In bewährter Salamitaktik arbeitet die EU an einem vollständigen Verbot von Blei in Munition
Kenner der Materie haben es natürlich erwartet: Nachdem die EU bereits Bleischrot in Feuchtgebieten verboten hat war es nur eine Frage der Zeit, bis in bewährter Salamitaktik das Bleiverbot auch auf andere Bereiche ausgedehnt werden soll.
Konkret soll nun das Inverkehrbringen und die grundsätzliche Verwendung von Blei in Munition bis 2023 weitgehend eingeschränkt werden. Das gilt nicht nur für Bleischrot, sondern für alle Geschoße, die einen Bleianteil besitzen. Auf Wunsch der Europäischen Kommission hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) bereits einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt, der das beabsichtigte Verbot in anderen Terrains als Feuchtgebieten vorschlägt.
Ein Schelm ist wer denkt, es würde sich um einen ideologischen Kreuzzug gegen Jäger und Sportschützen handeln. Selbstverständlich geht es aber nur um den Schutz der Umwelt. Das Ziel ist ein vollständiges Verbot von Bleigeschoßen, und zwar nicht nur in Bleischrot und Jagdpatronen, sondern auch für Luftgewehre, sämtliche Sportgewehre, für Pistolen, Revolver und sogar für Vorderlader oder andere historische Feuerwaffen.
Die ECHA hat gerade ihren Vorschlag vorgelegt. Das Inverkehrbringen und die Verwendung von Blei in Munition und Angelgeräten (vor allem Bleigewichten) in „anderen Geländebereichen als Feuchtgebieten“ (de facto also überall) soll eingeschränkt werden. Auf ihrer Webseite (https://echa.europa.eu/de/-/towards-sustainable-outdoor-shooting-and-fishing-echa-proposes-restrictions-on-lead-use) führt die ECHA zum angestrebten kompletten Verbot von Blei in Munition folgendes aus:
Die Agentur hat beschlossen, daß eine EU-weite Restriktion der Verwendung von Blei in Munition berechtigt wäre. Die ECHA schätzt, daß mindestens 127 Millionen Vögel dem Risiko der Bleivergiftung jedes Jahr ausgesetzt sind. Zusätzlich sind auch die Bürger dem Blei ausgesetzt, z.B. durch das mit bleihaltiger Munition gejagte Wild oder bei der Herstellung von Bleimunition, oder Fischereiutensilien. Der Einfluß von Blei ist speziell gefährlich für die kindliche neurologische Entwicklung. Runde 1 Million Kinder sind von den toxischen Effekten von Blei im Zusammenhang mit der Konsumation von Wildfleisch gefährdet.
Was schlägt die ECHA nun konkret betreffend die Verwendung von Blei in den Bereichen der Jagd, des Sportschießens und anderer Schießveranstaltungen im Freien vor:
Verbot des Verkaufs und der Verwendung von Bleischrot bei einer fünfjährigen Übergangsfrist. Da die aktuellen olympischen Regeln die Verwendung von bleihaltiger Munition für bestimmte Disziplinen vorsehen, erwägt die ECHA auch eine optionale Ausnahmeregelung bezüglich der Verwendung von Bleischrot für das Sportschießen unter strikten Bedingungen, insbesondere wenn die Freisetzung in die Umwelt minimiert wird (Kugelfang).
Verbot der Verwendung von Blei in allen Projektilen (Übergangsfristen: fünf Jahre für Kleinkaliber, 18 Monate für Großkaliber). Ausnahmeregelungen zur Weiterverwendung nur bei Minimierung der Umweltemissionen, das heißt beispielsweise, wenn Sportschießanlagen mit Kugelfängen (gemeint, die das Blei auffangen) ausgestattet sind.
Interessanterweise ist die militärische Verwendung von Bleimunition sowie andere nicht zivile Einsatzgebiete von Bleimunition (Polizei, Sicherheits- und Zollbehörden) und die Verwendung von Bleimunition in Gebäuden nicht aktuell Gegenstand der Untersuchung der ECHA.
Die Kosten der Beschränkungen für die Gesellschaft sollen zwischen 260 Millionen und 10,5 Milliarden Euro im Zeitraum von 20 Jahren liegen, je nach dem betroffenen Sektor und der Art der auferlegten Beschränkung. Bei diesen Summen ist es klar, welche wahren Beweggründe die EU tatsächlich hat: Durch enorme finanzielle Aufwendungen für Schießvereine und Schützen soll das Sportschießen unattraktiv gemacht werden. Jeder, der die Salamitaktik kennt, wird aber wissen, daß dies nicht der letzte Schritt sein wird. Das Endziel der Entwaffnung der Legalwaffenbesitzer ist wieder einmal klar erkennbar und wir werden diesem Zustand dank EU-Kommission wieder einen Schritt näherkommen. Nur durch ein ernstes Auflehnen möglichst vieler Sportschützen und Jäger gemeinsam mit der Industrie und dem Handel kann man die geplanten Beschränkungen abmildern.
DI Mag. Andreas Rippel