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IWÖ – Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich

Gesetzwidriges Vorgehen bei Verwahrungskontrollen

Achtung! Das gesetzwidrige Vorgehen bei den Verwahrungskontrollen geht weiter!

Immer wieder bekommen wir Berichte, daß die kontrollierenden Beamten auch die C- und D-Waffen sehen wollen, deren Verwahrung kontrollieren, die Nummern aufschreiben, die Meldungen oder die Registrierungen sehen wollen, sogar fotografiert wird auch noch, obwohl das BMI das untersagt hat.

Die IWÖ macht darauf aufmerksam, daß dieses Vorgehen gesetzwidrig ist und weder durch das Gesetz, noch durch irgendeine Verordnung gedeckt ist.

Sollte das vorkommen, wäre diese Überprüfung zu verweigern und man sollte verlangen, daß allfällige diesbezügliche amtliche Anweisungen der Waffenbehörde kopiert und ausgefolgt werden. Diese Weigerung sollte man protokollieren und von den Beamten unterschreiben lassen.

Da es sich dabei eindeutig um Amtsmißbrauch handelt, wird die IWÖ in jedem dieser Fälle eine Sachverhaltsdarstellung an die zuständige Staatsanwaltschaft übermitteln.

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