Die Parteien zur Wehrpflicht
Die IWÖ verzichtet bewußt auf eine Empfehlung zu dieser Volksbefragung. Unsere Mitglieder sind reife Demokraten, die sich ihre eigene Meinung bilden können und auch sollen. Aber hingehen sollte man unbedingt!
Stronach
14.11.2012 per mail
Sehr geehrter Herr Dr. Zakrajsek!
Danke für die Anfrage. Hier ist unser Statement zu diesem Thema.
Ich bitte darum, diese Aussage ungekürzt wiederzugeben.
Danke
Liebe Gruesse
Kathrin Nachbaur
Ich gebe keine Wahlempfehlung ab, da die Fragen nicht klar sind und vor allem auch die Lösungsmodelle nicht gut erklärt wurden. Wir wollen jedenfalls ein möglichst schlagkräftiges und optimal einsetzbares Bundesherr erreichen und wollen sicherstellen, dass unsere Soldaten bestmöglich und modern ausgerüstet sind, vor allem auch für Katastropheneinsätze.
Ausserdem bin ich für einen freiwilligen Wehrdienst, denn leider ist die letzte Wirtschaftskrise noch nicht vorbei. Das Geldsystem funktioniert nicht mehr, eine Inflation steht uns wahrscheinlich bevor. Es ist wichtig schon jetzt Vorsorge dafür zu treffen, dass die Jugendlichen nach dem Schulabschluss eine sinnvolle Beschäftigung haben. Oft ist es schon jetzt schwierig für junge Menschen Arbeit zu finden.
Junge Menschen sollen sich zu einem freiwilligen, zweijährigen Wehrdienst melden können – sofern sie laut Stellung geeignet sind – während dessen Verlauf sie zum Dienst mit der Waffe, für verschiedene technische und handwerkliche Tätigkeiten aber insbesondere auch für Katastropheneinsätze ausgebildet werden sollen. Daneben muss es auch die Möglichkeit zu einem ebenso zweijährigen, freiwilligen Zivildienst geben.
ÖVP
19.11.2012 per mail
Sehr geehrter Herr Generalsekretär Dr. Zakrajsek,
danke für Ihre Anfrage. Ich darf Ihnen gerne im Auftrag von ÖVP-Bundesparteiobmann Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger antworten und Folgendes zukommen lassen:
Am 20. Jänner 2013 geht es bei der Volksbefragung um die Zukunft der Sicherheit Österreichs. Die Fragen stehen fest – Sie haben diese in Ihrer Anfrage bereits richtig formuliert. Wir brauchen Klarheit, wie es mit unserem Bundesheer weitergehen soll und fragen die Österreicherinnen und Österreicher um ihre Meinung. Das Ergebnis der Volksbefragung ist für beide Regierungsparteien bindend, das wurde auch von beiden bereits klar zum Ausdruck gebracht. Die Wehrpflicht ist selbstverständlich – und wie das die ÖVP sieht, aus gutem Grund – im Verfassungsrang. Eine Änderung ist ausschließlich mit 2/3-Mehrheit im Parlament möglich.
Die ÖVP bekennt sich zur Wehrpflicht und wir werden die nächsten Wochen und Monate auch nützen, um umfassende Sachinformationen anzubieten, denn unser Ja zur Wehrpflicht basiert auf wesentlichen Eckpunkten. Auf www.oevp.at/wehrpflicht gibt es dazu laufend aktuelle Informationen. Bitte schauen Sie vorbei!
