Das Zentrale Waffenregister (ZWR) dient doch der inneren Sicherheit Österreichs, derartiges wurde uns zumindest bei der Schaffung des ZWR eingeredet. Geglaubt haben wir es schon damals nicht, aber wie der vorliegende Vorfall zeigt, wird das Zentrale Waffenregister geradezu mit einer Verbrecherkartei gleichgesetzt.
nimda
Gerade betreffend die Eintragung von Zubehör in der Waffenbesitzkarte gibt es immer wieder Mißverständnisse, die zu unliebsamen Überraschungen führen können.
Immer wieder gibt es Probleme mit der Erweiterung von Waffenbesitzkarten für Sportschützen. In Wahrheit sind dies aber keine Probleme mit dem geltenden Waffengesetz, sondern Probleme mit den das Waffengesetz vollziehenden Behörden.
Unabhängig von parteipolitischer Präferenz, lässt sich in Wahlkampfzeiten eine Entwicklung beobachten, die schon derart gewohnt und in den polit-medialen Komplex internalisiert scheint, dass kaum noch jemand ihren undemokratischen Charakter wahrnimmt oder gar benennt.
Die Tschechen haben gleich auf die EU-Waffenrichtlinie reagiert. Und zwar mit einem neuen Gesetz, das bereits mit großer Mehrheit im Unterhaus angenommen worden ist.
Gleich vorweg, bedauerlicherweise nein. Aber der Verwaltungsgerichtshof hat zumindest das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich behoben, wonach nicht einmal mehr einem Aufsichtsjäger ein Waffenpaß ausgestellt wird.
Am 13.04.2017 haben wir von der IWÖ einen Brief an den Herrn Innenminister geschrieben. Höflich und konstruktiv. Es ging um die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie in Österreich.
Viktor Farkas ist schon 2011 gestorben. Sein Vortrag behält aber auch so lange nach seinem Tod die Gültigkeit. Alles was er hier sagt, ist wahr, wahr und besorgniserregend. Es hat sich seither nichts geändert, es ist sogar noch viel ärger geworden. Man sollte sich diese Stimme aus dem Grab anhören.
Durch zum Teil mißverständliche Berichte in den Medien ist ein falscher Eindruck entstanden. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes bezieht sich nur auf Aufsichtsjäger.