Allmählich bergreifen jetzt auch die Jäger, daß man ihnen den Waffenpaß wegnehmen wird. Wegschauen und schweigen hat nichts genützt und das BMI hat es bis zum Verwaltungsgerichtshof geschafft. Und der hat das bestätigt. . .
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Psychologische Untersuchung für den Erwerb der waffenrechtlichen Urkunde (Waffenbesitzkarte/Waffenpaß)
Vor 15 Jahren wurde die erste IWÖ-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Sie ist weiterhin ein starkes Argument für eine IWÖ-Mitgliedschaft.
Gehörige Verwirrung hat ein Schreiben des NÖ Landesjagdverbandes gestiftet. Dieses Schreiben kommt jeweils im September eines jeden Jahres und fordert dazu auf zu bezahlen.
In letzter Zeit erreichten die IWÖ einige Anfragen dahingehend, ob Jagdkarteninhaber einen „Waffenführerschein“ vorlegen müssen oder nicht.
Gleich vorweg, bedauerlicherweise nein. Aber der Verwaltungsgerichtshof hat zumindest das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich behoben, wonach nicht einmal mehr einem Aufsichtsjäger ein Waffenpaß ausgestellt wird.
Die ORF-Sendung „Am Schauplatz“ wird über den Waffenbesitz und die Waffenbesitzer in Österreich berichten.
Ob man das macht, ob man das will, ist eine Frage der Einstellung, der Erziehung aber auch eine Frage der Weidgerechtigkeit.
Leider ist es schon wieder geschehen – wir haben einen Mitstreiter zu beklagen: Hermann Suter von proTEll hat uns verlassen. Er ist überraschend für uns alle gestorben. Ein schwerer Verlust. Das Wort „unersetzlich“ wird uns hier besonders schmerzlich bewußt.
Über viele Jahre war die Zürich Versicherung ein verläßlicher Partner für die von der IWÖ abgeschlossene Rechtsschutzversicherung. Von wenigen Ausnahmen abgesehen erfolgten Deckungszusagen, dort wo solche auszusprechen waren, in angemessener Zeit. Manche Deckungsanfragen waren aber von vornherein zum Scheitern verurteilt, keine Versicherung deckt wissentlich Verfahren, die nach den Versicherungsbedingungen nicht gedeckt sind.
Seit einigen Jahren halten manche Waffenbehörden die Jäger zum Narren. Was geht hier vor?
Die Entwaffnungspläne der EU werden bei dieser Pressekonferenz entlarvt als Kampf gegen die legalen Waffenbesitzer. Bürokratie ohne Ende, Ende der Freiheit und freie Bahn für den Terrorismus – das ist die Politik der EU. Dagegen gilt es Widerstand zu leisten.
Wie den Mitgliedern der IWÖ zugesagt, bemühen wir uns derzeit intensiv darum, daß das Innenministerium die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie so streng wie notwendig, aber so liberal als möglich durchführt.
Am 6. Oktober 2012 fand in Murten, CH, eine Tagung von proTELL, der schweizerischen Gesellschaft für ein freiheitliches Waffenrecht statt. Die IWÖ war dazu eingeladen.
Wen will die EU tatsächlich entwaffnen? Die Terroristen und die Dschihadisten können es wohl nicht sein. Denn diese Leute verwenden ausschließlich Kriegswaffen und militärischen Sprengstoff. Diese Dinge dürfen aber in ganz Europa von normalen Menschen ohnehin nicht legal erworben werden.
Durch zum Teil mißverständliche Berichte in den Medien ist ein falscher Eindruck entstanden. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes bezieht sich nur auf Aufsichtsjäger.

