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IWÖ – Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich

Regierung plant weitere Verschärfung
des Waffengesetzes

Schrecklicher Terroranschlag eines amtsbekannten Islamisten in Wien. Dieser erschießt mit einer illegalen Waffe, konkret mit Kriegsmaterial mehrere Menschen und verletzt viele. Der Attentäter ist bereits wegen terroristischer Aktivitäten verurteilt gewesen und auf Bewährung aus der Haft entlassen worden. Über den Islamisten müßte aufgrund seiner Terroraktivitäten ein lebenslanges Waffenverbot erlassen worden sein. Interessanterweise erfährt man aus den Medien nicht, ob das Waffenverbot erlassen wurde oder nicht. Für Kriegsmaterial bekommen in Österreich selbst die verläßlichsten Menschen, die ihr Leben lang keine Straftaten begangen haben, die ständig von den Behörden kontrolliert werden, die erdulden müssen, daß regelmäßig Polizisten unangemeldet erscheinen und die Waffen kontrollieren, die bei kleinsten Verfehlungen oder bei Krankheiten ihre Besitzberechtigung verlieren, praktisch keine Erlaubnis von den zuständigen Behörden.

Der Täter versucht illegal in der Slowakei Munition zu kaufen, welches in diesem Kaliber ebenfalls Kriegsmaterial darstellt. (Aus unbestätigten Meldungen geht hervor, daß der Täter bei seiner Tat sogar spezielle militärische Geschoße mit besonderer Durchschlagskraft verschoß.) Die slowakischen Behörden verständigen die österreichischen Behörden mit allen Details über den geplanten illegalen Munitionskauf des späteren Täters. Daraufhin schrillen bei den österreichischen Behörden alle Alarmglocken, ein bekannter Terrorist versucht Munition für eine Kalaschnikow zu kaufen. Halt! Nein! Der letzte Satz stimmt nicht: Die österreichischen Behörden machen – genau nichts.

Es kommt zu der verheerenden Tat in der Wiener Innenstadt, die (entgegen den Wünschen der Grünen) noch bewaffnete Polizei kann den Täter unschädlich machen.

Und nun, was glauben Sie passiert weiter: Sie erahnen es, in einem Akt der Anlaßgesetzgebung plant unsere Regierung die Verschärfung des Waffengesetzes! Jenes Waffengesetz, das alle rechtstreuen Bürger trifft, das die Sportschützen trifft, das die legalen Waffensammler trifft, das jene Menschen trifft, die eine Waffe zur Selbstverteidigung zu Hause bereithalten. Jenes Waffengesetz, welches Terroristen überhaupt nicht trifft, weil sich Terroristen an Gesetze einfach nicht halten. Wir sehen es am Anlaßfall. Ein amtsbekannter Terrorist mit Waffenverbot erschießt mit einer illegalen Waffe Menschen. Was hätte ein strengeres Waffengesetz gebracht? Die Antwort ist einfach, ein strengeres Waffengesetz hätte genau nichts gebracht.

Was beinhaltet nun dieser Plan für die Verschärfung des Waffengesetzes? Die ersten Details sind bereits bekannt geworden:

Bei jeder Neuausstellung von Waffenpässen oder Waffenbesitzkarten soll es eine verpflichtende Prüfung in der Extremismus-Datei des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) geben. Dieser Plan scheint auf den ersten Blick noch halbwegs zweckmäßig zu sein, in Wahrheit geht er an der bestehenden Problematik aber vollständig vorbei. Welcher Terrorist in Österreich beantragt die Neuausstellung eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte? Keiner! Wenn man zusätzlich noch bedenkt, daß die Extremismus-Datei des BVT ein Register ist, welches keinen klaren und überprüfbaren Kriterien unterliegt, dann ist zu fragen, ob diese Bestimmung nicht in Wahrheit dazu dienen wird Personen, die beispielsweise ohne die Begehung einer Straftat unerwünschte Postings (Stichwort: Fremdenfeindlichkeit) im Internet abgesetzt haben, von waffenrechtlichen Dokumenten fernzuhalten.

Aber lassen wir diesen Vorschlag noch einmal so stehen, wie er ist.

