Und wieder die EU – die neuen Entwaffnungspläne
Bloß wenige Tage nach den Terroranschlägen von Paris ist die EU-Kommission mit neuen Entwaffnungsplänen für Legalwaffenbesitzer auf den Plan getreten.
Nahezu unmittelbar nach den Terroranschlägen hat die EU-Kommission detaillierte Pläne über weitere drastische Verschärfungen des Waffenrechtes vorgelegt. Es ist unmöglich, daß in einer derartig kurzen Zeit diese umfassenden Pläne ausgearbeitet wurden, es ist daher erwiesen, daß diese Entwaffnungspläne bereits in der Schublade gelegen sind. Offensichtlich hat die EU-Kommission lediglich einen „guten Anlaß“ abgewartet um damit an die Öffentlichkeit zu gehen. Frei nach dem Motto, zur Verhinderung des Terrors ist jedes Mittel recht.
Daß die vorgeschlagenen Änderungen aber ganz bestimmt nicht die Terroristen treffen, scheint der EU-Kommission egal zu sein. Die Terroristen von Paris waren jetzt schon mit Waffen der Kategorie A (vollautomatischen Sturmgewehren) sowie mit Sprengstoffgürteln und ähnlichem ausgerüstet. All dies ist für normal sterbliche EU-Bürger legal praktisch nicht zu bekommen. Weder können in einem Waffenfachgeschäft diese vollautomatischen Waffen ohne weiters gekauft werden noch können die Sprengstoffgürtel erworben werden. Es wurde auch nichts darüber verlautbart, daß sich die Terroristen um entsprechende Sondererlaubnisse etc. bemüht hätten um legal an die Waffen und Sprengstoffe zu kommen. Wir wissen, daß die Waffen am Schwarzmarkt gekauft wurden.
Wer derartige Terroranschläge plant und durchführt wird sich nicht an Waffengesetze halten. Wie wir täglich sehen sind unsere Grenzen weit offen und sämtliches Material, was für einen Terroranschlag benötigt wird, kann einfach über diese Grenzen verschoben werden. Nachschub gibt es genug.
Was sind nun die wichtigen Punkte dieser EU-Richtlinie:
Die Besitzerlaubnis (Waffenbesitzkarte und Waffenpaß) wird auf maximal fünf Jahre befristet. Die Besitzerlaubnis kann nur erworben und nach maximal fünf Jahren verlängert werden, wenn bestimmte bisher nicht spezifizierte medizinische Tests bestanden werden.
Wie weit diese Regelung auch auf Kategorie C und D Waffen anwendbar sein wird (auf Österreich bezogen, wie weit eine Waffenbesitzkarte für Kategorie C und Kategorie D Waffen notwendig sein wird) ist noch ungeklärt.
Waffen der Kategorie A (automatische Waffen, die meisten halbautomatischen Waffen und sogar vollständig deaktivierte Waffen (!!) der Kategorie A) dürfen weder gehandelt oder besessen werden. Selbst wenn eine Person derzeit (legal) im Besitz einer derartigen Waffe der Kategorie A ist, ist diese Waffe und die dazugehörige Munition zu vernichten. Selbst Altbesitz soll nicht legal bleiben.
Halbautomatische zivile Feuerwaffen, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen, werden zu verbotenen Waffen. Dies bedeutet das Ende für alle AUG-Z’s, OA15, SIG-Kempf, Brügger & Thomet, etc.
Mit anderen Worten heißt das, die Kommission plant einen EU-weiten Anscheinsparagraphen.
Selbst halbautomatische Waffen mit hoher Magazinkapazität werden ebenfalls verboten, selbst wenn sie nicht automatischen Waffen ähneln. Die wenigen noch legalen Halbautomaten werden daher mit 3 Schuß oder ähnlichem begrenzt sein müssen.
