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IWÖ – Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich

Große Umfrage unter den Parteien der Nationalratswahl 2017 betreffend Einstellung zum Waffengesetz

Wie jedes Mal vor (großen) Wahlen ist die IWÖ auch dieses Mal an die Parteien und Bewegungen herangetragen und hat deren Einstellung zum Waffengesetz abgefragt.

Gerade durch die notwendige Umsetzung der EU – Waffenrechtsrichtlinie wird es für den Fortbestand des legalen Waffenbesitzes entscheidend sein, welche Parteien mit welchen Mehrheitsverhältnissen im Nationalrat sitzen und welche Parteien eine Koalition bilden. Um hier allen Mitgliedern und Lesern eine Entscheidungshilfe zu geben, wurde um die Beantwortung von drei Fragen ersucht.

Hier sind die Antworten in der Reihenfolge des Einlangens in der Redaktion der IWÖ – Nachrichten. Im Anschluß an diese Antworten habe ich ein Fazit zusammengefaßt. Vorweg kann gleich gesagt werden, daß alle Parteien eine Stellungnahme abgegeben haben, unrühmliche Ausnahme bildet lediglich die Liste Pilz.

 

Welche Position nimmt Ihre Partei/Ihre Bewegung grundsätzlich zum legalen privaten Waffenbesitz in Österreich ein?

NEOS: Wir befürworten die geltende Rechtslage als sachlich ausgewogen. Die gesetzlichen Regelungen des Waffenscheins einerseits als eine der Liberalsten im europäischen Vergleich sowie des Waffenpasses andererseits bilden aus unserer Sicht einen hinreichenden Kompromiss im Sinne der Freiheit der ÖsterreicherInnen sowie des staatlichen Gewaltmonopols und der Sicherheit.

G!LT: bei G!LT handelt es sich um eine Idee, die Entscheidungsfindung neu gestalten will.
Wir setzen uns für die Umsetzung eines neuen Demokratiemodells ein. Daher können und werden wir keine inhaltlichen Positionen zu Themen einnehmen.
Weitere Informationen zu unserem politischen Programm finden Sie unter: https://www.gilt.at/wp-content/uploads/2017/06/Gilt_Offene_Demokratie.pdf

FPÖ: Ein Waffengesetz soll nur so streng wie nötig und muss so liberal wie möglich sein.
Wir sind gegen eine Kriminalisierung von Waffenbesitzern. Mit einem strengeren Waffengesetz kann man keine Kriminalität bekämpfen. Im Gegenteil: Ein strenges Waffengesetz bekämpft nämlich die Opfer und nicht die Täter. Die FPÖ spricht sich daher gegen eine Verschärfung des Waffenrechts aus.

FLÖ: Die Freie Liste Österreich (FLÖ) tritt klar und deutlich für den legalen privaten Waffenbesitz in Österreich ein.
Selbstverteidigung muss ein Bedarfsgrund werden und einen Rechtsanspruch auf einen Waffenpass für jeden unbescholtenen Österreicher begründen.
Des Weiteren fordert die FLÖ die Verankerung des Rechts auf Erwerb, Besitz und Führen von Waffen in der Verfassung.

Grüne: Wir Grüne treten dafür ein, dass bestimmten Bevölkerungsgruppen der legale Waffenbesitz (weiterhin) ermöglicht wird. Die betrifft insbesondere:
– JägerInnen im Besitz gültiger Jagdkarten hinsichtlich des Führens von Jagdwaffen.
– SportschützInnen, sofern die Schusswaffen in den jeweiligen Übungsschießstätten gesichert verwahrt werden.
– Mitglieder traditioneller Schützenvereinigungen (Verwahrung in Vereinsräumen).
– Beeidetes Schutz- und Wachpersonal konzessionierter Wach- und Schließgesellschaften.
– SammlerInnen (moderner) Waffen, sofern diese schussuntauglich gemacht wurden.

KPÖ Plus: Ob in Bezug auf häusliche Gewalt, Amokläufe oder rechtsextrem motivierte Gewalttaten, die mit legalen Waffen verübt werden – je mehr Waffen im Umlauf sind, desto schlechter ist das für die Gesellschaft als Ganzes. Grundsätzlich ist eine weitgehend waffenfreie Gesellschaft anzustreben.

SPÖ: Es gibt hier nur eine Position, nämlich jene, die der Gesetzgeber vorgegeben hat. Wir haben ein bewährtes Waffengesetz und sind nicht daran interessiert, dass legaler Waffenbesitz kriminalisiert wird.

