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IWÖ – Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich

Nationalsratswahl 2019 – Was können wir waffenrechtlich von den Parteien nach der Wahl erwarten? Die große Umfrage der IWÖ

Unerwartet rasch kommt es wieder zu (abermals vorgezogenen) Neuwahlen betreffend die Zusammensetzung des Nationalrates.

Gewählt wird damit die wichtigste gesetzgebende Versammlung, indirekt wird dabei aber auch die neue Regierung bestimmt.

Auch dieses Mal ist die IWÖ an die Parteien und Bewegungen herangetreten und hat deren Einstellungen zum Waffengesetz abgefragt. Zwar kam es gerade erst vor kurzem zu einer großen Novellierung des österreichischen Waffengesetzes mit der notwendigen Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie, ausständig sind aber die Waffengesetzdurchführungsverordnungen. Diese für die Vollziehung des Gesetzes sehr wichtigen Waffengesetzdurchführungsverordnungen liegen im Verantwortungsbereich des Innenministers und werden das Leben der Legalwaffenbesitzer wesentlich bestimmen. Auch im Entscheidungsbereich des Innenministeriums liegen die sogenannten Erlässe, die die Vollziehung durch die Behörden festlegen sollen.

Um für die Nationalratswahl unseren Mitgliedern und Lesern eine Entscheidungshilfe zu geben, wurden die Parteien um Beantwortung von mehreren Fragen ersucht.

Untenstehend sind die Antworten in der Reihenfolge des Einlangens in der Redaktion der IWÖ-Nachrichten dargestellt. Im Anschluß an diese Antworten habe ich ein Fazit zusammengefaßt. Fast alle Parteien haben eine Stellungnahme abgegeben, unrühmliche Ausnahmen sind die ÖVP und die Partei JETZT- Liste Pilz.

 

1. Welche Position nimmt Ihre Partei/Ihre Bewegung grundsätzlich zum legalen privaten Waffenbesitz in Österreich ein?

Grüne: Vielen Dank für Ihre Fragen und Ihr Interesse an unseren Standpunkten. Leider sind wir bei unserer Arbeit aufgrund der sehr engen budgetären Situation momentan sehr eingeschränkt und haben nicht die Ressourcen, alle Fragebögen zu beantworten, die an uns heran getragen werden.

Momentan arbeiten wir an einem neuen Wahlprogramm, das vermutlich bis Mitte August fertiggestellt werden soll. Ich bin zuversichtlich, dass Sie dort alle Ihre Fragen beantwortet finden werden. Es tut mir leid, dass wir Ihnen nicht weiter helfen können und bitten um Ihr Verständnis für unsere Situation.

NEOS: Wir Neos haben einen pragmatischen Zugang bei dem Thema und treten im Bereich des Waffenrechts für einen maßvollen restriktiven Ordnungsrahmen ein, der es Privatpersonen einerseits ermöglichen soll, bestimmte Waffengattungen für bestimmte Zwecke legal zu erwerben und zu besitzen. Diese legitimen Zwecke sehen wir vor allem in der Jagd, der Selbstverteidigung, dem Sport sowie den traditionellen Schützenvereinen gegeben.

Gleichzeitig treten wir aus sachlichen Gründen gegen eine unkontrollierte Waffenverbreitung im privaten Bereich ein. Denn wir wissen, dass die Zahl der durch Schusswaffen getöteten oder verletzten Menschen (incl. Suizide) mit der Zahl der sich im Umlauf befindenden Waffen zusammenhängt. Kurz gesagt: Mehr Waffen bedeuten nicht mehr Sicherheit.

Daher sind wir auch davon überzeugt, dass ein Waffenrecht mit durchdachten Zulassungs- und Kontrollbestimmungen für den Erwerb, Besitz und Gebrauch von Schusswaffen sinnvoll ist.

FPÖ: Wie schon bisher steht die FPÖ grundsätzlich für ein liberales Waffengesetz.

SPÖ: Die Position, die wir seit Jahren vertreten – nämlich jene, die der Gesetzgeber vorgegeben hat. Wir haben ein bewährtes Waffengesetz und sind nicht daran interessiert, dass legaler Waffenbesitz kriminalisiert wird.

 

2. Das neue Waffengesetz brachte neben einigen Erleichterungen massive Verschärfungen für die legalen Waffenbesitzer. Wie zufrieden sind Sie mit dem neuen Waffengesetz? Konnten Ihre Vorstellungen an das Gesetz umgesetzt werden?

Grüne: Siehe Antwort bei Frage 1.

