Als "verfehlte Sicherheitspolitik und Übererfüllung der EU-Waffengesetznovelle von 2008", bezeichnete Team Stronach Mandatarin und Mitglied des Innenausschusses Martina Schenk in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Generalsekretär der IWÖ Dr. Georg Zakrajsek, die österreichischen Waffengesetze. . .
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In letzter Zeit häufen sich bei der IWÖ vehement die Anfragen von Mitgliedern, was mit den halbautomatischen Langwaffen nach der Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie passieren wird. Soll man schnell vor der Änderung des Gesetzes noch ein solches Stück kaufen oder sein bestehendes schnellstmöglich verkaufen?
Viel ist ja schon bekannt und auch schon diskutiert worden. Es ist jedenfalls ein Riesen-Konvolut, das die Kommission hier zusammengebastelt hat.
Die Europäische Union – konkret: die EU-Kommission – will das Waffenrecht verschärfen und nimmt dabei den unbescholtenen und rechtschaffenen Bürger und Waffenbesitzer ins Visier.
Die EU-Waffenrichtlinie ist beschlossen worden und muß nun im österreichischen Waffenrecht umgesetzt werden. Nach vielen Protesten der Betroffenen, der Jäger, der Sportschützen und der Waffensammler wurden zwar einige wenige Änderungen an der Richtlinie vorgenommen, viele Verschärfungen sind aber geblieben.
Der erste Anlauf ist gescheitert. Das war knapp. Die EU-Kommission wollte noch vor den Weihnachtsfeiertagen die neue Richtlinie durchpeitschen. Sie ist am 17.12.2015 im Parlament präsentiert worden und sollte in der „stillen Zeit“ beschlossen werden.
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Der Grüne Karl Öllinger posiert beim „Kaiser“. Heute eine streng verbotene Kriegswaffe. Eines unserer Haupthemen in dieser Ausgabe sind die Vorhaben der EU zur Einschränkung des legalen Waffenbesitzes in Europa.
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Der Beitritt zur EU hat einigen Österreichern Gutes gebracht, manchen weniger Gutes und für sehr viele Österreicher war der Beitritt zur EU mit äußerst unangenehmen Verschlechterungen verbunden. Dazu gehören vor allem die legalen, privaten Waffenbesitzer.
Psychologische Untersuchung für den Erwerb der waffenrechtlichen Urkunde (Waffenbesitzkarte/Waffenpaß)
Die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie und die Anpassung des österreichischen Waffengesetzes stehen unmittelbar bevor. Die Zeit drängt, die kurzen Fristen, die uns die EU gesetzt hat, gebieten einen raschen Gesetzestext.
Am 06.04.2018 hat die IWÖ einen Newsletter herausgegeben, bei dem der Stand der Arbeiten zur Waffengesetznovelle 2018 und zur Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie beschrieben wurde.
Am 13.7. kommt dieser Entwurf zur Waffenrichtlinie in den EU-Ausschuß. Wir machen einen Aufruf im Forum und auf der Querschüsse Seite. Soll sich an alle ÖVP und SPÖ Abgeordneten im EU-Parlament richten. Die FPÖ ler wissen das ohnehin und an die Grünen ist es sinnlos. Folgender Text
Das entscheiden wir, wir das Volk. Es ist ja nicht mehr sehr viel übergeblieben von der Mitbestimmung des Volkes in unserer Demokratie. Aber am 24. April dürfen wir wählen. Tun wir es! Was besseres kann man an diesem Tag nicht vorhaben.
Waffenbesitzer haben bis zum 13.12.2021 umfangreiche zusätzliche Verpflichtungen!

