Mögliche Maßnahmen der Europäischen Kommission betreffend das Waffenrecht. Kommissarin Cecilia Malmström will die EU frei machen von legalem Waffenbesitz. Widerstand ist nötig. . .
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Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) versteht sich als Unfallpräventionsinstitution, fällt aber immer wieder mit Aussagen zu Waffen und deren Besitzern auf.
Nach langem Hin und Her wurde die EU-Waffenrichtlinie abgesegnet. Sicherheit bringt das nicht, sondern nur neue Einschränkungen für legale Waffenbesitzer.
Viel ist ja schon bekannt und auch schon diskutiert worden. Es ist jedenfalls ein Riesen-Konvolut, das die Kommission hier zusammengebastelt hat.
Es ist allerhöchste Zeit! Die EU will die Waffenverbote so schnell wie möglich durchpeitschen und schon am 7.12.2015 soll die neue Verbotsrichtlinie im EU-Parlament vorgestellt werden. Daher wären so schnell wie möglich die nachstehenden Fragen an die EU-Abgeordneten zu richten. Wir bitten um rege Beteiligung!
Terror hofieren – private Waffen kassieren. Das scheint die Parole der EU heute zu sein. Als es um den EU-Beitritt ging – wir erinnern uns – hat man uns versichert, man müsse dabei sein, weil dann könne Österreich in der EU auch mitbestimmen. Das hat sich als Lüge herausgestellt.
Die Frage ist nicht schwer zu beantworten. Zusätzliche Regulierungen, Verschärfungen, mehr Bürokratie, immense Kosten und flächendeckende Kontrolle. Unser gutes, einfaches und liberales Waffengesetz aus dem Jahre 1967 mußten wir gegen ein neues tauschen, das – noch gar nicht richtig in Kraft – schon wieder verschärft worden ist.
Am 20. Dezember haben die Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten jene Vereinbarung bestätigt, die zu Monatsbeginn zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission in Bezug auf die Überarbeitung der EU-Richtlinie über Schusswaffen getroffen wurde.
Wie den Mitgliedern der IWÖ zugesagt, bemühen wir uns derzeit intensiv darum, daß das Innenministerium die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie so streng wie notwendig, aber so liberal als möglich durchführt.
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Als 2010 das Waffenregister auf Befehl der EU eingeführt worden ist, hat es an mahnenden Stimmen nicht gefehlt.
Unsere Behörden interessieren die illegalen Waffen jedenfalls nicht.
Da die Finanzprokuratur Hausdurchsuchungen bei Personen, die Waffen oder Zubehör mit Wehrmachtsabnahmestempel besitzen für vertretbar hält, mußte jetzt Klage gegen die Republik Österreich eingebracht werden.
Der Forderung der IWÖ im Begutachtungsverfahren wurde von Seiten des Innenministeriums nachgekommen: Schußwaffen, die vor dem 01.01.1900 hergestellt wurden, sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.
In den IWÖ Nachrichten 3/14 wurde ein Leserbrief von Michaela Herzog veröffentlicht, wo von Herrn Brandl berichtet wird.
Achtung! Das gesetzwidrige Vorgehen bei den Verwahrungskontrollen geht weiter!

