Schweden wird wegen verspäteter Umsetzung der Richtlinie über Waffen zur Zahlung von Euro 8,5 Millionen verurteilt
Durch ein Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union ist es nun entschieden. Da Schweden die geänderte Richtlinie über Waffen nicht innerhalb der Frist in nationales Recht umgesetzt hat, muß nun eine Strafe von achteinhalb Millionen Euro bezahlt werden.
Die Europäische Union kennt verschiedene Arten von „Gesetzen“. Eine Art davon ist die sogenannte „Richtlinie“. Richtlinien sind in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht unmittelbar und direkt anwendbares Recht, sondern müssen vom nationalen Gesetzgeber in nationales Recht eingearbeitet werden. Dies bedeutet, daß nach dem Erlassen einer Richtlinie zuerst der nationale Gesetzgeber aktiv werden muß, damit diese Richtlinie mittelbar durch das nationale Gesetz auch im jeweils einzelnen Mitgliedstaat der EU gilt.
Die europäischen Regelungen über Waffen werden regelmäßig als Richtlinie erlassen. Dies bedeutet, daß der nationale Gesetzgeber eben diese Waffenrichtlinien umzusetzen hat. Bei der letzten großen Änderung der Waffen-Richtlinie gab es in Österreich vereinzelte Stimmen, die meinten, man möge doch diese Richtlinie einfach nicht umsetzen. Wir von der IWÖ haben bereits damals gesagt, daß dies leider nicht so einfach möglich ist und wir daher um eine Umsetzung nicht herumkommen. Das Problem dieser Umsetzungen ist natürlich, daß der nationale Gesetzgeber oft auch noch zusätzliche Verschärfungen einbaut, die aber von der Richtlinie gar nicht gefordert werden. Diese zusätzlichen Verschärfungen sind rein hausgemachte Verschärfungen und die Richtlinie dient lediglich als willkommener Anlaß.
Die geänderte Richtlinie über Waffen 91/477/EWG des Rates beinhaltet unter anderem auch Vorschriften über technische Spezifikationen für Schreckschuß- und Signalwaffen. Nach Auffassung der Europäischen Kommission hat Schweden gegen seine diesbezüglichen Verpflichtungen verstoßen, indem es nicht alle erforderlichen Vorschriften über gemeinsame technische Standards für Schreckschuß- und Signalwaffen festgelegt hat. Durch diese Bestimmungen soll sichergestellt werden, daß jede Feuerwaffe und jeder wesentliche Bestandteil, der entweder als Teil einer Feuerwaffe oder als Einzelteil in den Verkehr gebracht wird, mit einer lesbaren, dauerhaften und eindeutigen Kennzeichnung versehen ist.
Bereits 2022 beantragte die Kommission beim EU-Gerichtshof die Verurteilung von Schweden, da dieses die Änderungen nicht fristgerecht umgesetzt hat. Die Kommission beantragte Schweden zur Zahlung finanzieller Sanktionen (Strafen) zu verurteilen.
Der Gerichtshof stellte nun fest, daß Schweden die geänderten Richtlinien nicht umgesetzt hatte und damit seine Verpflichtungen mißachtet hat.
Was die Verurteilung zu einem Pauschalbetrag wegen verspäteter Umsetzung der Richtlinie betrifft, stellt der Gerichtshof fest, daß die Vertragsverletzung schwer wiegt. Dies gilt um so mehr, als die geänderte Richtlinie strengere Regelungen für Feuerwaffen aufstellt und die Rechte und Pflichten von Maklern und Waffenhändlern in Bezug auf verdächtige Munitionstransaktionen regelt. Nach dem Gerichtshof wird die Schwere der Vertragsverletzung im übrigen durch ihre potentiellen Auswirkungen auf die Ziele der öffentlichen Sicherheit und des Schutzes vor grenzüberschreitender Kriminalität erhöht.
Das Ergebnis: Verurteilung zu einer Strafe von 8,5 Millionen Euro.
DI Mag. Andreas Rippel
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Foto: Verspätete Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie kostet Schweden 8,5 Millionen Euro
© DI Mag. Andreas Rippel