In letzter Zeit häufen sich bei der IWÖ vehement die Anfragen von Mitgliedern, was mit den halbautomatischen Langwaffen nach der Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie passieren wird. Soll man schnell vor der Änderung des Gesetzes noch ein solches Stück kaufen oder sein bestehendes schnellstmöglich verkaufen?
Das Innenministerium arbeitet nun rasch an der Waffengesetznovelle 2018 mit der auch die letzte EU-Waffenrechtsrichtlinie umgesetzt werden soll. Die IWÖ ist voll in dem Gesetzwerdungsprozeß miteinbezogen, wir kennen auch den neuesten Entwurf des Gesetzes.
Am 06.04.2018 hat die IWÖ einen Newsletter herausgegeben, bei dem der Stand der Arbeiten zur Waffengesetznovelle 2018 und zur Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie beschrieben wurde.
„Die Gedanken sind frei, wer kann sie erraten? Sie fliegen vorbei wie nächtliche Schatten. Kein Mensch kann sie wissen, kein Jäger sie schießen, es bleibet dabei: die Gedanken sind frei!“.
Knapp über einhundert Jahre ist es her, dass der „Internationale Frauenkampftag“, wie der Weltfrauentag einst hieß, erstmals begangen wurde.
Wahrscheinlich freut das Ergebnis dieser Wahl nicht jeden.
