Als 2010 das Waffenregister auf Befehl der EU eingeführt worden ist, hat es an mahnenden Stimmen nicht gefehlt. . .
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Am 13.04.2017 haben wir von der IWÖ einen Brief an den Herrn Innenminister geschrieben. Höflich und konstruktiv. Es ging um die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie in Österreich.
In den IWÖ Nachrichten 3/14 wurde ein Leserbrief von Michaela Herzog veröffentlicht, wo von Herrn Brandl berichtet wird.
Viel ist ja schon bekannt und auch schon diskutiert worden. Es ist jedenfalls ein Riesen-Konvolut, das die Kommission hier zusammengebastelt hat.
Der Grüne Karl Öllinger posiert beim „Kaiser“. Heute eine streng verbotene Kriegswaffe. Eines unserer Haupthemen in dieser Ausgabe sind die Vorhaben der EU zur Einschränkung des legalen Waffenbesitzes in Europa.
Der Forderung der IWÖ im Begutachtungsverfahren wurde von Seiten des Innenministeriums nachgekommen: Schußwaffen, die vor dem 01.01.1900 hergestellt wurden, sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.
Am 1. Jänner 2019 ist die umfangreichste Novelle zum Waffengesetz 1996 (WaffG 1996) seit dessen Bestehen in Kraft getreten, verlautbart im BGBl. I Nr. 97/2018 am 22. Dezember.
Das Innenministerium hat einen Entwurf eines Schußwaffen-kennzeichnungsgesetzes herausgegeben und zur Begutachtung ausgesendet.
Wie bereits noch vor Angelobung des neuen Ministers zugesagt, haben nun die Gespräche zwischen mir als Vertreter der IWÖ und den Fachbeamten des Innenministeriums über die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie begonnen.
Trotz der oben dargestellten Gründe wurde gegen den Sammler ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz eingeleitet und die Hausdurchsuchung mit Spezialkräften der Polizei durchgeführt.
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In letzter Zeit häufen sich bei der IWÖ vehement die Anfragen von Mitgliedern, was mit den halbautomatischen Langwaffen nach der Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie passieren wird. Soll man schnell vor der Änderung des Gesetzes noch ein solches Stück kaufen oder sein bestehendes schnellstmöglich verkaufen?
Wie den Mitgliedern der IWÖ zugesagt, bemühen wir uns derzeit intensiv darum, daß das Innenministerium die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie so streng wie notwendig, aber so liberal als möglich durchführt.
Mit dem 01.10.2012 sind auch Bestimmungen hinsichtlich der Deaktivierung von Schußwaffen und als Schußwaffen anzusehendem Kriegsmaterial in Kraft getreten. Der einzige Lichtblick dieser Bestimmungen ist, daß zumindest von Seiten des Gesetzgebers die Möglichkeit der Deaktivierung anerkannt wurde.
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Kenner der Materie haben es natürlich erwartet: Nachdem die EU bereits Bleischrot in Feuchtgebieten verboten hat war es nur eine Frage der Zeit, bis in bewährter Salamitaktik das Bleiverbot auch auf andere Bereiche ausgedehnt werden soll.

