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IWÖ – Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich

Waffengesetz – was ist das? Gibt es das überhaupt?

Für unsere Waffenbehörden nicht mehr, wie es scheint. Sie setzen sich ganz einfach darüber hinweg. Und das mit voller Unterstützung des BMI. Das Ministerium duldet diese Rechtsbrüche nicht nur, es gibt sogar entsprechende Weisungen heraus, wie man zum Schaden der Bürger zu verfahren hat.
Über die Waffenpässe ist hier schon vielfach berichtet worden. Die werden nicht mehr ausgegeben. Auch Polizisten, Justizwachebeamte und Soldaten kriegen keinen Waffenpaß, von anderen Berufsgruppen, wie Taxifahrer, Trafikanten, Juweliere, Rechtsanwälte, Richter oder Geldboten gar nicht zu reden. Kein Waffenpaß. Es scheint als wären die §§ 20, 21 und 22 des Waffengesetzes, was die Waffenpässe betrifft, ersatzlos abgeschafft worden. Ist natürlich nicht der Fall. Nur – angewendet werden diese Bestimmungen einfach nicht mehr.

Und wie ist das mit der Waffenbesitzkarte?
Genau so schlecht. Erweiterungen werden kaum mehr bewilligt. Die Behörden erfinden fast täglich neue Voraussetzungen für solche Erweiterungen: Ergebnislisten, Schießstandbesuche, Teilnahmebestätigungen, all das wird nach dem Belieben des jeweiligen Referenten abverlangt, umständlich geprüft, angezweifelt und schikanös behandelt.
Sammler werden mit seltsamen und fadenscheinigen „Gutachten“ konfrontiert, die von inkompetenten, bestellten Gutachtern nur zu dem Zweck zusammengebastelt werden, um dem Sammler die gewünschte Erweiterung verweigern zu können.

Eine neue Dimension des Amtsmißbrauches
Inzwischen bürgert sich schon die Sitte ein, Antragsteller um eine WBK wegzuschicken, sie an der Antragstellung zu hindern. Als Ausrede muß alles mögliche herhalten: Der Computer sei gerade abgestürzt, der Referent ist erkrankt, es würden überhaupt keine Waffenbesitzkarten mehr ausgestellt und man könne sich daher die Antragstellung ersparen. Dokumente fehlen und wären beizubringen – von einem ZMR hat man bei den Waffenreferenten anscheinend noch nichts gehört.
Hat man es endlich geschafft und einen Antrag abgeben können (dürfen) wird man endlos auf die Folter gespannt und die WBK wird – auch wenn sie bewilligt ist – einfach nicht ausgefolgt.
Das ist natürlich nicht überall so. Es gibt auch korrekte Waffenbehörden, das sei auch gesagt. Aber insgesamt ist alles viel schlechter geworden und scheint vom BMI gesteuert zu sein.
Wir hören leider sehr viele Beschwerden in diese Richtung. Allerdings trauen sich auch viele Bittsteller nicht persönlich aufzutreten, weil man es sich mit der Behörde eben nicht verderben wolle. Österreich wie es leibt und lebt.

Was ist zu tun?
Derzeit ist keine Besserung in Sicht. Vorsprachen beim Ministerium sind bisher ergebnislos gewesen. Und solange die politischen Voraussetzungen sich nicht ändern, wird sich hier nichts zum Besseren wenden – eher zum Schlechteren. Denn von einem Staat, der tagtäglich schamlos die Gesetze selber übertritt, kann man auch hier keine Gesetzestreue erwarten.

Dr. Georg Zakrajsek

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