NEOS: Wir sind der Meinung dass mit der jüngsten Waffengesetznovelle 2018, die vor allem Vorgaben einer EU-Richtlinie umsetzte, ein maßvoller Ausgleich zwischen dem legitimen öffentlichen Interesse an Sicherheit und Ordnung auf der einen Seite und den individuellen Privatinteressen von Waffenbesitzer_innen auf der anderen Seite gelungen ist. Hier wurde das Prinzip „so viel Freiheit wie möglich – so viel Kontrolle wie nötig“ im Wesentlichen eingehalten.

FPÖ: Wie Ihnen bekannt ist, waren viele Verschärfungen des neuen Waffengesetzes auf eine EU-Richtlinie, welche leider umgesetzt werden musste, zurückzuführen. Das Übrige brachte die Gesetzesverhandlung mit der ÖVP mit sich. Leider konnten so unsere Vorstellung nicht zur Gänze umgesetzt werden.

SPÖ: In der EU wurde eine Änderung der Waffenrichtlinie beschlossen. Diese war zwingend in österreichisches Recht umzusetzen. Bei der Umsetzung ging es darum, eine ausgewogene Balance zwischen dem legalen Waffengebrauch und der Bekämpfung des illegalen Waffenbesitzes zu finden. Dies ist mit der Novelle gelungen, da praktikable Lösung im Interesse der legalen Waffenbesitzer – seien es Jäger, Sportschützen oder Mitglieder von Traditionsverbänden – gefunden werden konnten. Gleichzeitig wurde allfälliger Missbrauch von Waffen bestmöglich eingeschränkt.

 

3. Einige der Bestimmungen des vor kurzem beschlossenen neuen Waffengesetzes (z.B. Verbot von langen Magazinen; Abschaffung der Schußwaffen der Kategorie D und Umstufung in Kategorie C; Neueinstufung bestimmter Halbautomaten als Schußwaffen der Kat. B) treten erst am 14.12.2019 in Kraft und sind ohne entsprechende Verordnungen bzw. Erlässe nicht administrierbar. Hat Ihre Partei/Ihre Bewegung bereits konkrete Vorschläge für die Umsetzung? Wie sollen die Verordnung/die Erlässe gestaltet sein?

Grüne: Siehe Antwort bei Frage 1.

NEOS: Die Durchführungsverordnungen und behördeninternen Erlässe fallen in den Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums. Das hat rechtzeitig für einen reibungslosen Vollzug der gesetzlichen Vorgaben zu sorgen, damit Waffenbesitzer_innen Rechtsunsicherheit erspart bleibt.

FPÖ: Die Umsetzung der Verordnungen und Erlässe sollte liberal, vernünftig und bürgerfreundlich im Sinne der Waffenbesitzer gestaltet sein.

SPÖ: Die Umsetzung dieser Verordnungen und Erlässe liegt im Verantwortungsbereich des Innenministeriums und wird von diesem zu administrieren sein. Eine konkrete Beurteilung ist daher zur Zeit nicht möglich.

 

4. Auch das aktuelle Waffengesetz räumt der Verwaltung umfangreiches Ermessen beim Vollzug ein. Wenn Ihre Partei den Innenminister stellen würde: Wie würden Sie den Vollzug des Waffengesetzes gestalten – so liberal als möglich oder ähnlich restriktiv wie in der Vergangenheit?

Grüne: Siehe Antwort bei Frage 1.

NEOS: Behördliche Ermessensentscheidungen sind immer dann notwendig, wenn es um die Bewertung individueller Voraussetzungen wie im Fall der „Zuverlässigkeit“ für den Waffenbesitz geht. Denn Gesetze können nicht jeden Einzelfall bis ins kleinste Detail regeln und alle persönlichen Einzelumstände voraussehen.

Daher braucht es gut begründete Ermessensentscheidungen. Den Beamt_innen der Waffenbehörden kommt somit eine große Verantwortung zu, mit der sie in der Praxis äußerst sorgfältig umgehen. Diese behördliche Sorgfalt wird vielfach als Restriktion verstanden. Das ist auch gut so.

FPÖ: Natürlich sollte der Vollzug liberal gestaltet werden.

SPÖ: Gemäß unserer unter Punkt 1 hervorgehobenen Position ist das Waffengesetz gesetzeskonform zu vollziehen. Die Vollziehung hat sich immer nach dem Gesetz zu richten.

 

Die Meinung der IWÖ

Grüne: Die Grünen haben zumindest geantwortet, haben es dieses Mal aber nicht geschafft eine inhaltliche Stellungnahme abzugeben. Dies wird mit der sehr engen budgetären Situation begründet.

