Die Selbstverteidigung und die Polizei von Georg Zakrajsek
Im November dieses Jahres brachte das Fernsehen eine Sendung über Frauenselbstverteidigung. (Konkret vom 11. 11. 2011) Im wesentlichen eine recht kompetente Erörterung des Pfeffersprays. Soweit, so gut.
Aber das wird ja wohl nicht das einzige Mittel sein, womit eine Frau rechtswidrige Angriffe auf ihr Leben, auf ihre Gesundheit, auf ihre geschlechtliche Selbstbestimmung, auf ihre Freiheit und auf ihr Vermögen abwehren kann. Wurde nicht besprochen, wird aber vielleicht in einer anderen Sendung noch kommen.
Die Einleitung des Beitrages war skandalös. Da wurde nämlich wörtlich Folgendes gesagt:
„Waffen zur Selbstverteidigung werden von der Polizei grundsätzlich abgelehnt.“
Wer hat das bitte von sich gegeben?
Welcher Polizist, welcher Sicherheitspolitiker sagt so etwas?
Wer gibt der Polizei (wer immer da dahintersteckt) das Recht, Waffen grundsätzlich abzulehnen?
Kennt dort keiner das Gesetz? Den Notwehrparagraphen?
Steht dort nicht, daß man sich der notwendigen Verteidigung gegen einen Angriff bedienen darf?
Also natürlich auch Waffen, auch Schußwaffen zur Selbstverteidigung nehmen kann? Und steht das nicht sogar im Waffengesetz ausdrücklich drinnen?
Die Polizei – oder wer halt das angeschafft hat – bricht das Gesetz. Schamlos. Denn natürlich darf man sich gegen einen rechtwidrigen Angriff auch einer Waffe, auch einer Schußwaffe bedienen. Das Gesetz kennt hier keine Einschränkung und das ist gut so.
Gerade Frauen sind normalerweise körperlich schwächer als es der Angreifer ist. Und der Angreifer ist in der überwiegenden Anzahl der Fälle ein Mann. Für Frauen ist aber das beste Verteidigungsmittel immer eine Schußwaffe. Nicht der Pfefferspray, nicht der Schrillalarm und nicht irgendwelche Verteidigungstechniken, die auf körperlichen Einsatz beruhen.
Weder die Polizei, weder ein Politiker und schon gar nicht irgendein dahergelaufener Fernsehkommentator hat das Recht, dem Opfer eine Verteidigungswaffe zu verbieten oder sie „abzulehnen“, was ja einem Verbot gleichkommt.
Zu diesem Skandal müßte die Sicherheitspolitik Stellung nehmen.
Daher hier zwei Fragen an alle Sicherheitssprecher der politischen Parteien:
Ist es richtig, daß die Polizei Waffen zur Selbstverteidigung grundsätzlich ablehnt?
Und wer hat diesen Unsinn zu verantworten?
Folgende Antworten sind eingelangt:
Bundesministerium für Inneres:
Die Polizei warnt allerdings davor, sich zur Selbstverteidigung auf Waffen oder ähnliche Abwehrgeräte zu verlassen, da diese die Gewaltbereitschaft und die Aggressivität eines Angreifers noch zusätzlich steigern können.
Leider können aus diesem Grund Waffen oft das genaue Gegenteil von dem bewirken, wozu sie ursprünglich gedacht waren. Personen, die dazu in der Lage sind, sich im Falle eines Überfalls bzw. eines Angriffs, körperlich und mental gegen gewaltsame Übergriffe zur Wehr zu setzen, können dabei viel häufiger erfolgreich sein, als jene, die sich ihren, oft vermeintlichen Schutz, durch Selbstverteidigungswaffen wie Pfefferspray, Messer, Tränengas oder Schreckschusspistolen suchen.
Grundsätzlich hat das Gewaltmonopol auch in Händen des Staates, bzw. seiner Organe zu bleiben, da für diese, im Gegensatz zu vielen „Privatpersonen“, auch entsprechende Gesetze und Erlässe hinsichtlich des Umgangs und des Einsatzes von Waffen bestehen.
Der Einsatz von Selbstverteidigungstechniken in einer Notsituation stellt nur eine von vielen Möglichkeiten der Gegenwehr (Selbstverteidigung) dar. Ein weiterer Aspekt der Selbstverteidigung für Frauen, Kinder und Senioren ist die Prävention von Übergriffen. Selbstbehauptung und Selbstschutz sind dementsprechend einer der Schwerpunkte der Kriminalprävention (Näheres siehe http://www.bmi.gv.at/cms/BK/praevention_neu/start.aspx).
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Pichler
Bundesministerium für Inneres
Kommentar:
Die Polizei warnt nicht nur davor, sich auf Waffen (gemeint Schußwaffen) oder ähnliche Abwehrgeräte zu verlassen, sie lehnt sie grundsätzlich ab. Das ist wesentlich schärfer und sicher nicht in Ordnung. Die Wahl der Mittel zur Selbstverteidigung (Notwehr) überläßt der Gesetzgeber dem Betroffenen selbst. Er allein hat zu entscheiden, welcher Verteidigungsmittel er sich bedient.