Klar ist: Auch das Bundesheer von Morgen muss alle seine Aufgaben erfüllen können: territoriale Landesverteidigung, den Schutz kritischer Infrastruktur und den Katastrophenschutz. Das Bundesheer ist unsere Sicherheitsgarantie. Wie bei einer Feuerversicherung ist man froh, wenn man sie nicht braucht, und dankbar wenn man sie hat.. Und wie bei der Versicherung kündigt man nicht einfach, nur weil es gerade nicht brennt. Nur mit der Wehrpflicht können die vielseitigen Aufgaben des Bundesheers auch künftig geleistet werden: Schutz unserer Heimat, Schutz der Grenzen, terroristische Angriffe auf kritische Infrastruktur (Kraftwerke, Flughäfen, Wasser-, Strom-, und Gasversorgung), regionale Krisenherde, Cyber-Angriffe und die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen – all das sind leider reale Bedrohungen. Wir dürfen davor nicht die Augen verschließen. Nur ein Bundesheer mit der nötigen Mannstärke und den notwendigen Waffengattungen kann uns gegen alle diese Bedrohungsszenarien auch sinnvoll schützen.
Unser Bundesheer schützt und hilft uns auch bei Lawinenabgängen, Muren, Waldbränden und Hochwassern. Das Jahrhunderthochwasser von 2002 etwa, oder die Lawinenkatastrophe von Galtür und die Muren und Überschwemmungen heuer in der Steiermark – das Bundesheer war immer zur Stelle und alle Betroffenen wissen, wie notwendig und wertvoll diese Hilfe ist. Alleine im August 2002 war das Bundesheer mit 12.000 Mann im Einsatz. Andere Länder beneiden Österreich um unseren umfassenden Katastrophenschutz derzeit. Eine derartige Leistung kann eine Berufsarmee nicht erbringen, das muss uns allen klar sein.
Die Wehrpflicht abzuschaffen und eine Berufsarmee einzuführen führt Österreich in eine verteidigungspolitische und sozialpolitische Sackgasse, auch die Kosten werden höher sein. Deutschland und Schweden berichten darüber hinaus über Rekrutierungsprobleme – und das, obwohl teure Kampagnen laufen. Der deutsche Verteidigungsminister wünscht sich den Wehrdienst heute bereits zurück.
Nicht zuletzt setzen wir uns für den Erhalt des Zivildienstes ein. Denn die SPÖ verschweigt gerne, dass es ohne Wehrpflicht auch keinen Wehrersatzdienst – den Zivildienst – gibt. Es ist äußerst fraglich und mehr als ein Experiment, zuzuwarten, ob sich ausreichend Freiwillige für ein ganzes soziales Jahr melden. Warum ein bewährtes System mit der Brechstange ruinieren? Die Berufsarmee brächte einen dramatischen Leistungsverlust zu höheren Kosten sowie einen Kahlschlag im Sozialbereich. Die Hilfsorganisationen äußern mittlerweile ihre Bedenken am laufenden Band. Das ist in die Entscheidung am 20.1. daher mitzunehmen. Nur mit dem Wehrdienst ist die Sicherheit in unserem Land ebenso wie die soziale Sicherheit gewährleistet.
Eines ist aber auch klar: Das bisherige Bundesheer muss sich modernisieren, es braucht dringend Reformen. Wir brauchen ein reformiertes Heer, das auf Basis der Wehrpflicht den neuen Bedrohungsszenarien gerecht wird. Junge Männer sollen die Zeit sinnvoll nutzen können – das Bundesheer ist nützlich für die Gemeinschaft und soll auch attraktiv für den Einzelnen sein. Wir brauchen eine qualitativ gute Ausbildung, einen abwechslungsreichen Dienst, leistungsfordernde und leistungsfördernde Systeme, Anrechenbarkeit von Ausbildungen im zivilen Leben (zB Zeugnisse), berufsfördernde Maßnahmen, mehr Wahlfreiheit, diverse Spezialisierungen, etc. Viele Rekruten stecken während des Grundwehrdienstes in Systemerhalterjobs fest. Das ist frustrierend und demotivierend. Die ÖVP will, dass jeder Präsenzdiener einen Nutzen aus seiner Zeit beim Bundesheer für das spätere Leben ziehen kann. Selbstverständlich werden auch Frauen weiterhin freiwillig zum Heer gehen können. Wehr- und Zivildienst sind für den Einzelnen nicht nur notwendiges Übel. Sie sind auch ein solidarischer Beitrag an der Gesellschaft – und sollen einen bewusstseinsbildenden Prozess in Gang setzen: Sich als Teil der Gesellschaft bewusst zu werden und ihr zu dienen fördert auch das eigene Verantwortungsbewusstsein.