ÖVP: Wir bekennen uns zum Recht auf privaten Waffenbesitz. Der Umstand, dass kaum ein Verbrechen oder ein Unfall in Österreich mit legal erworbenen oder besessenen Waffen passiert, spricht für das Funktionieren der derzeitigen Regelungen. Wir treten für einen verantwortungsvollen Umgang mit Waffen ein und wollen, dass der legale Zugang zu ihnen, insbesondere für Jäger und Sport- sowie Traditionsschützen, auch in Zukunft gewährleistet wird.

 

In der EU wurde eine Änderung der Waffenrichtlinie beschlossen. Diese ist zwingend in österreichisches Recht umzusetzen. Sind Sie der Auffassung, daß die bestehenden Regelungen des österr. Waffengesetzes ausreichen oder sind Anpassungen notwendig? Sollten Anpassungen notwendig sein, planen Sie strengere Bestimmungen zu erlassen und/oder sehen Sie sogar Spielraum für eine Liberalisierung (z. B. Wegfall/Lockerung der Stückzahlbeschränkung von Kat. B-Waffen, Anpassung, das heißt „Entrümpelung“ der Kriegsmaterialverordnung insbesonders im Bereich der Halbautomaten)

NEOS: Die Umsetzung zwingender EU-Normen ist selbstverständlich, wobei wir in jedem Fall auf der Vermeidung von golden plating, sprich einem über das optionale Regelungsminimum hinausgehenden Regelungsinhalt innerstaatlicher Umsetzungsnormen bestehen. Wir befürworten den status quo des österreichischen Waffengesetzes, verschließen uns aber nicht der Entrümpelung unsachlicher oder veralteter Regelungen.

G!LT: siehe Antwort bei Frage 1

FPÖ: Brüssel gibt den Rahmen vor, die Mitgliedsstaaten müssen leider innerhalb dieses Rahmens bleiben und so wird es zu Anpassungen kommen. Den Spielraum für eine Liberalisierung würden wir, natürlich ausnützen. So zum Beispiel muss besonders gefährdeten Personengruppen wie zum Beispiel Ärzten, Richtern, Trafikanten, Taxifahrern, etc. ein vereinfachter Zugang zum Waffenpass ermöglicht werden oder Stichwort Stückzahlbegrenzung. Die sinnlose Kaliberbeschränkung bei Waffenpässen für Exekutivbeamte ist zu streichen. Auch lehnt die FPÖ eine Enteignung von Waffenbesitzern ab, daher muss die Vererbung von genehmigungspflichtigen Waffen der Kategorie A möglich sein.

FLÖ: Grundsätzlich zur EU: Die Europäische Union gehört einer Radikalreform unterzogen, andernfalls ist eine Volksabstimmung über den Austritt aus der EU der einzige Ausweg aus dieser zu einem bürokratischen Moloch entwickelten Konstellation.
Die FLÖ ist der Auffassung, dass in Bezug auf die bestehenden Regelungen des österr. Waffengesetzes Anpassungen notwendig sind. Eben zum Beispiel Wegfall der Stückzahlbeschränkung von Kat. B-Waffen, Entrümpelung der Kriegsmaterialverordnung, insbesonders im Bereich der Halbautomaten et cetera.

Grüne: Wie in Frage 1) dargestellt, wollen wir Grüne den privaten legalen Waffenbesitz für bestimmte Gruppen (weiterhin) ermöglichen. Wir sind jedoch auch überzeugt – wie vermutlich Sie auch –, dass der Besitz einer Waffe eine gewisse charakterliche Eignung voraussetzt. Daher sollte insb. die unbeschränkte Wiederholbarkeit des psychologischen Tests wegfallen. Tragische Vorfälle mit legalen privaten Waffen haben in der Vergangenheit leider immer wieder für Schlagzeilen im In- und Ausland geführt. Diese Vorfälle schaden auch (der großen Mehrheit an) Personen, die mit ihren legalen privaten Waffen verantwortungsbewusst umgehen. Es sollte daher im Interesse aller sein, nur solchen Personen den Zugang zu Waffen zu ermöglichen.

KPÖ Plus: Es gibt keinen Grund, warum Bestimmungen für den Erwerb, Besitz und das Führen von Waffen aufgeweicht werden sollten. Vielmehr ist zu prüfen, wie zielgerichtete Reformen dazu beitragen können, Gewalttaten mit Waffeneinsatz einzudämmen und dem Ziel einer weitgehend waffenlosen Gesellschaft näher zu kommen.

