Jedes Gesetz muss Interpretationsspielräume offen lassen. Es ist also kein Fehler, wenn Gesetze teilweise unbestimmt sind. . .
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Am 1. Jänner 2019 ist die umfangreichste Novelle zum Waffengesetz 1996 (WaffG 1996) seit dessen Bestehen in Kraft getreten, verlautbart im BGBl. I Nr. 97/2018 am 22. Dezember.
Wie an anderer Stelle in den vorliegenden IWÖ-Nachrichten berichtet wurde am 08.11.2023 im Ministerrat die Regierungsvorlage zur Reform des Verbotsgesetzes und anderer Gesetze beschlossen. Aufgrund dieses Beschlusses berichtete auch Servus TV über die neuen beabsichtigten gesetzlichen Bestimmungen.
Ein Artikel auf der Webpage der FPÖ hat mich staunen lassen. Unter dem Titel „Österreichs Sportschützen können beruhigt in die Zukunft sehen“ werden doch interessante Betrachtungen angestellt.
Wie vom Bundesminister für Inneres medial breit angekündigt, ist die Einführung eines Messertrage-Verbotsgesetzes noch vor der Nationalratswahl geplant.
Gestern wurde die IWÖ zur Stellungnahme zum Entwurf des neuen Waffengesetzes eingeladen. Um unsere Mitglieder und Interessenten frühzeitig zu informieren, habe ich die wichtigsten Bestimmungen des Entwurfes zusammengefaßt.
Das Innenministerium arbeitet nun rasch an der Waffengesetznovelle 2018 mit der auch die letzte EU-Waffenrechtsrichtlinie umgesetzt werden soll. Die IWÖ ist voll in dem Gesetzwerdungsprozeß miteinbezogen, wir kennen auch den neuesten Entwurf des Gesetzes.
Heute ist die IWÖ offiziell eingeladen worden eine Stellungnahme zum Entwurf des neuen Waffengesetzes abzugeben.
Es wird die Stellungnahme der IWÖ im Begutachtungsverfahren zum neuen Gesetz zitiert. Die Kennzeichnung von reinen Sammlerwaffen vernichtet Vermögenswerte, mindert aber nicht die Schußwaffenkriminalität.
Die IWÖ wurde dazu ausführlich interviewt und weist ausdrücklich darauf hin, daß die Kennzeichnung von reinen Sammlerwaffen zwar Vermögenswerte vernichtet, aber dennoch nicht dem angestrebten Ziel der Bekämpfung der Schußwaffenkriminalität dient.
Sehr geehrte Damen und Herren! Unter Bezugnahme auf die Einleitung des Begutachtungsverfahrens betreffend die geplante Änderung des Waffengesetzes 1996 dankt die IWÖ, Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich, für die Übermittlung des Begutachtungsentwurfes und für die Einräumung der Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben.
Lang hat es gedauert, viel wurde darüber nachgedacht und geschrieben, viel wurde befürchtet und viel wurde gehofft. Das neue Waffengesetz ist ein Wechselbad der Gefühle.
Für unsere Waffenbehörden nicht mehr, wie es scheint. Sie setzen sich ganz einfach darüber hinweg. Und das mit voller Unterstützung des BMI. Das Ministerium duldet diese Rechtsbrüche nicht nur, es gibt sogar entsprechende Weisungen heraus, wie man zum Schaden der Bürger zu verfahren hat.
Mit dem 01.10.2012 sind auch Bestimmungen hinsichtlich der Deaktivierung von Schußwaffen und als Schußwaffen anzusehendem Kriegsmaterial in Kraft getreten. Der einzige Lichtblick dieser Bestimmungen ist, daß zumindest von Seiten des Gesetzgebers die Möglichkeit der Deaktivierung anerkannt wurde.
HC Strache klärt seine Stellung zum Waffengesetz und rückt das Interview zurecht.