Am 20. Jänner entscheiden die Österreicherinnen und Österreicher, wie unser Land in Fragen der Landesverteidigung, aber auch in Fragen der sozialen und gesundheitlichen Sicherheit in die Zukunft geht – mit teurem Berufsheer-Experimenten oder mit einem gut funktionierendem attraktiven Bundesheer auf Basis der Wehrpflicht.
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Ich hoffe, Ihre Fragen sind ausreichend beantwortet und sende freundliche Grüße
Ursula Kroczek
Abteilung Politik
ÖVP-Bundespartei
Lichtenfelsgasse 7
1010 Wien
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www.oevp.at
FPÖ
23.11.2012 per mail
Am 20. Jänner 2013 findet die Volksbefragung über die Zukunft des Bundesheeres statt. Der Endpunkt einer Diskussion, entstanden durch einen “Zuruf” des Wiener Bürgermeisters an Bundesminister Darabos vor der Wiener-Wahl 2010 als Wahlzuckerl im Angesicht drohender Wahlverluste.
Die europäischen Staaten, die die Wehrpflicht bisher abgeschafft haben, taten dies, weil sie in ein System gegenseitiger Beistandsverpflichtung und Allianzen (Nato), im Gegensatz zu einem neutralen Staat wie Österreich, eingebettet sind. Aber die Freiwilligenmeldungen sind in diesen Staaten weitaus geringer als erhofft, an eine sinnvolle Miliz ist hier kaum zu denken.
Die grundlegende Frage ist, ob Österreich die Einbindung des Bürgers in die Landesverteidigung haben will. Dies muss aus Sicht der FPÖ jedenfalls bejaht werden.
Das Recht auf Ausbildung des Bürgers an der Waffe darf weder politischer Opportunität noch falschverstandener Friedfertigkeit geopfert werden.
Anders als bei einer Berufsarmee, in der die Bildung eines Staates im Staat droht und die Identifikation des Staatsbürgers mit der Landesverteidigung verloren geht, ist die Allgemeine Wehrpflicht Ausdruck des Selbstbehauptungswillens freier und mündiger Bürger, weil sie die Landesverteidigung zur Aufgabe des ganzen Staatsvolkes macht, wodurch die demokratische Grundordnung unserer Gesellschaft gesichert wird.
Das Argument, wir bräuchten eine Berufsarmee, weil wir Profis brauchen, ist insofern falsch, da das Österreichische Bundeheer bereits Vollprofis hat, wie unzählige erfolgreiche Einsätze im In- oder Ausland gezeigt haben.
Eine Neugestaltung der bestehenden Wehrpflicht ist aber unumgänglich. Der Wehrdienst muss als sinnvoll erfahren werden. Dementsprechend sind alle strukturellen und materiellen Mittel auf diese Zielsetzung zu bündeln.
Die verfassungsrechtlich verankerte “Allgemeine Wehrpflicht”, und damit das derzeitige Mischsystem aus Grundwehrdienst, Zeit- und Berufssoldaten sowie einem Miliz- und Reserveanteil, ist das kosteneffizienteste System, mit dem alle Herausforderungen flächendeckend in ganz Österreich auch künftig erfolgreich gemeistert werden können.
Die Entscheidung für die Wehrpflicht ist eine Entscheidung für Österreich.
Bitte gehen Sie am 20. Jänner 2013 hin und nutzen Sie Ihre Stimme!
