Mögliche Maßnahmen der Europäischen Kommission betreffend das Waffenrecht. Kommissarin Cecilia Malmström will die EU frei machen von legalem Waffenbesitz. Widerstand ist nötig. . .
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Die starke Bürgermobilisierung durch unsere Schweizer Schwesterorganisation PROTELL und durch die anderen in der Interessengemeinschaft Schießen Schweiz vereinten Organisationen gegen die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie war nicht ausreichend.
In den IWÖ Nachrichten 3/14 wurde ein Leserbrief von Michaela Herzog veröffentlicht, wo von Herrn Brandl berichtet wird.
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Der Forderung der IWÖ im Begutachtungsverfahren wurde von Seiten des Innenministeriums nachgekommen: Schußwaffen, die vor dem 01.01.1900 hergestellt wurden, sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.
Das ist die gute Nachricht von der EU-Wahl. Die schlechte ist die beschämend geringe Wahlbeteiligung. Das Volk hat damit seine tiefe Mißachtung gegenüber der immer mehr ausufernden EU-Bürokratie ausgedrückt, dabei aber vergessen, daß man damit überhaupt nichts bewirkt, sondern die undemokratischen EU-Bonzen in ihrem Treiben nur bestärkt.
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Wen will die EU tatsächlich entwaffnen? Die Terroristen und die Dschihadisten können es wohl nicht sein. Denn diese Leute verwenden ausschließlich Kriegswaffen und militärischen Sprengstoff. Diese Dinge dürfen aber in ganz Europa von normalen Menschen ohnehin nicht legal erworben werden.
Als sich durch eine weite EU-Richtlinie als Folge der Attentate von Paris im Herbst 2015 die neuerliche Anpassung des österreichischen Waffengesetzes an europäische Vorgaben abzeichnete, wußten wir alle in der „Legalwaffen-Szene“: das bringt nichts Gutes und schon gar nichts für die Sicherheit.
Der erste Anlauf ist gescheitert. Das war knapp. Die EU-Kommission wollte noch vor den Weihnachtsfeiertagen die neue Richtlinie durchpeitschen. Sie ist am 17.12.2015 im Parlament präsentiert worden und sollte in der „stillen Zeit“ beschlossen werden.
Viel ist ja schon bekannt und auch schon diskutiert worden. Es ist jedenfalls ein Riesen-Konvolut, das die Kommission hier zusammengebastelt hat.
Mit dem 01.10.2012 sind auch Bestimmungen hinsichtlich der Deaktivierung von Schußwaffen und als Schußwaffen anzusehendem Kriegsmaterial in Kraft getreten. Der einzige Lichtblick dieser Bestimmungen ist, daß zumindest von Seiten des Gesetzgebers die Möglichkeit der Deaktivierung anerkannt wurde.
Am 13.04.2017 haben wir von der IWÖ einen Brief an den Herrn Innenminister geschrieben. Höflich und konstruktiv. Es ging um die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie in Österreich.
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) versteht sich als Unfallpräventionsinstitution, fällt aber immer wieder mit Aussagen zu Waffen und deren Besitzern auf.
Wie den Mitgliedern der IWÖ zugesagt, bemühen wir uns derzeit intensiv darum, daß das Innenministerium die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie so streng wie notwendig, aber so liberal als möglich durchführt.
Nach langem Hin und Her wurde die EU-Waffenrichtlinie abgesegnet. Sicherheit bringt das nicht, sondern nur neue Einschränkungen für legale Waffenbesitzer.

