Bereits in den IWÖ-Nachrichten 03/2017 wurde über die auftretenden Probleme mit der Erweiterung von Waffenbesitzkarten für Sportschützen berichtet. . .
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Antwort des BMLVS vom 27.06.2013 auf die beiden Briefe der IWÖ.
Das Innenministerium arbeitet nun rasch an der Waffengesetznovelle 2018 mit der auch die letzte EU-Waffenrechtsrichtlinie umgesetzt werden soll. Die IWÖ ist voll in dem Gesetzwerdungsprozeß miteinbezogen, wir kennen auch den neuesten Entwurf des Gesetzes.
Nun sind die ersten Details der geplanten Verschärfungen bekannt geworden.
Ein Artikel auf der Webpage der FPÖ hat mich staunen lassen. Unter dem Titel „Österreichs Sportschützen können beruhigt in die Zukunft sehen“ werden doch interessante Betrachtungen angestellt.
EU-Kommissarin Malström plant eine Verschärfung des Waffenrechts.
Es ist wieder passiert: Ein Schulmassaker. In den USA. Im Land der Waffennarren und einer allmächtigen Waffenlobby. Wieder wurde eine waffenfreie Zone zum Schauplatz einer blutigen Tragödie.
Die Geduld der legalen Waffenbesitzer ist jetzt am Ende. Reformen sind dringend erforderlich. Und im September sind Wahlen zum Nationalrat. Daher präsentiert die IWÖ jetzt ihre Forderungen an die politischen Parteien.
Am 1. Jänner 2019 ist die umfangreichste Novelle zum Waffengesetz 1996 (WaffG 1996) seit dessen Bestehen in Kraft getreten, verlautbart im BGBl. I Nr. 97/2018 am 22. Dezember.
Magazine jeder Größe waren bis zum Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes weder Waffen noch waffenrelevante Teile.
Unter dem spröden Titel eines Deregulierungs- und Anpassungsgesetzes 2016-Inneres, sollen unter anderem auch das Waffengesetz 1996 und das Sprengmittelgesetz 2010 geändert werden.
Die Regierungsvorlage zum Waffengesetz kommt am 30. November in den Innenausschuß.
Für die IWÖ-Nachrichten habe ich noch nie was geschrieben. Ich habe mir aber gedacht, daß es jetzt einmal Zeit dafür wäre. Einige von unseren Mitgliedern werden mich kennen: Peter Gernsheimer, Jahrgang 1942. Seit 1997 bin ich Mitglied bei der IWÖ und seit 1967 bin ich Sportschütze.
Im IWÖ Büro häufen sich derzeit eine Unzahl von Anfragen zum neuen Waffengesetz. Es ist gut und richtig, wenn jeder Legalwaffenbesitzer über die gesetzlichen Bestimmungen wohl informiert sein möchte. Ich verstehe es daher auch sehr gut, wenn viele Anfragen an uns gerichtet werden.

