Die starke Bürgermobilisierung durch unsere Schweizer Schwesterorganisation PROTELL und durch die anderen in der Interessengemeinschaft Schießen Schweiz vereinten Organisationen gegen die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie war nicht ausreichend. . .
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Daß Waffenverbote durch Polizeibeamte äußerst rasch ausgesprochen werden, ist bekannt. Jeder Polizist hat im Hinterkopf, daß etwas „passieren“ könnte und möchte sich nicht dem Vorwurf stellen, warum kein Waffenverbot ausgesprochen wurde.
Das Schußwaffenkennzeichnungsgesetz, mit dem vor allem Waffensammlern, aber auch Militärgewehrschützen das Leben
schwer gemacht wird, ist nun vom Nationalrat und vom Bundesrat abgesegnet worden.
Waffenbesitzer haben bis zum 13.12.2021 umfangreiche zusätzliche Verpflichtungen!
Psychologische Untersuchung für den Erwerb der waffenrechtlichen Urkunde (Waffenbesitzkarte/Waffenpaß)
Das haben unsere Politiker schön hingekriegt: Ein großer Teil der bisher rechtstreuen Bevölkerung ist mit Ende der Registrierungsfrist zu Straftätern geworden.
In den IWÖ-Nachrichten 2/2021, Seite 7f habe ich über das Schicksal eines Sammlers berichtet, der eine gerichtlich angeordnete Hausdurchsuchung durch Spezialkräfte der Polizei erdulden mußte.
EU-Kommissarin Malström plant eine Verschärfung des Waffenrechts.
Lang hat es gedauert, viel wurde darüber nachgedacht und geschrieben, viel wurde befürchtet und viel wurde gehofft. Das neue Waffengesetz ist ein Wechselbad der Gefühle.
Die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie und die Anpassung des österreichischen Waffengesetzes stehen unmittelbar bevor. Die Zeit drängt, die kurzen Fristen, die uns die EU gesetzt hat, gebieten einen raschen Gesetzestext.
Der Beitritt zur EU hat einigen Österreichern Gutes gebracht, manchen weniger Gutes und für sehr viele Österreicher war der Beitritt zur EU mit äußerst unangenehmen Verschlechterungen verbunden. Dazu gehören vor allem die legalen, privaten Waffenbesitzer.
Am 13.04.2017 haben wir von der IWÖ einen Brief an den Herrn Innenminister geschrieben. Höflich und konstruktiv. Es ging um die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie in Österreich.
Nach langjährigem Zögern und Mauern ist der Gesetzgeber den Forderungen der Jagdverbände und auch der IWÖ nachgekommen und hat im Hinblick auf die Notwendigkeiten Schalldämpfer unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert und für einen größeren Kreis von Waffenbesitzern möglich gemacht.
Nach langem Hin und Her wurde die EU-Waffenrichtlinie abgesegnet. Sicherheit bringt das nicht, sondern nur neue Einschränkungen für legale Waffenbesitzer.
Die EU-Waffenrichtlinie ist beschlossen worden und muß nun im österreichischen Waffenrecht umgesetzt werden. Nach vielen Protesten der Betroffenen, der Jäger, der Sportschützen und der Waffensammler wurden zwar einige wenige Änderungen an der Richtlinie vorgenommen, viele Verschärfungen sind aber geblieben.
Der erste Anlauf ist gescheitert. Das war knapp. Die EU-Kommission wollte noch vor den Weihnachtsfeiertagen die neue Richtlinie durchpeitschen. Sie ist am 17.12.2015 im Parlament präsentiert worden und sollte in der „stillen Zeit“ beschlossen werden.

