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IWÖ – Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich

Anfragen von IWÖ-Mitgliedern über den Newsletter der IWÖ betreffend den Stand der Arbeiten zur Waffengesetznovelle 2018

Am 06.04.2018 hat die IWÖ einen Newsletter herausgegeben, bei dem der Stand der Arbeiten zur Waffengesetznovelle 2018 und zur Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie beschrieben wurde.

Viele interessierte, aber auch besorgte Mitglieder haben uns daraufhin geschrieben und um verschiedene Details nachgefragt.

Der Gesetzwerdungsprozeß ist ein stetiger Prozeß, bei dem im Laufe der Bearbeitung immer wieder größere und kleinere Änderungen und/oder Ergänzungen eingebaut werden oder gewisse Dinge sogar ganz gestrichen werden. Dies bedeutet, daß es laufend zu Änderungen kommt.

Aus diesen Gründen können und wollen wir zum derzeitigen Zeitpunkt nicht bis ins Detail präzise Angaben machen, diese Angaben könnten nämlich morgen bereits überholt sein und würde es uns zusätzlich erschweren Änderungen mit Erfolg anzuregen.

Da es gerade betreffend die Halbautomaten zu besonders vielen Anfragen gekommen ist, hier in Kürze:

Bestehende Berechtigungen, das heißt Berechtigungen bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes, sollen grundsätzlich nicht angetastet werden. Das heißt ein legaler Besitzer soll ein legaler Besitzer bleiben, auch wenn es zu einer „Umkategorisierung“ kommen könnte.

Wir bitten noch um etwas Geduld bis wir Details verlautbaren können.

RA Prof. DI Mag. Andreas Rippel, Präsident der IWÖ

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