Diese inhaltlich nicht ausreichende Antwort der Grünen zeigt wohl gut wie wichtig den Grünen der legale Waffenbesitz ist. Der legale Waffenbesitz ist den Grünen nämlich schon seit vielen Jahren ein Dorn in den Augen. Die Grünen sind zwar von ihren Verbotsphantasien etwas abgerückt, dennoch haben Legalwaffenbesitzer von den Grünen nur (zum Teil wahrscheinlich sogar erhebliche) Einschränkungen zu erwarten.

NEOS: Die Antworten der NEOS sind teilweise erfreulich, ganz werden die Legalwaffenbesitzer über die Antworten aber nicht glücklich sein:

Wesentlich und herauszustreichen ist, daß die NEOS explizit auch die Selbstverteidigung als Rechtfertigung für den Legalwaffenbesitz ansehen. Die Jagd und der Sport werden auch von anderen Parteien anerkannt, bei der Selbstverteidigung sind andere als die NEOS bereits zurückhaltender. Auch werden von den NEOS keine Forderungen erhoben, daß die Schützenvereine ihre Waffen zu deaktivieren hätten.

Daß aber die Anzahl der Suizide nicht mit der Zahl der sich im Umlauf befindenden Waffen zusammenhängt, sollte eigentlich hinlänglich erwiesen sein. Daß die NEOS den gegenteiligen Behauptungen Glauben schenken, ist bedauerlich.

Zusammengefaßt: Die NEOS erweisen sich sicherlich nicht als Gegner des legalen Waffenbesitzes. Auch wird die Selbstverteidigung als Rechtfertigung explizit anerkannt. Jedenfalls sind eigene Initiativen der NEOS zur Verschärfung des legalen Waffenbesitzes nicht zu erwarten. Wie sehr man Liberalisierungen unterstützen oder sogar fördern würde, ist aber etwas fraglich.

FPÖ: Die Linie der FPÖ ist eindeutig und klar und wurde auch durch die Tätigkeit des Innenministers Kickl (FPÖ) dokumentiert: Die FPÖ tritt für ein liberales Waffengesetz ein, welches der Devise so liberal als möglich, so streng als nötig, folgt.

Wäre es allein nach der FPÖ gegangen, dann wären bei der letzten Novelle wahrscheinlich auch weitere Liberalisierungen eingebaut gewesen.

Der FPÖ kann man ihre positive Einstellung zu einem liberalen Waffengesetz gut glauben, die positive Einstellung betrifft alle Gruppen der Legalwaffenbesitzer (Jäger, Sportschützen, Menschen, die Waffen zur Selbstverteidigung bereithalten, Angehörige von Traditionsschützenvereinen).

Einem FPÖ-Innenminister wären wohl auch liberale Waffengesetzdurchführungsverordnungen zuzutrauen.

SPÖ: Die Antworten der SPÖ lesen sich eigentlich nicht schlecht, es wird darauf hingewiesen, daß wir ein bewährtes Waffengesetz haben und die SPÖ nicht daran interessiert ist, daß legaler Waffenbesitz kriminalisiert wird.

Bedeckt gibt man sich bei der Umsetzung des Waffengesetzes durch die Waffengesetzdurchführungsverordnungen. Juristisch natürlich richtig wird darauf hingewiesen, daß diese Verordnungen im Verantwortungsbereich des Innenministeriums liegen. Trotzdem könnte man hier als wahlwerbende Partei bereits jetzt eine entsprechende Richtung aufzeichnen.

Die SPÖ hat sicherlich vor einigen Jahren einen mehr oder minder großen oder kleinen Schwenk weg von den damaligen Verhinderungsphantasien gemacht. Die Verhinderungsphantasien werden zumindest offiziell nicht mehr gehegt. Aus der Zeit der SPÖ-ÖVP Regierung wissen wir aber, daß die SPÖ zwar keine Initiativen gegen den legalen Waffenbesitz gestartet hat, sie aber als Freund des legalen Waffenbesitzes zu bezeichnen vermag ich trotzdem nicht.

ÖVP: Obwohl den Parteien mehr als ausreichend Zeit zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung gestellt wurde, hat es die ÖVP bis zum gesetzten Termin und sogar etwas darüber hinaus nicht geschafft, eine Stellungnahme abzugeben. Es wurde lediglich um Fristerstreckung ersucht. Da der Termin der Nationalratswahl aber heranrückt und da die IWÖ-Nachrichten fertiggestellt werden müssen, um vor der Wahl bei ihren Lesern anzukommen, konnte nicht noch länger zugewartet werden.

