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Sportschiessen001

05 Apr.: Erweiterung nach § 23 Abs.2b WaffG

Zumindest für die ersten 5 Waffen gibt es seit 2013 eine Erleichterung bei der Stückzahlbeschränkung für Sportschützen. Zum § 23 WaffG wurde der Absatz 2b geschaffen. Nachfolgend ein entsprechender Mustertext für den Erweiterungsantrag.