15 Jahre IWÖ Rechtsschutzversicherung – eine Erfolgsgeschichte
Vor 15 Jahren wurde die erste IWÖ-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Sie ist weiterhin ein starkes Argument für eine IWÖ-Mitgliedschaft.
Vor 15 Jahren wurde die erste IWÖ-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Federführend für den Abschluß der Versicherung war auf IWÖ-Seite unser nunmehriges Ehrenmitglied Hofrat i.R. Mag. Josef Mötz und der Versicherungsmakler Ing. Gernot Mirko Ivanic. Seit dem ersten Abschluß hat sich einiges geändert, mit dem ersten Versicherer, der Roland-Versicherung, gab es beispielsweise erhebliche Probleme. So mußten teilweise gerichtliche Prozesse geführt werden, um eine Deckung für ein Verfahren nach dem Waffengesetz zu erhalten.
Da dieser Zustand nicht haltbar war, hat sich Ing. Ivanic bemüht eine andere Versicherung mit ins Boot zu holen. Dies ist gelungen, nunmehr ist seit Jahren die Zürich-Versicherung Vertragspartner bei den Rechtsschutzversicherungen der IWÖ. Die Zürich-Versicherung hat sich als verläßlicher Vertragspartner erwiesen. Auch die Abwicklung, die in der Bearbeitung sehr wichtig ist und auch mehrfach angepaßt wurde, kann nunmehr als wirklich sehr gut bezeichnet werden. Einzelne Deckungsanfragen (sofern diese von Rechtsanwälten richtig eingebracht werden) werden über das Büro der IWÖ und über den Versicherungsmakler bei der Zürich-Versicherung rasch bearbeitet und das IWÖ-Mitglied weiß nach relativ kurzer Zeit, ob das Verfahren versichert ist oder nicht.
Erfahrene Spezialisten unter den Anwälten im Waffenrecht wissen natürlich was zu tun ist und welche Verfahren versichert sind, sodaß die rasche Bearbeitung durch die Versicherung möglich ist.
Was ist nun zu tun, wenn ein Mitglied waffenrechtliche Probleme hat und glaubt, daß das Verfahren von der Rechtsschutzversicherung gedeckt sein könnte: Am besten ist möglichst rasch das IWÖ-Büro anzurufen und mit Herrn Mag. Heinz Weyrer zu sprechen. Mag. Weyrer, Jurist und Büroleiter des IWÖ-Büros, wird Sie daraufhin fallbezogen beraten und Ihren darlegen, welche speziellen Schritte in Ihrem konkreten Fall sinnvoll sind. Die entsprechende Deckungsanfrage mit den notwendigen Unterlagen sollte in der Folge Ihr Rechtsanwalt einbringen.
Für Sie als IWÖ-Mitglied bleibt also nicht viel zu tun, bei entsprechenden waffenrechtlichen Problemen wenden Sie sich einfach telefonisch an das IWÖ-Büro und man wird Ihnen dort weiterhelfen.
Die Eckpfeiler der IWÖ-Rechtsschutzversicherung sind die folgenden Verfahren: Ausstellung von Waffenpässen, Erweiterung von Waffenbesitzkarten, Waffenverbote, Entziehung von Waffenpässen und Waffenbesitzkarten und Verwaltungsstrafverfahren nach dem Waffengesetz. Weiters gibt es eine Wahlmöglichkeit, die den Deckungsumfang noch erweitert.
Wer ist nun versichert? Und was ist versichert?
Die IWÖ besitzt zwei Möglichkeiten der Versicherung: Einerseits den Waffengesetz-Rechtsschutz und andererseits den Jagd und Waffen Rechtsschutz. Automatisch ist jedes Einzelmitglied im Waffengesetz-Rechtsschutz versichert. Dies ist der wichtige Basisbaustein und deckt die wichtigsten Waffengesetz-Verfahren ab. Wie gesagt sind alle Einzelmitglieder automatisch versichert, von der IWÖ wird an die Versicherung pro Mitglied eine Prämie von € 22,00 bezahlt. Die Höhe der Prämie, die die IWÖ bezahlen muß, richtet sich daher ausschließlich nach der Anzahl der versicherten Mitglieder.
