Wie den Mitgliedern der IWÖ zugesagt, bemühen wir uns derzeit intensiv darum, daß das Innenministerium die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie so streng wie notwendig, aber so liberal als möglich durchführt. . .
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Kenner der Materie haben es natürlich erwartet: Nachdem die EU bereits Bleischrot in Feuchtgebieten verboten hat war es nur eine Frage der Zeit, bis in bewährter Salamitaktik das Bleiverbot auch auf andere Bereiche ausgedehnt werden soll.
In letzter Zeit häufen sich bei der IWÖ vehement die Anfragen von Mitgliedern, was mit den halbautomatischen Langwaffen nach der Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie passieren wird. Soll man schnell vor der Änderung des Gesetzes noch ein solches Stück kaufen oder sein bestehendes schnellstmöglich verkaufen?
OFFENER BRIEF zu: Rat der Europäischen Union 9841/16 vom 8. Juni 2016, Abstimmung über die Waffenrichtlinie
Die IWÖ dankt zunächst für die Gelegenheit, zu den oben bezeichneten Gesetzesvorhaben Stellung nehmen zu können. Nach ausführlicher Beratung in unserem Vorstand, erlaubt sich die IWÖ zu den im Betreff angeführten Gesetzesvorhaben folgende Stellungnahme abzugeben.
Viel ist ja schon bekannt und auch schon diskutiert worden. Es ist jedenfalls ein Riesen-Konvolut, das die Kommission hier zusammengebastelt hat.
Am 13.04.2017 haben wir von der IWÖ einen Brief an den Herrn Innenminister geschrieben. Höflich und konstruktiv. Es ging um die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie in Österreich.
Das Innenministerium hat einen Entwurf eines Schußwaffen-kennzeichnungsgesetzes herausgegeben und zur Begutachtung ausgesendet.
Am 6. Oktober 2012 fand in Murten, CH, eine Tagung von proTELL, der schweizerischen Gesellschaft für ein freiheitliches Waffenrecht statt. Die IWÖ war dazu eingeladen.
Das Schußwaffenkennzeichnungsgesetz, mit dem vor allem Waffensammlern, aber auch Militärgewehrschützen das Leben
schwer gemacht wird, ist nun vom Nationalrat und vom Bundesrat abgesegnet worden.
Der erste Anlauf ist gescheitert. Das war knapp. Die EU-Kommission wollte noch vor den Weihnachtsfeiertagen die neue Richtlinie durchpeitschen. Sie ist am 17.12.2015 im Parlament präsentiert worden und sollte in der „stillen Zeit“ beschlossen werden.
Psychologische Untersuchung für den Erwerb der waffenrechtlichen Urkunde (Waffenbesitzkarte/Waffenpaß)
EU-Kommissarin Malström plant eine Verschärfung des Waffenrechts.
Das ist die gute Nachricht von der EU-Wahl. Die schlechte ist die beschämend geringe Wahlbeteiligung. Das Volk hat damit seine tiefe Mißachtung gegenüber der immer mehr ausufernden EU-Bürokratie ausgedrückt, dabei aber vergessen, daß man damit überhaupt nichts bewirkt, sondern die undemokratischen EU-Bonzen in ihrem Treiben nur bestärkt.
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Mögliche Maßnahmen der Europäischen Kommission betreffend das Waffenrecht. Kommissarin Cecilia Malmström will die EU frei machen von legalem Waffenbesitz. Widerstand ist nötig!

