Nun sind die ersten Details der geplanten Verschärfungen bekannt geworden.
Der Attentäter ist bereits wegen terroristischer Aktivitäten verurteilt gewesen und auf Bewährung aus der Haft entlassen worden.
Der Forderung der IWÖ im Begutachtungsverfahren wurde von Seiten des Innenministeriums nachgekommen: Schußwaffen, die vor dem 01.01.1900 hergestellt wurden, sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.
Lang hat es gedauert, viel wurde darüber nachgedacht und geschrieben, viel wurde befürchtet und viel wurde gehofft. Das neue Waffengesetz ist ein Wechselbad der Gefühle.
In der Vorweihnachtszeit kam es wieder zu einem tödlichen Terroranschlag gegen Menschen auf einem Weihnachtmarkt. Einen Weihnachtsmarkt, der auf das Fest des Friedens einstimmen soll.
