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IWÖ – Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich

Stand der Arbeiten zur Waffengesetznovelle 2018 und zur Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie

Das Innenministerium arbeitet nun rasch an der Waffengesetznovelle 2018 mit der auch die letzte EU-Waffenrechtsrichtlinie umgesetzt werden soll. Die IWÖ ist voll in dem Gesetzwerdungsprozeß miteinbezogen, wir kennen auch den neuesten Entwurf des Gesetzes.

Im Großen und Ganzen kann man sagen, daß sich das Innenministerium bemüht hat, die unumgängliche Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie so einfach und liberal zu gestalten, wie es möglich ist. Bestehende Berechtigungen sollen grundsätzlich nicht angetastet werden, dazu sind aber leider sehr komplizierte Übergangsregelungen notwendig. Hier herrscht noch ein gewisser Nachbesserungsbedarf in den Details, beispielsweise werden unnötiger Weise manche Halbautomaten, die derzeit Kategorie B sind, zu Waffen der Kategorie A gemacht. Der legale Besitzer darf zwar in der Folge die Waffe weiter besitzen, de facto wird sie aber unverkäuflich und unvererblich. Vieles ist aber hier von der EU vorgegeben und daher zwingend.

Es kann nicht verschwiegen werden, daß in das Gesetz manche von der EU nicht vorgesehene Verschärfungen eingearbeitet wurden. Diese Verschärfungen halten sich aber im Großen und Ganzen im Rahmen und sind argumentierbar. Aber auch hier besteht noch Nachbesserungsbedarf, wir von der IWÖ bemühen uns, daß die über das Ziel hinausschießenden Spitzen abgemildert werden.

Sehr erfreulich ist es, daß zentrale Forderungen der IWÖ aufgenommen und eingearbeitet wurden. Hier sind die Regelungen bei der Erweiterung von Waffenbesitzkarten für Sportschützen, die Regeln für die Ausstellung eines Waffenpasses und die Kriegsmaterialproblematik bei Halbautomaten beispielhaft zu erwähnen. Auch für Sammler soll es bei alten historischen Waffen Verbesserungen geben. Verbesserungen soll es auch für Jäger beim Führen von Schußwaffen der Kategorie B (Faustfeuerwaffen und Halbautomaten) bei der Jagd geben.

Alles in allem muß man sagen, daß das Innenministerium sichtlich bemüht ist, sachgerechte Lösungen zu erarbeiten, die von Waffengegnern immer wieder als Schreckensgespenst an die Wand gemalten „amerikanische Verhältnisse“ wird es in Österreich nicht geben, aber man ist bemüht unnötige und für die Sicherheit völlig sinnlose Restriktionen abzubauen.

Für uns von der IWÖ bleibt trotz dieses erfreulichen Zwischenstandes noch viel zu tun, das Gesetz ist noch nicht fertig und möchten wir noch einige Verbesserungen erreichen. Wir werden dabei unsere Strategie beibehalten, sowohl die Gespräche mit den politischen Entscheidungsträgern als auch mit den Spitzenbeamten im Innenministerium zu führen. Unsere Argumente bringen wir schriftlich und in den zahlreichen Gesprächen, die ich als Präsident, Vizepräsident Dr. Gerig und Generalsekretär Ing. Kruschitz führen, auch mündlich ein.

Anschließend wird es um die politische Umsetzung des momentan nur im Innenministerium vorliegenden Entwurfes gehen.

RA Prof. DI Mag. Andreas Rippel

Präsident der IWÖ

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