Daß die Grünen nie Freunde des privaten liberalen Waffenbesitzes waren, obwohl mittlerweile ein – ehemaliger – Grüner als Bundespräsident nicht nur seine Liebe zu Österreich, sondern auch seine Liebe zur österreichischen Jägerschaft entdeckt hat, ist wohl jedem an legalen Schußwaffen Interessierten klar. . .
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Die Frage ist nicht schwer zu beantworten. Zusätzliche Regulierungen, Verschärfungen, mehr Bürokratie, immense Kosten und flächendeckende Kontrolle. Unser gutes, einfaches und liberales Waffengesetz aus dem Jahre 1967 mußten wir gegen ein neues tauschen, das – noch gar nicht richtig in Kraft – schon wieder verschärft worden ist.
„Es sind beunruhigende Bilder, die Anrainer in der Mödlinger City heraufbeschwören. Von Männern, die mit Waffen ausgestattet durch die Fußgängerzone ziehen – bis vielleicht ein Schuß fällt.
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Im Anschluß an die Forderung der Grünen-Frauensprecherin Meri Disoski nach einem strengeren Waffengesetz hinsichtlich der jüngsten Frauenmorde (https://orf.at/stories/3215171/) haben wir Bundeskanzler Kurz um Aufklärung gebeten, mit welchen Tatmitteln diese Bluttaten begangen wurden (ein Schreiben gleichen Inhalts erging auch an Innenminister Nehammer).
Am 29.09.2024 wird es wieder so weit sein. Alle Österreicher sind wahlberechtigt, wenn sie spätestens am Tag der Nationalratswahl das 16. Lebensjahr vollenden.
Terror hofieren – private Waffen kassieren. Das scheint die Parole der EU heute zu sein. Als es um den EU-Beitritt ging – wir erinnern uns – hat man uns versichert, man müsse dabei sein, weil dann könne Österreich in der EU auch mitbestimmen. Das hat sich als Lüge herausgestellt.
Nachdem das Oberlandesgericht Graz den Hausdurchsuchungsbefehl aufgrund eines Wehrmachtsabnahmestempels auf einem Holster für eine Walther Pistole als rechtswidrig aufgehoben hat, versucht nun die Finanzprokuratur als Vertreterin der Republik Österreich zurückzurudern. Die Hausdurchsuchung wäre in durchaus vertretbarer Weise durchgeführt worden.
In Zwentendorf, Niederösterreich, hat ein Hausbesitzer einen Einbrecher angeschossen. Wie es weitergeht, weiß man noch nicht
Der Forderung der IWÖ im Begutachtungsverfahren wurde von Seiten des Innenministeriums nachgekommen: Schußwaffen, die vor dem 01.01.1900 hergestellt wurden, sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.
Mit dem 01.10.2012 sind auch Bestimmungen hinsichtlich der Deaktivierung von Schußwaffen und als Schußwaffen anzusehendem Kriegsmaterial in Kraft getreten. Der einzige Lichtblick dieser Bestimmungen ist, daß zumindest von Seiten des Gesetzgebers die Möglichkeit der Deaktivierung anerkannt wurde.
Nun sind die ersten Details der geplanten Verschärfungen bekannt geworden.
In Österreich gibt es derzeit etwa 1,1 Millionen Waffen der Kategorien B, C (und D). Mit breiter medialer Präsenz präsentierte der VSÖ diese Zahl an privaten Schußwaffen und warnte aufgrund der Steigerungsraten vor unsicherer Verwahrung.
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„Schau auf dich, schau auf mich!“ So lautet der von der österreichischen Bundesregierung ausgewählte Titel einer Informationskampagne, die im Rahmen der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie Akzeptanz für die von ihr verhängten Maßnahmen schaffen soll.
In den IWÖ Nachrichten 3/14 wurde ein Leserbrief von Michaela Herzog veröffentlicht, wo von Herrn Brandl berichtet wird.

