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IWÖ – Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich

Ab dem 1. Juli 2014 – es ist geschafft, nun sind wir ein Volk von Straftätern!

Das haben unsere Politiker schön hingekriegt: Ein großer Teil der bisher rechtstreuen Bevölkerung ist mit Ende der Registrierungsfrist zu Straftätern geworden. Bei rückwirkenden Gesetzen ist das immer so und daher ist es in einem Rechtsstaat streng untersagt, rückwirkende Gesetze zu erlassen. Beim Waffenrecht scheint das aber nicht zu gelten. Das geht leider schon seit vielen Jahren so.

Wir erinnern uns an das Pumpgun-Verbot, an die Einstufung verschiedener Waffen als Kriegsmaterial, die gar keines sind, an die Waffengesetznovelle 1996 und schließlich die Novelle 2010. Alles rückwirkende Gesetze oder Verordnungen. Legal erworbene Waffen oder Munition wurden mit einem Federstrich zu verbotenen oder genehmigungspflichtigen Gegenständen, den unbescholtenen Besitzern wurden strafbedrohte Verpflichtungen auferlegt.

Nochmals: in einem anständigen Rechtsstaat dürfte das nicht geschehen. Aber einerseits sind wir in der EU, die sich um solche Petitessen nicht schert, andrerseits haben wir auch die entsprechenden skrupellosen Politiker, die das auch ohne EU-Vorgabe schaffen. Man denke etwa an die neuen Deaktivierungsbestimmungen für bereits deaktivierte Kriegswaffen. Ein juristisches Gaunerstück, das BMI und BMLV hier geliefert haben.

Also haben wir jetzt die Registrierung bisher nicht zu registrierender Waffen auch hinter uns gebracht. Das Ergebnis ist dürftig: Laut BMI wurden bis zum Stichtag 433.834 Waffen der Kategorie C registriert und erfaßt. Das ist wahrscheinlich nicht einmal ein Zehntel des tatsächlichen Bestandes.

Der Gesetzgeber kennt keine Gnade: eine Amnestie, die sogar in vielen Strafgesetzen (die sogenannte tätige Reue) vorgesehen ist, gibt es nicht. Wer die Frist verpaßt hat, ist ein Straftäter. Warum man säumig war, ist dabei völlig gleichgültig.

Warum die Registrierung?
Zum Bekämpfung der Kriminalität taugt sie nichts, nicht einmal gestohlene Waffen wird man damit auffinden. Das sind windige Argumente für die ganz Dummen.

Aber mit der Registrierung hat man die Daten der legalen Waffenbesitzer. Und zwar nur von denen. Denn daß ein illegaler Waffenbesitzer oder gar ein Krimineller seine Waffen behördlich registriert, glaubt ja nicht einmal der größte Idiot.

Und mit diesen Daten kann man eine Menge anstellen. Man könnte Kontrollen einführen, Stückzahlbeschränkungen verfügen, die Begründungen überprüfen und schließlich eine Waffensteuer vorschreiben. Da alle diese Daten über das USP beim Finanzministerium laufen, ist nichts leichter als das. Immerhin wäre die Waffensteuer eine Art Vermögenssteuer, die gefällt unseren Politikern derzeit ungemein und die Kassen sind leer.

Wie sicher ist das Register
Das fragen viele. Die Antwort ist leicht: So sicher wie alle Daten, die sich derzeit in öffentlichen Datenbanken befinden, also gar nicht. Dazu kommt, daß die Waffen-Daten unverschlüsselt übermittelt worden sind. Ein unglaubliche Fahrlässigkeit.

Wer Interesse an diesen Daten hat, wird sich herausstellen und man darf sich schon auf die entsprechenden Artikel in gewissen Zeitungen und Zeitschriften freuen.

Und was ist mit der Verläßlichkeit?
Hat man nicht registriert, gibt es eine Strafe. Das steht so im Gesetz. In einigen Jagdzeitschriften war zu lesen, man würde bei einer Nichtregistrierung auch seine Verläßlichkeit aufs Spiel setzen. Das ist purer „Godzilla“, also Panikmache. Im Gesetz fände das keine Deckung, auch wenn man ganz genau sucht. Aber was unseren Sicherheitspolitikern dazu möglicherweise noch einfällt, kann man nicht sagen. Die sind es ja gewöhnt, mit rückwirkenden Gesetzen zu operieren.

Zum Schluß: die Bilanz
Die ist traurig. Das ZWR ist ein Flop geworden, wie alle vorhergesagt haben. Für die Sicherheit bringt es, wie gesagt, nichts. Die Kriminalisierung der rechtstreuen Bevölkerung ist aber wunderbar gelungen. Vielleicht war das auch der geheime Zweck der ganzen Übung. Und ein wenig gläserner sind wir auch geworden.

Dr. Georg Zakrajsek

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