Mit dem 01.10.2012 sind auch Bestimmungen hinsichtlich der Deaktivierung von Schußwaffen und als Schußwaffen anzusehendem Kriegsmaterial in Kraft getreten. Der einzige Lichtblick dieser Bestimmungen ist, daß zumindest von Seiten des Gesetzgebers die Möglichkeit der Deaktivierung anerkannt wurde. . .
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Wie vom Bundesminister für Inneres medial breit angekündigt, ist die Einführung eines Messertrage-Verbotsgesetzes noch vor der Nationalratswahl geplant.
Terror hofieren – private Waffen kassieren. Das scheint die Parole der EU heute zu sein. Als es um den EU-Beitritt ging – wir erinnern uns – hat man uns versichert, man müsse dabei sein, weil dann könne Österreich in der EU auch mitbestimmen. Das hat sich als Lüge herausgestellt.
Der Ministerrat hat als eine der ersten Amtshandlungen unter dem neuen Vorsitz von Bundeskanzler Schallenberg beschlossen, daß das Waffengesetz neuerlich verschärft werden soll.
Magazine jeder Größe waren bis zum Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes weder Waffen noch waffenrelevante Teile.
Mit Ablauf des 30.06.2014 mußten alle „Altbestände“ von Schußwaffen der Kategorie C (überwiegend Büchsen, wie Jagdgewehre und Sportwaffen) im Zentralen Waffenregister (ZWR) registriert sein. Auch alle Neuerwerbungen von Schußwaffen der Kategorie D (Doppelflinten, Einlaufflinten) müssen im ZWR registriert sein.
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) versteht sich als Unfallpräventionsinstitution, fällt aber immer wieder mit Aussagen zu Waffen und deren Besitzern auf.
Achtung! Das gesetzwidrige Vorgehen bei den Verwahrungskontrollen geht weiter!
Die schrecklichen Vorkommnisse in Niederösterreich haben zu einer massiven Emotionalisierung der Debatte über den Waffenbesitz in Österreich geführt. Immer wieder wird so versucht, auf Grund von Wahnsinnstaten einzelner Täter ganze Gesellschaftsgruppen wie Jäger, Sport- und Traditionsschützen zu kriminalisieren.
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Die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie und die Anpassung des österreichischen Waffengesetzes stehen unmittelbar bevor. Die Zeit drängt, die kurzen Fristen, die uns die EU gesetzt hat, gebieten einen raschen Gesetzestext.
Für unsere Waffenbehörden nicht mehr, wie es scheint. Sie setzen sich ganz einfach darüber hinweg. Und das mit voller Unterstützung des BMI. Das Ministerium duldet diese Rechtsbrüche nicht nur, es gibt sogar entsprechende Weisungen heraus, wie man zum Schaden der Bürger zu verfahren hat.
Unter dem spröden Titel eines Deregulierungs- und Anpassungsgesetzes 2016-Inneres, sollen unter anderem auch das Waffengesetz 1996 und das Sprengmittelgesetz 2010 geändert werden.
Am 16. November 2016 hat Firearms United gemeinsam mit den Fraktionen EPP, ECR und ALDE zu einer Konferenz im EU-Parlament eingeladen. Dieser Einladung sind über 200 Stakeholder gefolgt.
Als 2010 das Waffenregister auf Befehl der EU eingeführt worden ist, hat es an mahnenden Stimmen nicht gefehlt.
Am 06.04.2018 hat die IWÖ einen Newsletter herausgegeben, bei dem der Stand der Arbeiten zur Waffengesetznovelle 2018 und zur Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie beschrieben wurde.