Sind Sie nicht Einzelmitglied der IWÖ, sondern Mitglied eines Mitgliedsvereines (beispielsweise Sie sind zwar Mitglied des HSV Wien – Sektion Schießen, aber nicht Einzelmitglied bei der IWÖ), dann können Sie sich für eine derzeitige Jahresprämie von € 25,00 einzeln versichern lassen. Die IWÖ spricht in diesem Fall von Kollektivmitgliedern (Mitglieder von Mitgliedsvereinen) und diese Personen sind nicht automatisch versichert. Sie können sich aber – wie gesagt – freiwillig versichern lassen, es ist lediglich ein relativ formloses Formular auszufüllen. Hilfe gibt Ihnen auch hier gerne das IWÖ-Büro.
Was ist nun in diesem Waffengesetz-Rechtsschutz versichert:
a) Verwaltungs-Rechtsschutz in allen Instanzen vor den Verwaltungsbehörden und den Verwaltungsgerichten einschl. des VwGH bzw. allenfalls des VfGH in verwaltungsrechtlichen Verfahren bezüglich
– des Waffenverbotes (§ 12),
– des vorläufigen Waffenverbots (§ 13),
– der Überprüfung der Verläßlichkeit sowie der Entziehung waffenrechtlicher Urkunden (§ 25
– Versichert sind weiters die Kosten waffenpsychologischer und psychiatrischer Gutachten in Zusammenhang mit der Abwehr behördlicher Auflagen bis max € 200,00.
b) Verwaltungs-Rechtsschutz ab dem Rechtsmittelverfahren (Verwaltungsgerichte) einschließlich des VwGH bzw. allenfalls des VfGH in Verfahren bezüglich der Erweiterung von Waffenbesitzkarten (WBK) und der Ausstellung und Erweiterung eines Waffenpasses (WP).
c) Verwaltungs-Straf-Rechtsschutz
für die Kosten der Verteidigung wegen des Vorwurfs der Verletzung einer Vorschrift des Verwaltungsstrafrechtes in Zusammenhang mit dem § 51 WaffG.
Selbstverständlich besteht eine Wartezeit, diese beträgt drei Monate. Das heißt Sie müssen bereits drei Monate IWÖ-Mitglied sein, wenn der Versicherungsfall eintritt.
Wie dargestellt ist jedes Einzelmitglied der IWÖ (nicht Kollektivmitglieder!) im Rahmen des Waffengesetz-Rechtsschutzes versichert. Die Prämie von derzeit € 22,00 wird mit Ihrem Mitgliedsbeitrag eingehoben und an die Versicherung abgeführt.
Die IWÖ bietet aber noch eine zweite Versicherung an und zwar den Jagd und Waffen Rechtsschutz. Diese Versicherung wird nicht automatisch abgeschlossen, das heißt jedes Einzelmitglied oder jedes Kollektivmitglied der IWÖ hat die Möglichkeit diesen Rechtsschutzbaustein zu wählen.
Sehr interessant ist diese zweite Rechtsschutzversicherung der IWÖ für Jäger. Versichert sind nämlich Verwaltungsverfahren auf Entzug der Jagdkarte. Diese Verfahren laufen ähnlich ab wie die Verwaltungsverfahren auf Entziehung von waffenrechtlichen Dokumenten, werden aber von einer anderen Behörde geführt und laufen sozusagen parallel bei hohen Kosten ab. Ebenfalls versichert sind jagdrechtliche Disziplinarverfahren.
Für Jäger interessant ist auch, daß ebenfalls Zivilverfahren betreffend Jagdreisen mitversichert sind.
Wie gesagt, jedes Einzelmitglied und Kollektivmitglied der IWÖ hat die Möglichkeit zum Abschluß dieser Rechtschutzversicherung. Der Preis dieser Rechtsschutzversicherung beträgt 18 Euro jährlich.
