Als 2010 das Waffenregister auf Befehl der EU eingeführt worden ist, hat es an mahnenden Stimmen nicht gefehlt. . .
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OFFENER BRIEF zu: Rat der Europäischen Union 9841/16 vom 8. Juni 2016, Abstimmung über die Waffenrichtlinie
Am 13.7. kommt dieser Entwurf zur Waffenrichtlinie in den EU-Ausschuß. Wir machen einen Aufruf im Forum und auf der Querschüsse Seite. Soll sich an alle ÖVP und SPÖ Abgeordneten im EU-Parlament richten. Die FPÖ ler wissen das ohnehin und an die Grünen ist es sinnlos. Folgender Text
Die EU-Waffenrichtlinie ist beschlossen worden und muß nun im österreichischen Waffenrecht umgesetzt werden. Nach vielen Protesten der Betroffenen, der Jäger, der Sportschützen und der Waffensammler wurden zwar einige wenige Änderungen an der Richtlinie vorgenommen, viele Verschärfungen sind aber geblieben.
Der erste Anlauf ist gescheitert. Das war knapp. Die EU-Kommission wollte noch vor den Weihnachtsfeiertagen die neue Richtlinie durchpeitschen. Sie ist am 17.12.2015 im Parlament präsentiert worden und sollte in der „stillen Zeit“ beschlossen werden.
Die Europäische Union – konkret: die EU-Kommission – will das Waffenrecht verschärfen und nimmt dabei den unbescholtenen und rechtschaffenen Bürger und Waffenbesitzer ins Visier.
Achtung! Das gesetzwidrige Vorgehen bei den Verwahrungskontrollen geht weiter!
Es ist allerhöchste Zeit! Die EU will die Waffenverbote so schnell wie möglich durchpeitschen und schon am 7.12.2015 soll die neue Verbotsrichtlinie im EU-Parlament vorgestellt werden. Daher wären so schnell wie möglich die nachstehenden Fragen an die EU-Abgeordneten zu richten. Wir bitten um rege Beteiligung!
Mit dem 01.10.2012 sind auch Bestimmungen hinsichtlich der Deaktivierung von Schußwaffen und als Schußwaffen anzusehendem Kriegsmaterial in Kraft getreten. Der einzige Lichtblick dieser Bestimmungen ist, daß zumindest von Seiten des Gesetzgebers die Möglichkeit der Deaktivierung anerkannt wurde.
Die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie und die Anpassung des österreichischen Waffengesetzes stehen unmittelbar bevor. Die Zeit drängt, die kurzen Fristen, die uns die EU gesetzt hat, gebieten einen raschen Gesetzestext.
Gerade betreffend die Eintragung von Zubehör in der Waffenbesitzkarte gibt es immer wieder Mißverständnisse, die zu unliebsamen Überraschungen führen können.
Das Schußwaffenkennzeichnungsgesetz, mit dem vor allem Waffensammlern, aber auch Militärgewehrschützen das Leben
schwer gemacht wird, ist nun vom Nationalrat und vom Bundesrat abgesegnet worden.
Lang hat es gedauert, viel wurde darüber nachgedacht und geschrieben, viel wurde befürchtet und viel wurde gehofft. Das neue Waffengesetz ist ein Wechselbad der Gefühle.
Seit einigen Jahren halten manche Waffenbehörden die Jäger zum Narren. Was geht hier vor?
Das haben unsere Politiker schön hingekriegt: Ein großer Teil der bisher rechtstreuen Bevölkerung ist mit Ende der Registrierungsfrist zu Straftätern geworden.

