Die Parteien zum Waffenrecht
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Als 2010 das Waffenregister auf Befehl der EU eingeführt worden ist, hat es an mahnenden Stimmen nicht gefehlt.
Der Grüne Karl Öllinger posiert beim „Kaiser“. Heute eine streng verbotene Kriegswaffe. Eines unserer Haupthemen in dieser Ausgabe sind die Vorhaben der EU zur Einschränkung des legalen Waffenbesitzes in Europa.
Was macht einen erfolgreichen und beliebten Politiker aus? Welche Eigenschaften und Soft-Facts spielen in der Politik eine Rolle? Was erzeugt Wirkung beim Wähler? Anhand von Fallbeispielen wie Putin, Trump und österreichischen Politikern wurden am Mittwoch, dem 17.05.2017 in der Team Stronach Akademie die psychologischen und soziologischen Erfolgsfaktoren erörtert.
Nach langjährigem Zögern und Mauern ist der Gesetzgeber den Forderungen der Jagdverbände und auch der IWÖ nachgekommen und hat im Hinblick auf die Notwendigkeiten Schalldämpfer unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert und für einen größeren Kreis von Waffenbesitzern möglich gemacht.
War der Wahlkampf 2017 noch dominiert von der Thematik der Migrationskrise, so war der nun vergangene Wahlkampf vor allem geprägt durch Inhaltsleere.
Trotz der oben dargestellten Gründe wurde gegen den Sammler ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz eingeleitet und die Hausdurchsuchung mit Spezialkräften der Polizei durchgeführt.
Es ging um die Ängste der Frauen, die sich vor Kriminalität fürchten und die von der Politik im Stich gelassen werden. Der Saal war voll, das Interesse der Medien war groß.
Die starke Bürgermobilisierung durch unsere Schweizer Schwesterorganisation PROTELL und durch die anderen in der Interessengemeinschaft Schießen Schweiz vereinten Organisationen gegen die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie war nicht ausreichend.
Seit April versuchen wir von der IWÖ einen Termin im Verteidigungsministerium zu bekommen. Am 11.04.2013 haben wir einen freundlichen Brief geschrieben, am 29.04.2013 nochmals nachgefragt. Nichts ist geschehen, das Ministerium hat uns nicht einmal den Brief bestätigt.
Im Petitionsausschuß gab es eine Diskussion über die Petition der Frau Abgeordneten Martina Schenk vom TS zum Waffengesetz. Ich hatte die Ehre, als „Auskunftsperson“, das heißt als Experte zu dieser Petition Stellung nehmen zu dürfen.
Gerade betreffend die Eintragung von Zubehör in der Waffenbesitzkarte gibt es immer wieder Mißverständnisse, die zu unliebsamen Überraschungen führen können.
Die Kommissarin Malmström macht keinen Rückzieher, sondern startet ein Täuschungsmanöver.
In letzter Zeit häufen sich bei der IWÖ vehement die Anfragen von Mitgliedern, was mit den halbautomatischen Langwaffen nach der Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie passieren wird. Soll man schnell vor der Änderung des Gesetzes noch ein solches Stück kaufen oder sein bestehendes schnellstmöglich verkaufen?
OFFENER BRIEF zu: Rat der Europäischen Union 9841/16 vom 8. Juni 2016, Abstimmung über die Waffenrichtlinie

