Wer macht etwas außer der IWÖ? Antwort: Niemand. Die Jäger nicht, die Sportschützen nicht, vom Handel und von den Produzenten hört man auch nichts. Schweigen, ducken und brav folgen scheint die Parole zu sein. Und die die EU wird das beinhart ausnützen. Jetzt schreibt die IWÖ an die Frau Innenminister. Leider wird es nichts nützen. Wie man hört, hat sie den EU-Plänen längst zugestimmt. . .
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Das entscheiden wir, wir das Volk. Es ist ja nicht mehr sehr viel übergeblieben von der Mitbestimmung des Volkes in unserer Demokratie. Aber am 24. April dürfen wir wählen. Tun wir es! Was besseres kann man an diesem Tag nicht vorhaben.
Am 13.7. kommt dieser Entwurf zur Waffenrichtlinie in den EU-Ausschuß. Wir machen einen Aufruf im Forum und auf der Querschüsse Seite. Soll sich an alle ÖVP und SPÖ Abgeordneten im EU-Parlament richten. Die FPÖ ler wissen das ohnehin und an die Grünen ist es sinnlos. Folgender Text
Die schrecklichen Vorkommnisse in Niederösterreich haben zu einer massiven Emotionalisierung der Debatte über den Waffenbesitz in Österreich geführt. Immer wieder wird so versucht, auf Grund von Wahnsinnstaten einzelner Täter ganze Gesellschaftsgruppen wie Jäger, Sport- und Traditionsschützen zu kriminalisieren.
Die Frage ist nicht schwer zu beantworten. Zusätzliche Regulierungen, Verschärfungen, mehr Bürokratie, immense Kosten und flächendeckende Kontrolle. Unser gutes, einfaches und liberales Waffengesetz aus dem Jahre 1967 mußten wir gegen ein neues tauschen, das – noch gar nicht richtig in Kraft – schon wieder verschärft worden ist.
Seit Beginn der IWÖ war Dkfm. Fritz Lang nicht nur Mitglied sondern auch ein engagierter Mitstreiter für die Interessen der legalen Waffenbesitzer.
Die EU-Waffenrichtlinie ist beschlossen worden und muß nun im österreichischen Waffenrecht umgesetzt werden. Nach vielen Protesten der Betroffenen, der Jäger, der Sportschützen und der Waffensammler wurden zwar einige wenige Änderungen an der Richtlinie vorgenommen, viele Verschärfungen sind aber geblieben.
Psychologische Untersuchung für den Erwerb der waffenrechtlichen Urkunde (Waffenbesitzkarte/Waffenpaß)
Das Innenministerium hat einen Entwurf eines Schußwaffen-kennzeichnungsgesetzes herausgegeben und zur Begutachtung ausgesendet.
Am 29.09.2024 wird es wieder so weit sein. Alle Österreicher sind wahlberechtigt, wenn sie spätestens am Tag der Nationalratswahl das 16. Lebensjahr vollenden.
Wen will die EU tatsächlich entwaffnen? Die Terroristen und die Dschihadisten können es wohl nicht sein. Denn diese Leute verwenden ausschließlich Kriegswaffen und militärischen Sprengstoff. Diese Dinge dürfen aber in ganz Europa von normalen Menschen ohnehin nicht legal erworben werden.
Daß Waffenverbote durch Polizeibeamte äußerst rasch ausgesprochen werden, ist bekannt. Jeder Polizist hat im Hinterkopf, daß etwas „passieren“ könnte und möchte sich nicht dem Vorwurf stellen, warum kein Waffenverbot ausgesprochen wurde.
HC Strache klärt seine Stellung zum Waffengesetz und rückt das Interview zurecht.
Die starke Bürgermobilisierung durch unsere Schweizer Schwesterorganisation PROTELL und durch die anderen in der Interessengemeinschaft Schießen Schweiz vereinten Organisationen gegen die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie war nicht ausreichend.
Am 1. Jänner 2019 ist die umfangreichste Novelle zum Waffengesetz 1996 (WaffG 1996) seit dessen Bestehen in Kraft getreten, verlautbart im BGBl. I Nr. 97/2018 am 22. Dezember.
Eine Bürgerrechtsorganisation feiert ihren runden Geburtstag.