Harald Vilimsky, Generalsekretär der FPÖ
BZÖ / Obmann Bucher
29.11.2012 per mail
Die in Ihrer eMail vom 14. November 2012 betreffend Wehrpflicht aufgeworfenen Fragen freue ich mich zur Information der Mitglieder des IWÖ wie folgt zu beantworten:
1. Wie sollen die Österreicher entscheiden?
Die Entscheidung bleibt jedem Österreicher frei gestellt, da es ja ein Mittel der direkten Demokratie ist. Dies auch wenn die Fragen aus unserer Sicht sehr unglücklich gewählt sind und wenig bis keine Information durch die Regierungsparteien erfolgt, die diese Vorgangsweise ja beschlossen haben. Wir vom BZÖ hätten sowohl eine andere Fragestellung, hinsichtlich der Konsequenzen aus der Entscheidung und wie wir uns die Rahmenbedingungen für ein Freiwilligenheer vorstellen würden, bevorzugt und auch eingebracht.
Leider wurde dieser Antrag von der Koalition abgelehnt. Aus unserer Sicht ist ein Freiwilligenheer grundsätzlich die bessere Variante für Österreich und wir haben dies in einer umfassenden Studie, die sie unter <http://www.bzoe.at/assets/files/Ber_Landesverteidigung.pdf>
http://www.bzoe.at/assets/files/Ber_Landesverteidigung.pdf abrufen können, ausführlich dargelegt.
Trotz der schlechten Vorbereitung für eine Umstellung des ÖBH durch den amtierenden Verteidigungsminister und trotz der wenig ausgereiften Fragestellung der Volksbefragung werde ich persönlich für ein Freiwilligenheer stimmen; es steht aber jedem Bürger frei dies auch anders zu sehen oder einfach nur hinzugehen und ungültig zu stimmen, weil man die Fragestellung und die geringe Information als Zumutung ansieht. Wie auch immer die Volksbefragung ausgeht, wird unsere Fraktion auch danach weiterhin für die Umstellung auf ein Freiwilligenmodell eintreten.
2. Warum sollten sie so entscheiden?
Das derzeitige System sollte keinesfalls weiter geführt werden, weil dies nur den “schleichenden Tod” für das Bundesheer bedeutet. Wer an einer starken und effizienten Armee und einem Beitrag zur europäischen Solidarität sowie zu einer zwar unwahrscheinlichen, aber in der Bundesverfassung als ultimo ratio verankerten, Landesverteidigung interessiert ist, wird dies ja wohl nicht wollen. Die Rückkehr zu einer wirklichen “allgemeinen Wehrpflicht” ist völlig unwahrscheinlich. Die überwiegende Zahl der Grundwehrdiener wird nur in der Systemerhaltung verwendet – selbst der Generalstabschef musste dies zugeben und diese mit 66% beziffern – und auch für den Rest gibt es nach dem Grundwehrdienst keine militärische Verwendung mehr, weil die Übungstätigkeit unter dem ÖVP-Minister Platter abgeschafft wurde. Sowohl die künftigen Einsatzszenarien als auch die gesellschaftspolitische Situation in Österreich legen daher nahe, mit dem gleichen finanziellen Aufwand bzw. einer moderaten Steigerung, die das ÖBH aber auch heute schon brauchen würde, die Aufgaben in Hinkunft durch motivierte und gut ausgerüstete Freiwillige erfolgen zu lassen.
Wie wir im Detail zu dieser Auffassung kommen, entnehmen sie bitte der bereits oben angeführten Studie:
http://www.bzoe.at/assets/files/Ber_Landesverteidigung.pdf
http://www.bzoe.at/assets/files/Ber_Landesverteidigung.pdf
3. Wäre die Abschaffung der Wehrpflicht nicht eine Gesamtänderung der Verfassung und müßte das nicht einer Volksabstimmung unterzogen werden?
