Die Notwehr ist ein Menschenrecht. Leider ist es politisch opportun, daß uns von der Politik immer mehr dieses Menschenrecht abgesprochen wird.
Wir verabschieden uns von Peter Gernsheimer, einem unermüdlichen Mitkämpfer in der IWÖ.
Aufgrund der Vorgaben durch die EU-Waffenrechtsrichtlinie wurde in Österreich das Zentrale Waffen Register (ZWR) geschaffen. In dieses österreichweite Waffenregister sind auch Schußwaffen der Kategorien C und D einzutragen. Schußwaffen der Kategorie C sind vereinfacht gesagt Repetier- und Einzelladerbüchsen. Schußwaffen der Kategorie D sind ebenfalls vereinfacht gesagt Einlauf- und Mehrlaufflinten ohne Repetierfunktion.
Für die IWÖ-Nachrichten habe ich noch nie was geschrieben. Ich habe mir aber gedacht, daß es jetzt einmal Zeit dafür wäre. Einige von unseren Mitgliedern werden mich kennen: Peter Gernsheimer, Jahrgang 1942. Seit 1997 bin ich Mitglied bei der IWÖ und seit 1967 bin ich Sportschütze.
Bereits in den IWÖ-Nachrichten 03/2017 wurde über die auftretenden Probleme mit der Erweiterung von Waffenbesitzkarten für Sportschützen berichtet.

















