Unsere Behörden interessieren die illegalen Waffen jedenfalls nicht. . .
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In den IWÖ Nachrichten 3/14 wurde ein Leserbrief von Michaela Herzog veröffentlicht, wo von Herrn Brandl berichtet wird.
Mögliche Maßnahmen der Europäischen Kommission betreffend das Waffenrecht. Kommissarin Cecilia Malmström will die EU frei machen von legalem Waffenbesitz. Widerstand ist nötig!
Als 2010 das Waffenregister auf Befehl der EU eingeführt worden ist, hat es an mahnenden Stimmen nicht gefehlt.
Terror hofieren – private Waffen kassieren. Das scheint die Parole der EU heute zu sein. Als es um den EU-Beitritt ging – wir erinnern uns – hat man uns versichert, man müsse dabei sein, weil dann könne Österreich in der EU auch mitbestimmen. Das hat sich als Lüge herausgestellt.
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Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) versteht sich als Unfallpräventionsinstitution, fällt aber immer wieder mit Aussagen zu Waffen und deren Besitzern auf.
Am 16. November 2016 hat Firearms United gemeinsam mit den Fraktionen EPP, ECR und ALDE zu einer Konferenz im EU-Parlament eingeladen. Dieser Einladung sind über 200 Stakeholder gefolgt.
Daß die Grünen nie Freunde des privaten liberalen Waffenbesitzes waren, obwohl mittlerweile ein – ehemaliger – Grüner als Bundespräsident nicht nur seine Liebe zu Österreich, sondern auch seine Liebe zur österreichischen Jägerschaft entdeckt hat, ist wohl jedem an legalen Schußwaffen Interessierten klar.
Da die Finanzprokuratur Hausdurchsuchungen bei Personen, die Waffen oder Zubehör mit Wehrmachtsabnahmestempel besitzen für vertretbar hält, mußte jetzt Klage gegen die Republik Österreich eingebracht werden.
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Mit dem 01.10.2012 sind auch Bestimmungen hinsichtlich der Deaktivierung von Schußwaffen und als Schußwaffen anzusehendem Kriegsmaterial in Kraft getreten. Der einzige Lichtblick dieser Bestimmungen ist, daß zumindest von Seiten des Gesetzgebers die Möglichkeit der Deaktivierung anerkannt wurde.
Der Beitritt zur EU hat einigen Österreichern Gutes gebracht, manchen weniger Gutes und für sehr viele Österreicher war der Beitritt zur EU mit äußerst unangenehmen Verschlechterungen verbunden. Dazu gehören vor allem die legalen, privaten Waffenbesitzer.
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Achtung! Das gesetzwidrige Vorgehen bei den Verwahrungskontrollen geht weiter!
Mit Ablauf des 30.06.2014 mußten alle „Altbestände“ von Schußwaffen der Kategorie C (überwiegend Büchsen, wie Jagdgewehre und Sportwaffen) im Zentralen Waffenregister (ZWR) registriert sein. Auch alle Neuerwerbungen von Schußwaffen der Kategorie D (Doppelflinten, Einlaufflinten) müssen im ZWR registriert sein.

