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IWÖ – Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich

Studie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit:
Waffen werden unter dem Kopfpolster im Küchenkasten verwahrt
Wie glaubhaft sind solche Studien des KFV?

Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) versteht sich als Unfallpräventionsinstitution, fällt aber immer wieder mit Aussagen zu Waffen und deren Besitzern auf. Das KFV führt auch waffenpsychologische Tests durch, Berichte gegenüber der IWÖ zeigen, daß zumindest eine gewisse Grundhaltung gegen den legalen Waffenbesitz vorhanden sein dürfte.

Nunmehr wurde vom KFV eine Studie über die Verwahrung von Waffen (offensichtlich gemeint Schußwaffen) durchgeführt, respektive in Auftrag gegeben. Die „Ergebnisse“ dieser Studie wurden veröffentlicht und haben breiten Widerhall in vielen Medien gefunden.

In üblicher Art und Weise werden Legalwaffenbesitzer mit Besitzern von illegalen Waffen in einen Topf geworfen, um darlegen zu können, daß die Waffenbesitzer in nicht unerheblichem Ausmaß ihre Waffen unsorgsam verwahren.

Angehängt hat sich an diese Studie des KFV der Verband der Sicherheitsunternehmen Österreichs (VSÖ). Die Motivation dieses Verbandes ist nicht schwer zu erkennen, die Verkaufsförderung ist das Thema.

Um nicht falsch verstanden zu werden, die sichere Verwahrung von Schußwaffen ist wichtig und unbedingt einzuhalten. Es muß nur nicht unbedingt ein VSÖ-zertifiziertes Behältnis sein.

Zurück zum KFV: Gleich einleitend schreibt das KFV, daß in Österreichs Haushalten die Anzahl der registrierungspflichtigen Waffen Jahr für Jahr auf aktuell 1,43 Millionen Stück gestiegen sei. Dann wird ausgeführt, daß Waffen eigentlich sicher verwahrt werden sollten, die Praxis würde allerdings häufig anders aussehen. Manche Waffenbesitzer würden auf sehr unsichere Aufbewahrungsorte setzen. „4 % der befragten Waffenbesitzer verwahren ihre Waffen beispielsweise im Nachtkästchen bzw. im Schreibtisch, 8 % unter dem Kopfpolster bzw. unter dem Bett, 11 % nutzen einen Gewehrhalter an der Wand und 13 % lassen ihre Waffe durch eine andere Person verwahren bzw. lagern diese in einem anderen Haushalt. 20 % vertrauen auf herkömmliche Schränke, wie etwa Kleiderschränke bzw. verglaste Waffenschränke, wobei diese meist relativ einfach zu überwinden sind.“

Wir von der IWÖ lesen Veröffentlichungen zum Thema Waffen vom KFV immer sehr genau: Im Nachtkästchen, im Schreibtisch oder unter dem Kopfpolster können offensichtlich nur Faustfeuerwaffen verwahrt werden. Langwaffen gehen sich hier aufgrund der Größe nicht aus. Faustfeuerwaffen sind Schußwaffen der Kategorie B und Inhaber eines waffenrechtlichen Dokumentes zum Besitz von Schußwaffen der Kategorie B werden regelmäßig von der Polizei kontrolliert. Insbesondere wird dabei auch die Verwahrung kontrolliert. Wird nun eine Faustfeuerwaffe im Nachtkästchen, im Schreibtisch oder unter dem Kopfpolster verwahrt, führt dies praktisch immer zum sofortigen Entzug des waffenrechtlichen Dokumentes. Sehr lang können daher Waffenbesitzer ihre legalen Waffen nicht im Nachtkästchen bzw. im Schreibtisch oder unter dem Kopfpolster verwahren. Das Entzugsverfahren folgt nämlich auf dem Fuß.