SPÖ: Grundsätzlich geht es darum, eine ausgewogene Balance zwischen dem legalen Waffengebrauch und der Bekämpfung des illegalen Waffenbesitzes zu finden. Daran hat sich auch die EU orientiert. Für rechtmäßig erworbene Waffen, so sieht die Richtlinie vor, sollen „die einzelstaatlichen Bestimmungen für das Tragen von Waffen, die Jagd oder den Schießsport“ gelten. Es ist daher die nationalstaatliche Ebene gefordert, praktikable Lösungen im Interesse der legalen Waffenbesitzer – seien es Jäger, Sportschützen oder Mitglieder von Traditionsverbänden – zu finden. Ob es hier Spielraum für Liberalisierungen gibt, wird sich zeigen.

ÖVP: Unserer Meinung nach sind die derzeit in Österreich bestehenden gesetzlichen Vorschriften betreffend Handel, Besitz und die Verwendung von privaten Waffen streng und angemessen, um eine unrechtmäßige Verwendung von Waffen weitestgehend ausschließen zu können. Unser Innenminister, der wie viele andere europäische Staaten eine sehr kritische Haltung zu einzelnen Vorschlägen der Europäischen Kommission eingenommen hat, hat zugesichert, bei der Erarbeitung eines Gesetzesvorschlags zur Umsetzung der Novelle der Waffen-RL in die österreichische Rechtsordnung sicherzustellen, dass das bestehende österreichische Waffenrecht im Ergebnis soweit wie möglich erhalten bleiben soll.

 

Wenn Ihre Partei den Innenminister stellt: Wie würden Sie den Vollzug des Waffengesetzes im Rahmen der geltenden Gesetze gestalten – so liberal als möglich oder ähnlich restriktiv wie in der gegenwärtigen Legislaturperiode?

NEOS: Gerade im Waffenrecht sehen wir Spielräume im Vollzug problematisch. Die Willensbildung über Regelungen zum Erwerb, Besitz, Tragen und Verkauf von Waffen muss einzig dem Nationalrat als gesetzgebender Körperschaft obliegen. Entsprechend sind die Regelungen des WaffenG in jedem Einzelfall sachlich und korrekt anzuwenden.

G!LT: siehe Antwort bei Frage 1

FPÖ: Nun dies ergibt sich wohl auch schon aus den vorherigen zwei Fragen. Der FPÖ geht es weiters darum, das Waffenrecht aus der Behördenwillkür herauszulösen. Es gibt eine völlig unterschiedliche Behördenpraxis quer durch Österreich, ob Waffenbesitzer das Recht haben, weitere Waffen für Sportzwecke besitzen zu dürfen. Es würde auch den Behörden Rechtssicherheit gewähren, wenn im Gesetz eine Präzisierung und Determinierung vorgenommen würde und nicht der Beamte Angst haben müsste, dass ihm, wenn er vielleicht eine weitere Waffe zulässt, in weiterer Folge Konsequenzen drohen.

FLÖ: Wenn die FLÖ den Innenminister stellt: Die FLÖ würde den Vollzug des Waffengesetzes so zwanglos wie möglich gestalten.

Grüne: Da der Innenminister (wie die gesamte Staatsgewalt) in der Vollziehung an die strengen verfassungsrechtlichen Vorgaben des Art. 18 B-VG (“Legalitätsprinzip”) gebunden ist, würden wir das WaffenG – wie alle anderen Gesetze – gemäß diesen Vorgaben vollziehen.
Sich dennoch ergebende eventuelle behördliche Handlungsspielräume müssten aufgezeigt, analysiert und – je nach Ergebnis – adäquat gehandhabt werden.

KPÖ Plus: Wir sehen keinen Grund, das starke öffentliche Interesse an mehr Sicherheit zu Gunsten eines aufgeweichten Zugangs zu Waffen für Einzelne zu opfern.

SPÖ: Diese Frage stellt sich zurzeit nicht. Zuerst kommt der Wählerwille, danach wird über eine Regierungsbeteiligung und Ministerämter entschieden. Der Vollzug betrifft nicht nur das Innenministerium, sondern auch Entscheidungen von unabhängigen Gerichten, wie zahlreiche Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshof zeigen.

ÖVP: Unserer Auffassung nach ist die derzeitig gültige Regelung & Vollzug des Waffenrechts auch in Zukunft beizubehalten.