Die ÖVP hat sich in der (länger zurückliegenden) Vergangenheit zwar für den legalen Waffenbesitz eingesetzt, die vielen Jahre der ÖVP-Innenminister seit diesen Zeiten können aber auch nicht vergessen werden. Von Ausnahmen abgesehen haben sich die ÖVP-Innenminister keinesfalls als Freunde (aller) Legalwaffenbesitzer hervorgetan. In der Zeit der FPÖ-ÖVP Regierung hat sich die ÖVP sogar als Bremser bei Liberalisierungen erwiesen.

Die ÖVP kann man vielleicht mit einigem guten Willen noch als Freund der Jäger bezeichnen, die Sportschützen und die sonstigen Gruppen der Legalwaffenbesitzer gehören aber nicht zu diesem Kreis. Liberalisierungen im Bereich der Sportschützen ist man sehr vorsichtig begegnet und es konnten nicht wenige Vorstellungen der FPÖ in der Regierung aufgrund der Wünsche der ÖVP nicht umgesetzt werden.

Die ÖVP ist sicherlich keine „Verbieterpartei“, vielleicht mit Ausnahmen für die Jäger steht man aber bei Liberalisierungen auf der Bremse. Auch ließ man allzu restriktiven Behörden im Rahmen der Vollziehung freie Hand.

Partei JETZTListe Pilz: Die Partei JETZT hat wie auch bereits bei der letzten Nationalratswahl auf die Fragen der IWÖ nicht geantwortet. Die Einstellung von Peter Pilz zum Waffengesetz ist aber hinlänglich bekannt und es sollte wohl kaum einen Legalwaffenbesitzer geben, der dieser Partei das Vertrauen ausspricht.

DI Mag. Andreas Rippel

 

Nach Redaktionsschluß ist noch folgendes Schreiben der ÖVP eingetroffen:

Welche Position nimmt Ihre Partei/Ihre Bewegung grundsätzlich zum legalen privaten Waffenbesitz in Österreich ein?

Wir bekennen uns zum Recht auf privaten Waffenbesitz. Der Umstand, dass kaum ein Verbrechen oder ein Unfall in Österreich mit legal erworbenen oder besessenen Waffen passiert, spricht für das Funktionieren der derzeitigen Regelungen. Wir treten für einen verantwortungsvollen Umgang mit Waffen ein und wollen, dass der legale Zugang zu ihnen, insbesondere für Jäger und Sport- sowie Traditionsschützen, auch in Zukunft gewährleistet wird.

Das neue Waffengesetz brachte neben einigen Erleichterungen massive Verschärfungen für die legalen Waffenbesitzer. Wie zufrieden sind Sie mit dem neuen Waffengesetz? Konnten Ihre Vorstellungen an das Gesetz umgesetzt werden?

Mit der Überarbeitung des Waffengesetzes ging die Bundesregierung einen vernünftigen Mittelweg zwischen den Interessen der Besitzer legaler Schusswaffen und den öffentlichen Sicherheitsinteressen, insbesondere im Kampf gegen Terrorismus und Organisierte Kriminalität. Gleichzeitig haben wir lange geforderte Maßnahmen getroffen, die Jägern ein sichereres Jagen ermöglichen. Justizwachebeamte und Militärpolizisten haben dank der Gesetzesnovelle einen leichteren Zugang zum Waffenpass.

Einige der Bestimmungen des vor kurzem beschlossenen neuen Waffengesetzes (z.B. Verbot von langen Magazinen; Abschaffung der Schußwaffen der Kategorie D und Umstufung in Kategorie C; Neueinstufung bestimmter Halbautomaten als Schußwaffen der Kat. B) treten erst am 14.12.2019 in Kraft und sind ohne entsprechende Verordnungen bzw. Erlässe nicht administrierbar. Hat Ihre Partei/Ihre Bewegung bereits konkrete Vorschläge für die Umsetzung? Wie sollen die Verordnung/die Erlässe gestaltet sein?

Im neuen Waffengesetz ist der Wille des Gesetzgebers sowohl im Gesetzestext selbst, aber auch in den Erläuterungen klar abgebildet. Wir gehen davon aus, dass die zu erlassenen Verordnungen und Erlässe den Willen des Gesetzgebers ebenso darstellen werden.

Auch das aktuelle Waffengesetz räumt der Verwaltung umfangreiches Ermessen beim Vollzug ein. Wenn Ihre Partei den Innenminister stellen würde: Wie würden Sie den Vollzug des Waffengesetzes gestalten – so liberal als möglich oder ähnlich restriktiv wie in der Vergangenheit?

Unserer Auffassung nach ist die derzeitig gültige Regelung und der Vollzug des Waffenrechts auch in Zukunft beizubehalten.

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