Die Abschaffung der Wehrpflicht wäre sicherlich keine Gesamtänderung der Bundesverfassung. Wir wollen diese aber auch nicht abschaffen, sondern lediglich aussetzen. Dies würde etwa bedeuten, dass die Stellungspflicht (erweitert auch um die Frauen) nach französischem Vorbild bestehen bliebe
(“Jungstaatsbürgertage”) und innerhalb dieser den jungen Mitbürgerinnen und Mitbürgern sämtliche Freiwilligendienste am Staat – wir denken hierbei neben einem militärischen Ausbildungsdienst auch an temporäre Zivil-, Sozial-,
Katastrophen- und Entwicklungsdienste – vorgestellt würden. Dabei sollten einerseits auch die entsprechenden Vorteile, die damit in Hinkunft für den Dienstleistenden entstehen würden (finanzielles Anreizsystem, erhöhte pensionsrechtliche Anrechnung, bevorzugte Übernahme in den öffentlichen Dienst etc.) dargestellt werden, und andererseits eine Gesundheitsuntersuchung stattfinden, die heute nur für die männlichen Wehrpflichtigen erfolgt, was einen bedeutenden Nutzen für alle Jungbürger bedeuten würde.
Die Wehrpflicht wäre somit weiterhin Bestandteil der Bundesverfassung und könnte jederzeit in einem einfachen Verfahren für “Zeiten großer Not”
reaktiviert werden; temporär wäre sie auf die Stellungspflicht eingeschränkt und nur der Grundwehrdienst würde ausgesetzt werden. Die Reaktivierung sollte aus unserer Sicht über ein einfaches Verfahren hergestellt werden können, etwa dass die Bundesregierung und der Hauptausschuss des Nationalrates dies rasch beschließen könnten, ähnlich wie bereits heute schon die Auslandseinsätze des ÖBH.
Eine Volksabstimmung hätten wir gerne über die Gesamtausrichtung der österreichischen Sicherheitspolitik gehabt – also über die Rahmenbedingungen, welche dann die Entscheidung über die Wehrform erlauben würde; denn diese ist ja nur ein Mittel zum Zweck – Landesverteidigung – und nicht ein Selbstzweck.
Mit freundlichen Grüssen,
Josef Bucher
Bündnis- und Klubobmann des BZÖ
Abgeordneter zum Nationalrat
SPÖ
5.12.2012 per mail
Sehr geehrter Herr Dr. Zakrajsek!
Wir bedanken uns für Ihr Interesse und die Möglichkeit einer Stellungnahme in den IWÖ-Nachrichten. Gerne beantworten wir folgend Ihre drei Fragen:
1. Die SPÖ setzt sich für ein Profiheer und ein bezahltes freiwilliges Soziales Jahr ein, da nur durch diese Reform die sicherheitspolitischen sowie sozialen Aufgaben auch in Zukunft für die österreichische Bevölkerung adäquat erfüllt werden können.
2. Sie finden ein umfangreiches Argumentarium mit Grafiken und Berechnungen unter www.profiheer.at. Kurz zusammengefasst finden sich folgende gute Gründe:
Das Bundesheer, die Katastrophenhilfe sowie die Sozialdienste benötigen für ihre Arbeit mehr Profis und keine Systemerhalter.
Aufgrund des Geburtenrückgangs kann nur das bezahlte freiwillige Soziale Jahr unser Sozialsystem sichern.
Sechs Monate sind nicht ausreichend um junge Menschen für die zu bewältigenden Aufgaben ausreichend auszubilden.
Im 21. Jahrhundert sollte niemand in Österreich gezwungen werden eine unterbezahlte Zwangsarbeit zu leisten.
3. Bei einer Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht handelt es sich nach herrschender Rechtsauffassung nicht um eine Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung. Von dieser spricht man, sollte eines der Prinzipien geändert oder beseitigt werden. Da die Wehrpflicht weder das bundesstaatliche, das demokratische, das gewaltenteilende, das liberale, das rechtsstaatliche oder das republikanische Prinzip berührt kann durch ein einfaches Bundesverfassungsgesetz hier eine Änderung herbeigeführt werden. Im Zweifelsfall entscheidet der Verfassungsgerichtshof darüber ob es sich um eine Gesamtänderung der Bundesverfassung handelt oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Dafine Mula
Leiterin SPÖ.Direkt
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