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IWÖ – Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich

Neues von der Waffenbehörde – Replikas

Das Waffengesetz 2010 hat hauptsächlich Verschärfungen gebracht. Ein paar Erleichterungen waren auch vorgesehen. Einige von uns haben sich darüber gefreut. Ich nicht. Ich kenne nämlich meine Pappenheimer und ich kenne die Herrschaften im Innenministerium.

Das Gesetz ist eines. Die Praxis etwas anderes. Das haben wir seit 1996 leidvoll erfahren müssen. Die Verwaltungspraxis hat Verschärfungen hervorgebracht, die im Gesetz nicht so enthalten gewesen sind. Nur ein paar Schlagworte: Stückzahlbegrenzung, Waffenpaß, Vererbung.

Die Erweiterungen der Stückzahl sind immer schwerer zu erlangen. Glaubhaftmachung – wie im Gesetz vorgesehen – genügt nicht mehr, jetzt sind Beweise gefordert. Gesetzwidrig, versteht sich. Vereinszugehörigkeit, Ergebnislisten, das alles artet zu einer Schikane für die Waffenbesitzer aus, wird von vielen Waffenbehörden immer strenger gehandhabt. Mit dem Waffenpaß ist es überhaupt aus. Taxilenker, Trafikanten, nicht einmal Polizisten und Justizwachebeamte bekommen einen Waffenpaß mehr, von anderen Berufsgruppen gar nicht zu reden. Und die Vererbung von Kat. A-Waffen hat man beinhart abgedreht, jetzt sogar im Gesetz festgeschrieben.
Es waren daher die sogenannten „Erleichterungen“ die das Gesetz 2010 gebracht hat, mit einiger Skepsis zu sehen.

Eine solche Erleichterung hätte zum Beispiel die „Replikas“ (Waffennachbauten nach Modellen vor 1871) betroffen. Sie sollten aus der Stückzahlbeschränkungen herausgenommen werden (§ 23 Abs.2a WaffG). Grund zur Freude?
Nichts da! Es gibt nämlich schon einen diesbezüglichen Erlaß des Ministeriums. (GZ.: BMI-VA1900/0264-III/3/2012) Heißt es im Gesetz, daß „Schußwaffen der Kategorie B, deren Modell vor 1871 entwickelt wurde“ gemeint sind, steht im Erlaß, das Modell müsse bereits genau in dieser Form „auf dem Markt gewesen sein“. Und das ist natürlich ganz etwas anderes. Damit kann man die Absicht des Gesetzgebers in das Gegenteil verkehren und das passiert bereits.

Diese Bestimmung kann man daher vergessen. Die Waffenbehörden, die zunehmend ein vom Gesetz abgehobenes Eigenleben entwickeln, haben eine durchaus sinnvolle gesetzliche Bestimmung abgedreht. Die engstirnigen Bürokraten triumphieren über den Gesetzgeber.

Man fragt sich daher, in welcher seltsamen Welt wir leben. Da gibt ein neues Gesetz, das in einem Punkt eine klitzekleine Verbesserung bringt und flugs wird das wieder abgedreht. Von einem Ministerium, das seit 2000 der ÖVP gehört, von der ÖVP regiert wird und seither nur Schlechtes für die legalen Waffenbesitzer hervorgebracht hat. Die Beamten dort tanzen der Frau Minister auf der Nase herum oder noch schlimmer, das alles erfolgt mit stiller Duldung der Politik.

Dr. Georg Zakrajsek

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