Psychologische Untersuchung für den Erwerb der waffenrechtlichen Urkunde (Waffenbesitzkarte/Waffenpaß. . .
Verwandte Beiträge
Vor 15 Jahren wurde die erste IWÖ-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Sie ist weiterhin ein starkes Argument für eine IWÖ-Mitgliedschaft.
Nach langjährigem Zögern und Mauern ist der Gesetzgeber den Forderungen der Jagdverbände und auch der IWÖ nachgekommen und hat im Hinblick auf die Notwendigkeiten Schalldämpfer unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert und für einen größeren Kreis von Waffenbesitzern möglich gemacht.
Lang hat es gedauert, viel wurde darüber nachgedacht und geschrieben, viel wurde befürchtet und viel wurde gehofft. Das neue Waffengesetz ist ein Wechselbad der Gefühle.
Am 1. Jänner 2019 ist die umfangreichste Novelle zum Waffengesetz 1996 (WaffG 1996) seit dessen Bestehen in Kraft getreten, verlautbart im BGBl. I Nr. 97/2018 am 22. Dezember.
Trotz der oben dargestellten Gründe wurde gegen den Sammler ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz eingeleitet und die Hausdurchsuchung mit Spezialkräften der Polizei durchgeführt.
Seit Beginn der IWÖ war Dkfm. Fritz Lang nicht nur Mitglied sondern auch ein engagierter Mitstreiter für die Interessen der legalen Waffenbesitzer.
In den IWÖ-Nachrichten 2/2021, Seite 7f habe ich über das Schicksal eines Sammlers berichtet, der eine gerichtlich angeordnete Hausdurchsuchung durch Spezialkräfte der Polizei erdulden mußte.
Wie den Mitgliedern der IWÖ zugesagt, bemühen wir uns derzeit intensiv darum, daß das Innenministerium die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie so streng wie notwendig, aber so liberal als möglich durchführt.
Am 6. Oktober 2012 fand in Murten, CH, eine Tagung von proTELL, der schweizerischen Gesellschaft für ein freiheitliches Waffenrecht statt. Die IWÖ war dazu eingeladen.
Als 2010 das Waffenregister auf Befehl der EU eingeführt worden ist, hat es an mahnenden Stimmen nicht gefehlt.
Die IWÖ dankt zunächst für die Gelegenheit, zu den oben bezeichneten Gesetzesvorhaben Stellung nehmen zu können. Nach ausführlicher Beratung in unserem Vorstand, erlaubt sich die IWÖ zu den im Betreff angeführten Gesetzesvorhaben folgende Stellungnahme abzugeben.
Viel ist ja schon bekannt und auch schon diskutiert worden. Es ist jedenfalls ein Riesen-Konvolut, das die Kommission hier zusammengebastelt hat.
Die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie und die Anpassung des österreichischen Waffengesetzes stehen unmittelbar bevor. Die Zeit drängt, die kurzen Fristen, die uns die EU gesetzt hat, gebieten einen raschen Gesetzestext.
Das Schußwaffenkennzeichnungsgesetz, mit dem vor allem Waffensammlern, aber auch Militärgewehrschützen das Leben
schwer gemacht wird, ist nun vom Nationalrat und vom Bundesrat abgesegnet worden.
Am 13.04.2017 haben wir von der IWÖ einen Brief an den Herrn Innenminister geschrieben. Höflich und konstruktiv. Es ging um die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie in Österreich.