Sie glauben, daß Sie die Rechtsschutzversicherung nicht benötigen werden? Und alle Personen, die diese Versicherung in Anspruch nehmen müssen, doch eher selbst schuld sind? Weil, wenn man sich nichts zu Schulden kommen läßt, dann hat man keine Probleme? Weit gefehlt!!
Ein jeder von uns wird älter. Wir sind es schon seit vielen Jahren gewohnt, daß regelmäßig die Polizei erscheint und eine Verwahrungskontrolle der Schußwaffen durchführt. Die Schußwaffen werden wie schon seit vielen Jahren in einem speziellen Waffentresor verwahrt. Den Schlüssel tragen Sie bei sich, die Ehegattin hat keinen Zugang zum Schlüssel. Da kann doch nichts schiefgehen. Weit gefehlt! Aufgrund einer altersbedingten Erkrankung hat sich bei Ihnen beispielsweise ein gewisses Zittern der Hand eingestellt. Der Polizist kontrolliert Ihre Waffen und verabschiedet sich freundlich. Nach zwei Wochen flattert Ihnen aber ein Schreiben Ihrer Waffenbehörde ins Haus, worin man Ihnen mitteilt, daß man ein Verfahren auf Überprüfung Ihrer Verläßlichkeit eingeleitet hat und Sie müßten vorerst zum Amtsarzt. Das Unheil nimmt hier seinen Anfang und selbst höchste Beamte des Bundesheeres, die ihr Leben lang mit Waffen zu tun haben, sind davor nicht gefeit. Menschen, die ihr gesamtes Berufsleben mit Waffen hantierten, wird aufgrund einer Erkrankung, aufgrund einer Beeinträchtigung der manuellen Fähigkeiten die Waffenbesitzkarte und der Waffenpaß entzogen. Beispiele, gibt es sehr viele.
Und wenn Sie jetzt glauben, daß das Ihnen nicht passiert, weil Sie ja nicht alt und krank werden, auch dann sind Sie beispielsweise von Waffenverbotsverfahren nicht gefeit.
Ein IWÖ-Mitglied fährt mit seiner Familie auf einen Urlaub nach Tirol. Er übt seit langer Zeit einen sehr verantwortungsvollen Beruf aus, seine Gesundheit wird regelmäßig überprüft.
Nach der Rückkehr vom Urlaub in Tirol meldet sich aber die Polizei, beschlagnahmt alle Waffen und drückt dem betroffenen IWÖ-Mitglied einen Waffenverbotsbescheid in die Hand. Das Mitglied sei verwirrt auf den Straßenbahngleisen von Polizeibeamten angetroffen worden, das Mitglied hätte angegeben, Drogenersatzstoffe zu konsumieren und drogenabhängig zu sein. An eine Waffe könne er sich nicht erinnern.
Nun – in diesem Fall glücklicherweise – war unser Mitglied mit seiner Familie in Tirol und konnte dies mit Hotelbuchung und Rechnung bestätigen. Was war passiert? Den genauen Grund wissen wir nicht, aber es kam im Rahmen der Polizei zu einer Personenverwechslung. Ganz eine andere Person wurde verwirrt angetroffen und gab an Drogenkonsument zu sein.
Da unser Mitglied im gegenständlichen Fall zufällig in Tirol auf Urlaub war und dies auch nachweisen konnte, konnte das Verfahren relativ rasch beendet werden. Wäre er nicht beweisbar auf Urlaub in Tirol gewesen, wäre wohl auch hier wieder ein längeres Verfahren angestanden.
Seit 15 Jahren konnten viele IWÖ-Mitglieder die Leistungen der Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen. Vielen wurde zu ihrem Recht verholfen. Und zu guter Letzt ist es ein gutes Gefühl, um diesen geringen Betrag waffenrechtlich abgesichert zu sein. Eine private Rechtsschutzversicherung, egal bei welcher Versicherung, deckt nämlich diesen Bereich nicht ab.
DI Mag. Andreas Rippel