 

FAZIT

NEOS: Die NEOS befürworten die geltende Rechtslage als sachlich ausgewogen, das Waffengesetz würde einen hinreichenden Kompromiß im Sinne der Freiheit der ÖsterreicherInnen sowie des staatlichen Gewaltmonopols und der Sicherheit bilden. Die Umsetzung der EU – Normen soll nur im notwendigen Rahmen erfolgen. Grundsätzlich stehe man zum derzeitigen österreichischen Waffengesetz, man würde sich aber nicht einer Entrümpelung verschließen. Die Vollziehung und Spielräume im Vollzug werden problematisch gesehen.

G!LT: Der Standpunkt von G!LT ist sicherlich interessant. Man würde sich für die Umsetzung eines neuen Demokratiemodels einsetzen und daher könne man keine inhaltlichen Positionen zu Themen einnehmen.

Ob dies eine adäquate Antwort auf konkrete Sachfragen ist, muß der Wähler entscheiden.

FPÖ: Klar spricht sich die FPÖ dafür aus, daß das Waffengesetz nur so streng wie nötig, aber so liberal wie möglich sein sollte. Man spricht sich deutlich gegen eine Kriminalisierung von Waffenbesitzern aus und weist darauf hin, daß man mit einem strengeren Waffengesetz keine Kriminalität bekämpfen kann.

Aus rechtlichen Gründen müsse man die EU – Normen umsetzen, man würde aber einen Spielraum für die Liberalisierung ausnützen. Als Beispiele werden der Zugang von besonders gefährdeten Personengruppen zu Waffenpässen oder die Stückzahlbegrenzung bei Waffen der Kategorie B genannt. Auch die FPÖ sieht die Vollziehung als problematisch an und möchte das Waffenrecht aus der Behördenwillkür herauslösen. Da es eine völlig unterschiedliche Behördenpraxis quer durch Österreich geben würde, ob Waffenbesitzer das Recht haben, weitere Waffen für Sportzwecke besitzen zu dürfen, müsse im Gesetz eine Präzisierung und Determinierung vorgenommen werden.

FLÖ: Die Freie Liste Österreichs würde klar und deutlich für den legalen privaten Waffenbesitz in Österreich eintreten. Die Selbstverteidigung müßte ein Bedarfsgrund werden und einen Rechtsanspruch auf Ausstellung eines Waffenpasses begründen. Die FLÖ würde weiters die Verankerung des Rechtes auf Erwerb, Besitz und Führen von Waffen in der Verfassung fordern.

Die Europäische Union wird besonders kritisch gesehen, sie müßte einer radikalen Reform unterzogen werden, andernfalls sei eine Volksabstimmung über den Austritt aus der EU der einzige Ausweg. Den Vollzug des Waffengesetzes würde die FLÖ so zwanglos wie möglich gestalten.

GRÜNE: Die Grünen wiederholen im wesentlichen ihre bekannten Standpunkte, wonach der legale Waffenbesitz nur Jägern, Sportschützen, Mitglieder traditioneller Schützenvereinigungen, Angehörigen von Wach- und Schließgesellschaften sowie Sammlern möglich sein soll. Dabei soll es aber erhebliche Einschränkungen geben, Sportschützen müßten ihre Schußwaffen in den jeweiligen Übungsschießstätten verwahren, die Mitglieder traditionaler Schützenvereinigungen müßten ihre Waffen in Vereinsräumen verwahren und Sammler von Waffen müßten diese schußuntauglich machen.

Neben der Umsetzung der EU – Regeln würden die Grünen gewisse Verschärfungen im Waffenrecht begrüßen, beispielsweise die Wiederholbarkeit der psychologischen Tests.

Die Antworten der Grünen werden Legalwaffenbesitzer wohl kaum freuen. Die Grünen planen weitere erhebliche Verschärfungen. In einem Bereich muß man den Grünen aber Respekt aussprechen: Sie haben die Fragen der IWÖ – Nachrichten offen und ehrlich beantwortet, obwohl man damit wohl kaum Stimmen machen wird.

KPÖ PLUS: Die KPÖ ist der Auffassung, daß grundsätzlich eine weitgehend waffenfreie Gesellschaft anzustreben sei und je mehr Waffen im Umlauf seien, desto schlechter würde das für die Gesellschaft als Ganzes sein. Die KPÖ verweist auf häusliche Gewalt, Amokläufe oder rechtsextrem motivierte Gewalttaten. Die Umsetzung der EU – Richtlinie soll zu zielgerichteten Reformen beitragen um dem Ziel einer weitgehend waffenlosen Gesellschaft näher zu kommen. Die KPÖ nimmt somit eine noch restriktivere Haltung ein als die GRÜNEN und möchte (legale) Waffen soweit als irgendwie möglich verbieten. (Anmerkung: Illegale Waffen braucht man nicht zu verbieten, die sind nämlich bereits verboten.) Auch die Antworten der KPÖ werden kaum einen legalen Waffenbesitzer erfreuen, dennoch zumindest Respekt: Man hat auf die Fragen der IWÖ trotz Gegnerschaft geantwortet.

