregister“ verstärkt und sogar potenziert. Hier ist die GdP (die Gewerkschaft der Polizei) zu zitieren, die das neue Register scharf kritisiert und es als „Schuß in den Ofen“ bezeichnet. Vielfach seien falsche Daten aufgenommen und registriert worden, die Zuordnungen zu den Waffenbesitzern fehlerhaft und unvollständig, Waffen unrichtig bezeichnet worden, so daß dieses Register im derzeitigen Zustand weitgehend unbrauchbar ist und in der Anwendung zu gewaltigen Problemen führen wird. Die GdP meint, daß damit der Nutzen des Registers in frage gestellt werden muß.

Und wie ist das jetzt in Österreich?
Nicht viel besser. Die Übertragung der Daten von bereits registrierten Waffen (etwa der B-Waffen) in das ZWR wirft die selben Probleme auf wie in unserem Nachbarland. Das wird allmählich sichtbar, wenn die Behörde zu entsprechenden Rückfragen genötigt ist, weil viele Daten einfach nicht stimmen oder mißverständlich sind.

Und die Registrierung des Altbestandes wird erst recht ein Flop. Man kann das an der äußerst geringen Anzahl der bisher registrierten Waffen ablesen. Die Leute sind einfach verunsichert. Verständlich, wenn man sich die Pläne der EU vergegenwärtigt. Wer registriert schon gerne eine Waffe, wenn er sicher sein kann, daß sie neuen Beschränkungen unterworfen sein wird und daß man sie besteuern und irgendwann auch konfiszieren wird. Die EU ist schon dabei, die Pläne dafür liegen bereits auf dem Tisch. Die Kommissarin Malmström hat das Ende Oktober präsentiert (auf Seite 7f. der aktuellen IWÖ-Nachrichten 4/13 nachzulesen. Das sollte man jedenfalls machen, bevor man registriert).

Dr. Georg Zakrajsek

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