Deaktivierte Waffen der Kategorie A, also z.B. deaktivierte Maschinenpistolen bleiben Waffen der Kategorie A, sind daher praktisch verboten. Die wenigen noch legalen deaktivierten Waffen (z.B. deaktivierte Pistolen oder Repetiergewehre) müssen in einem zentralen Waffenregister erfaßt werden. Alle Besitzwechsel müssen registriert werden. Dies bedeutet, daß praktisch die wenigen noch legalen deaktivierten Waffen funktionsfähigen Waffen gleichgestellt werden.
Selbst Schreckschußwaffen, Salutwaffen und Signalwaffen sollen nach der neuen Regelung in die Kategorie C fallen. Grundsätzlich werden damit auch Schreckschußwaffen, Salutwaffen und Signalwaffen genehmigungspflichtig. Wie sich dies mit dem österreichischen System der Kategorie C-Waffen vertragen kann, ist derzeit völlig offen. Es bleibt damit das Schreckgespenst, daß auch für Waffen der Kategorie C und D eine Waffenbesitzkarte erforderlich ist und in diese Waffenbesitzkarte eben auch die genannten Schreckschußwaffen, etc. eingetragen werden müssen.
Alle wesentlichen Teile (Lauf, Rahmen, Gehäuse, Schlitten oder Trommel, der Verschluß oder das Verschlußstück) müssen dauerhaft markiert werden. Wertvolle Sammlerwaffen werden damit drastisch entwertet. Die Daten müssen bis zur zertifizierten Zerstörung der Waffe gespeichert werden.
Der Fernhandel von Waffen und Munition z.B. über das Internet wird verboten.
Der Entzug waffenrechtlicher Berechtigungen und der Besitz werden EU-weit abfragbar.
Die geänderte EU-Richtlinie muß spätestens drei Monate (!!) nach ihrer Veröffentlichung von den nationalen Gesetzgebern umgesetzt werden.
Alles in allem ist dieser Entwurf ein Ausfluß der fast schon krankhaften Verbotsphantasien der EU-Kommission. Ein typisches Beispiel dafür ist, daß massiv in bestehende Besitz- und Eigentumsrechte eingegriffen wird. Selbst der unter Umständen jahrzehntelange rechtmäßige Besitz von bestimmten Waffen soll verboten werden. Die Waffen sind zu enteignen und zu vernichten. Daß selbst deaktivierte Waffen der Kategorie A verboten werden sollen, kann nur als absurd bezeichnet werden. Andere deaktivierte Waffen werden scharfen Waffen nahezu gleichgestellt und werden in die Kategorie C eingereiht.
Daß die Besitzerlaubnis (Waffenbesitzkarte) auf fünf Jahre befristet wird und nur durch die Absolvierung von aufwendigen medizinischen Tests eine Verlängerung der Waffenbesitzkarte erreicht werden kann, hat wohl auch nur eine Stoßrichtung: Der Waffenbesitz soll so unangenehm und schwierig wie nur irgendwie möglich gemacht werden, sodaß die meisten Personen „freiwillig“ darauf verzichten.
Durch die geplanten Verschärfungen wird der Waffenbesitz für uns alle auf einen temporären staatlichen Gnadenakt reduziert. Die bereits jetzt überbordende Bürokratie nimmt noch weiter zu und wir können auf entsprechende saftige Gebührenerhöhungen einstellen. Der Handel muß die Kosten bei gleichzeitig verkleinertem Wettbewerb auf die Kunden abwälzen, was den Waffenbesitz noch weiter unattraktiv macht. Daß sich Besitzer von halbautomatischen Büchsen oder Dekowaffen auf eine entschädigungslose Abgabe einstellen müssen, zeigt den wahren Charakter der Gesinnung der EU-Kommission.
Was wir gegen die EU-Verschärfungspläne machen können, lesen Sie in diesem Heft. Noch ist es nicht zu spät. Aber bald.
DI Mag. Andreas Rippel