SPÖ: Interessant sind sicherlich die Antworten der SPÖ: Man konstatiert, daß wir ein bewährtes Waffengesetz hätten und sei die SPÖ nicht daran interessiert, daß legaler Waffenbesitz kriminalisiert werde. Es würde darum gehen eine ausgewogene Balance zwischen dem legalen Waffengebrauch [vermutlich meint man Waffenbesitz] und der Bekämpfung des illegalen Waffenbesitzes zu finden. Es werden die Jäger, die Sportschützen und die Mitglieder von Traditionsverbänden genannt. Nicht genannt wird die Selbstverteidigung. Liberalisierungen schließt man nicht von vornherein aus, es würde sich zeigen ob es Spielraum für Liberalisierung geben würde.

Die Haltung der SPÖ ist sicherlich interessant, zum einen nimmt man eine nicht so eine restriktive Haltung ein wie die Grünen oder die KPÖ, zum anderen ist man entgegen den NEOS, der FPÖ und der FLÖ wohl skeptisch bei Liberalisierungen. Die Selbstverteidigung wurde bei der SPÖ nicht genannt. Absicht oder unabsichtliche Auslassung?

Die Haltung der SPÖ in der Vergangenheit hat gezeigt, daß sich die Einstellung zum privaten Waffenbesitz immer wieder geändert hat. In der längeren Vergangenheit hatte die SPÖ keine Probleme mit dem legalen Waffenbesitz. Am Ende der neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts schwenkte man dann gemeinsam mit den GRÜNEN auf eine, wenn zwar nicht vollständige aber weitgehende Entwaffnung der legalen Waffenbesitzer um. Als die SPÖ erkannte, daß dies Stimmen kostete, wurde seit einiger Zeit diese Position wieder aufgegeben und erkennt die SPÖ, daß legale Waffenbesitzer nicht kriminalisiert werden sollen. Wie weit die Position der SPÖ den legalen Waffenbesitzer beruhigt oder unruhig macht und ob dieser Standpunkt vertretbar ist oder nicht, muß der Wähler entscheiden.

ÖVP: Nach einem mündlichen und schriftlichen „Nachfassen“ von mir hat die ÖVP als letzte Partei geantwortet.

Die ÖVP bekennt sich zum Recht auf privaten Waffenbesitz und erkennt auch, daß kaum ein Verbrechen oder Unfall in Österreich mit legal erworbenen oder besessenen Waffen passiert. Der legale Zugang soll für Jäger und Sport- sowie Traditionsschützen auch in Zukunft gewährleistet sein. So wie bei der SPÖ wird die Selbstverteidigung nicht genannt und stellt sich auch hier die Frage, handelt es sich um Absicht oder um eine unbeabsichtigte Auslassung.

Die ÖVP verweist auf den ÖVP-Innenminister, der zu den einzelnen Vorschlägen der EU-Kommission betreffend die neue Waffenrechtsrichtlinie eine kritische Haltung eingenommen hätte. (Anmerkung: Zugestimmt wurde von der ÖVP dann aber doch.) Sehr wichtig und positiv ist, daß die ÖVP trotz der zwingenden Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie das bestehende österreichische Waffengesetz im Ergebnis soweit als möglich erhalten möchte.

Um so bedauerlicher ist es, daß die ÖVP den derzeitigen Vollzug des Waffenrechtes beibehalten möchte und nicht erkennt, daß es derzeit gerade beim Vollzug massive Probleme gibt. Es gibt kaum eine Schikane, die so manchen Behörden nicht einfällt und gerade hier waren die ÖVP-Innenminister über die Jahre kaum hilfreich.

Hinsichtlich einer möglichen Liberalisierung des Waffenrechtes hüllt sich die ÖVP in Schweigen.

LISTE PILZ: Die Liste Pilz hat nicht geantwortet, die Position des „Ex-Grünen“ ist aber bekannt und für die meisten Legalwaffenbesitzer ist Peter Pilz wohl unwählbar. Der Liste Pilz gebührt nicht einmal jener Respekt, den man jenen gewähren soll, die auf unliebsame Fragen zumindest antworten.

DI Mag. Andreas Rippel

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