Ein weiterer Wunsch der Regierung geht in die Richtung, die Straftatbestände für den Besitz und die Beschaffung verbotener Waffen zu prüfen. Jeder Informierte weiß, daß diese Formulierung bedeutet, daß damit eine Verschärfung der Strafen geplant ist. Auch dieser Plan der Regierung klingt auf den ersten Blick sinnvoll, ist es aber nicht. Was hätte eine Verschärfung der Strafbestimmungen im gegenständlichen Terrorfall gebracht? Die Antwort ist auch hier, die Verschärfung hätte nichts gebracht. Oder glaubt allen Ernstes ein Politiker daran, daß mit einer Anhebung des Strafrahmens für waffenrechtliche Delikte sich ein Terrorist von einem Mord abbringen läßt, für den ohnedies lebenslange Freiheitsstrafe droht? Wen würde diese Verschärfung der Straftatbestände in der Praxis treffen? Im Regelfall Personen, die oftmals seit vielen, vielen Jahren einen verbotenen Gegenstand völlig beanstandungslos besitzen und sich wenig bis nichts dabei gedacht haben. Auch wenn es nicht gesetzeskonform und daher abzulehnen ist, so wird sich beispielsweise doch so mancher Stockdegen in verschiedenen Sammlungen befinden. Auch so mancher Schlagring wird sich seit Jugendtagen irgendwo versteckt befinden. Auch ist die Abgrenzung von erlaubten zu verbotenen Schlagstöcken schwierig und alles andere als eindeutig. Ist es wirklich kriminalpolitisch notwendig und sinnvoll zur Verhinderung des Terrors solche Menschen noch strenger zu bestrafen? Soll man wirklich die Strafdrohungen, die vor kurzem erst erhöht worden sind nochmals erhöhen? Wird dadurch der Terrorismus bekämpft? Die Antwort möge sich jeder selbst geben.

Ein weiterer Plan geht in die Richtung Personen, die wegen Terrordelikten verurteilt wurden, ein lebenslanges Waffen- und Munitionsverbot aufzuerlegen. Verstöße sollen unverzüglich dem Gericht gemeldet werden. Dieser Plan der Regierung zeigt, wie man sich mit der Materie der Waffengesetze auseinandergesetzt hat. Jedes Waffenverbot, welches in Österreich verhängt wird, ist ein lebenslanges Waffenverbot. Es gibt (mit Ausnahme von kurzfristigen vorläufigen Waffenverboten) keine befristeten Waffenverbote. Man will bei der Regierung also etwas einführen, was es bereits gibt. Verstöße gegen dieses Waffenverbot sollen unverzüglich dem Gericht gemeldet werden. Abgesehen davon, daß der Anlaßfall zeigt, was mit Meldungen passiert, darf darauf hingewiesen werden, daß es auch jetzt so ist, daß Verstöße unverzüglich dem Gericht (der Staatsanwaltschaft) zu melden sind. Hat die Polizei Kenntnis von einem Verstoß gegen ein Waffenverbot muß die Staatsanwaltschaft informiert werden.

Was Waffenverbote zur Terrorabwehr taugen hat aber auch der gegenständliche Anlaßfall gezeigt. Der Terrorist war wegen Terroraktivitäten vorbestraft, es mußte daher über ihn ein aufrechtes Waffenverbot bestehen. Trotzdem ist es ihm offensichtlich relativ einfach gelungen eine Kalaschnikow, das heißt Kriegsmaterial samt Munition zu organisieren. Eine derartige Kalaschnikow ist bei bestehender Gesetzeslage nicht nur jedem vorbestraften Terroristen, der unter Verstoß gegen seine Bewährungsauflagen trotzdem auf freiem Fuß ist, verwehrt, sondern auch jedem verläßlichen und unbescholtenen Bürger.

Politik ist immer anfällig für kurzfristige Anlaßgesetzgebung. Politiker glauben mit derartigen Anlaßgesetzen dem Bürger Sand in die Augen streuen zu können, um von eigenen Verfehlungen ablenken zu können. Politische Verantwortung würde im gegenständlichen Fall bedeuten, daß der Innenminister zurücktritt. Die Verfehlungen im Bereich der Polizei waren sicher nicht absichtlich, aber dennoch haarsträubend. Was wird der Öffentlichkeit anstatt eines Rücktrittes präsentiert: Anlaßgesetzgebung pur und weitere Verschärfungen des Waffenrechtes.

DI Mag. Andreas Rippel
Präsident der IWÖ

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