Aus diesen Grüßen haben wir das KFV befragt, welchen Status die befragten Waffenbesitzer im Hinblick auf ihre Waffen hatten: Waren es legale oder auch illegale Waffen? Die Antwort des KFV war eindeutig, es ist nur nach dem Besitz einer Waffe gefragt worden, unabhängig vom rechtlichen Besitzstatus. Also: Das Kuratorium für Verkehrssicherheit vermischt – und hier vermuten wir Absicht – Legalwaffenbesitzer mit Besitzern von illegalen Waffen, um zu suggerieren, wie unsorgsam doch die Legalwaffenbesitzer seien.

Teilweise ist die Veröffentlichung durch das KFV aber auch völliger Unsinn: Die Verwahrung durch eine andere Person bzw. die Lagerung in einem anderen Haushalt kann zwar unsachgemäß sein, kann aber genauso auch eine hochqualitative und absolut sichere Methode sein. Waffen können nämlich beispielsweise ohne weiteres beim Waffenhändler verwahrt werden oder auch in einem sicheren Waffenschrank beispielsweise bei einem Familienmitglied oder im Safe einer Bank.

Gebetsmühlenartig werden auch in bekannter Art und Weise falsche Behauptungen aufgestellt: Nach dem KFV müssen Waffen und Munition getrennt aufbewahrt werden. Waffen dürfen daher auch nicht geladen im Waffenschrank liegen. Diese Behauptungen sind rechtlich einfach nur falsch und wir haben daher das KFV gefragt, woher diese Ausführungen zur rechtlichen Qualität der Waffenverwahrung stammen. Und siehe da, in der Antwort schreibt das KFV, daß man die getrennte Aufbewahrung von Waffen und Munition empfiehlt, auch wenn dies gesetzlich nicht vorgeschrieben sei.

Also, das KFV weiß offensichtlich über die gesetzlichen Bestimmungen genau Bescheid, eine getrennte Verwahrung ist nicht notwendig und es darf die Waffe auch geladen sicher verwahrt werden. Warum behauptet man dann in den öffentlichen Aussendungen genau das Gegenteil? Unwissenheit kann es also nicht sein, Ungeschicktheit wohl auch kaum. Dem KFV wird der Unterschied zwischen den Wörtern „müssen“ und „sollen“ wohl bekannt sein. Steckt vielleicht böse Absicht dahinter? Oder möchte man Unsicherheiten bei den Waffenbesitzern erzeugen? Oder möchte man Unsicherheit bei potentiellen Neu-Waffenbesitzern erzeugen? Oder möchte man – und dies ist wohl die plausibelste Motivationserklärung – suggerieren, schaut her, Schußwaffen sind völlig sinnlos, man muß sie im Safe entladen und getrennt von der Munition verwahren. Im Falle des Falles kommt ihr sowieso nicht zu einer geladenen Waffe. Kauft euch daher am besten keine Waffe, sie ist sowieso sinnlos. Was man sich wirklich denkt, die Antwort weiß nur das KFV.

Spannend sind auch weitere Angaben des KFV: 7 % der befragten Waffenbesitzer hätten in der Befragung angegeben, ihre Waffen von einem inländischen Versandhändler gekauft zu haben. Der Versandhandel von Waffen ist in Österreich gewerberechtlich verboten. Mir ist bekannt, daß die Polizei in Österreich sogar Testkäufe bei inländischen Waffenhändlern – und hier sogar bei Händlern von bloßen Blankwaffen – durchführt, um herauszufinden, ob über den Versandhandel Waffen bezogen werden können.

Die Angabe von 7 % der Befragten ihre Waffen von einem inländischen Versandhändler bezogen zu haben, ist daher höchstwahrscheinlich falsch und müßte dies eigentlich auch dem KFV zumindest auffallen.

Leider weigert sich das KFV auch die entsprechende Studie im Detail herauszugeben. Ein Schelm, der Schlechtes dabei denkt.

Eines ist aber sicher: Bedenklich ist es, wenn das Kuratorium für Verkehrssicherheit seine, fast möchte man schon sagen, marktbeherrschende Stellung und auch seinen grundsätzlich bestehenden guten Ruf dazu einsetzt, um mit offensichtlich falschen Studienergebnissen wieder einmal Stimmung gegen Legalwaffenbesitzer zu machen.

 

DI Mag. Andreas Rippel

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