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IWÖ – Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich

IWÖ an Innenminister Sobotka betreffend Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie

Die EU-Waffenrichtlinie ist beschlossen worden und muß nun im österreichischen Waffenrecht umgesetzt werden. Nach vielen Protesten der Betroffenen, der Jäger, der Sportschützen und der Waffensammler wurden zwar einige wenige Änderungen an der Richtlinie vorgenommen, viele Verschärfungen sind aber geblieben.

Jedenfalls ist das nunmehr vorliegende Ergebnis in nationales Recht aufzunehmen.

Das erfordert selbstverständlich eine entsprechende Novelle, viele von der EU geforderte Verschärfungen sind in unser Gesetz einzuarbeiten.

Bei den Novellen des Waffengesetzes aus dem Jahr 1996 und 2010 wurde schon zweimal eine Anpassung österreichischen Rechts vorgenommen, die von der EU vorgeschriebenen Verschärfungen wurden vorschriftsmäßig umgesetzt.

Bei diesen Novellen hat die IWÖ mit ihren Experten maßgebend mitgewirkt, hat die konstruktive Mitarbeit des Handels und der Büchsenmacher, vor allem bei der Meldung und der Registrierung von Feuerwaffen gesichert und weiters erreicht, daß die betroffenen Besitzer legaler Waffen diese neuen Bestimmungen willig mitgetragen haben. Daher konnten diese Gesetzesvorhaben klaglos umgesetzt werden und sind auch allgemein akzeptiert worden.

Jetzt ist es wieder so weit: Die von der EU entwickelten zusätzlichen Kontrollen und Verbote sind in den österreichischen Rechtsbestand aufzunehmen.

Dazu möchte die IWÖ mit ihren ausgewiesenen und erprobten Kennern und Praktikern des Waffenrechtes ihre Mitarbeit anbieten, eine Mitarbeit, die sich schon in den Jahren 1996 und 2010 bestens bewährt hat.

Dabei könnten auch einige weitere Anpassungen an die diversen bisherigen EU-Richtlinien erörtert werden, auch die Kriegsmaterialverordnung wäre schon längst entsprechend anzupassen. Einige Vereinfachungen unseres Waffenrechtes würden zudem zu einer recht wünschenswerten Einsparung in der Verwaltungspraxis führen.

Daher bieten wir Ihnen, sehr geehrter Herr Bundesminister, unsere konstruktive Mitarbeit an. Die Fachbeamten des BMI könnten zusammen mit den IWÖ-Experten eine allseits akzeptierte und praktikable Novellierung des österreichischen Waffengesetzes erarbeiten.

Die IWÖ bittet daher um einen Termin zur Besprechung einer allfälligen Zusammenarbeit und würde sich über eine Terminbekanntgabe sehr freuen.

Mit besten Grüßen

Prof. Mag. DI Andreas Rippel
Präsident

Dr. Hermann Gerig Vizepräsident

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