Ratschläge kann die Polizei natürlich geben, das ist legitim, aber dann sollte die Grundlage stimmen. Daß Waffen – also ua. Schußwaffen – das genaue Gegenteil von dem bewirken, wozu sie ursprünglich gedacht waren, stimmt einfach nicht. Studien aus den USA (z. B Untersuchungen von Prof. Lott, Kleck, Mauser e.al) beweisen das Gegenteil. Es ist auch durch nichts belegt, daß Personen, die sich körperlich oder mental (wie geht das?) also ohne Waffe zur Wehr setzen, erfolgreicher sind als solche, die sich eines Verteidigungsmittels bedienen. Diese Meinung ist völlig lebensfremd und aus der Luft gegriffen.
Das Gewaltmonopol hat aber bei der Frage der Notwehr und der Selbstverteidigung absolut nichts verloren. Für eine solche Situationen ist es nämlich typisch, daß das Gewaltmonopol dabei nie zugegen ist. Ein Angreifer wird eher vermeiden, mit der Sicherheitsexekutive konfrontiert zu werden und seine Tat dann ausführen, wenn mit keinem entsprechenden Einschreiten zu rechnen ist. Und schließlich bestehen auch für Privatpersonen Gesetze bezüglich des Einsatzes von Waffen, an die sich ein Verteidiger zu halten hat (etwa § 3 StGB).
Was die guten Tips auf der angegebenen Homepage betrifft, hat die IWÖ hier schon oft darüber referiert. Manche der Empfehlungen sind recht gut, einige aber schwer kontraproduktiv. Hier wäre eine weiterführende Diskussion sicher sinnvoll. Dazu bin ich recht gerne bereit.
SPÖ:
Ist es richtig, daß die Polizei Waffen zur Selbstverteidigung grundsätzlich ablehnt?
Schusswaffen dürfen grundsätzlich zur Selbstverteidigung – selbstverständlich nur in wirklichen Notwehrsituationen – eingesetzt werden. Der Gesetzgeber hat jedoch den Gebrauch für Privatpersonen außerhalb der eigenen Wohn- oder Betriebsräume oder der eigenen Liegenschaft de facto ausgeschlossen, da Faustfeuerwaffen nur von Inhabern von Waffenpässen geführt werden dürfen, wobei diese Pässe, wie sie wissen, äußerst restriktiv vergeben werden.
Der Gebrauch einer Faustfeuerwaffe zur Selbstverteidigung ist daher keine Frage eines Standpunktes, sondern wird von den tatsächlichen Gegebenheiten – rechtlichen Vorschriften beim Erwerb – vom Gesetzgeber massiv eingeschränkt.
Auch der Polizist unterliegt beim Gebrauch der Schusswaffe strengen gesetzlichen Regelungen, selbst im Fall von Notwehr.
Das ist das Faktum!
Alles andere ist im Bereich der redaktionellen Freiheit – in der persönliche Standpunkte wiedergegeben werden – angesiedelt, womit sich die Beantwortung der Frage 2 erübrigt.
Mit besten Grüßen
Christian Schiesser
Klubsekretär
Kommentar:
Gar nicht so schlecht die Stellungnahme und etwas lebensnäher als die vom Ministerium. Aber entlarvend: Die Notwehr außerhalb der eigenen Wohnung oder Liegenschaft ist praktisch ausgeschlossen, da kaum mehr Waffenpässe vergeben werden. Jetzt wissen wir, woher das kommt. Übrigens: Nicht nur die Polizei unterliegt beim Gebrauch der Schußwaffe strengen gesetzlichen Regeln – auch der Private. Nicht vergessen!
Wenn aber der Gesetzgeber den Gebrauch von Schußwaffen „massiv einschränkt“ verletzt er nicht nur das StGB (§ 3), weil er die Notwehr „massiv“ behindert, sondern verstößt natürlich auch gegen die Verfassung, die den Schutz des Lebens, des Eigentums und der Freiheit garantiert. Wer diesen Schutz aber – sei es auch nur durch das Waffengesetz einschränkt, bricht die Verfassung.
FPÖ:
Ist es richtig, daß die Polizei Waffen zur Selbstverteidigung grundsätzlich ablehnt?
Abg.z.NR Harald Vilimsky, Generalsekretär:
Leider hört man ab und zu, dass die Polizei und vor allem der Kriminalpolizeiliche Beratungsdienst die Bewaffnung der Opfer ablehnt und von einer Gegenwehr abrät. Wie sich jemand in einer Selbstverteidigungssituation verhält, muss jeder für sich entscheiden. Man soll selbstverständlich niemanden, der sich das nicht zutraut, eine Bewaffnung einreden. Aber man soll auch nicht rechtschaffene Bürger entmündigen und davon abhalten, für Notsituationen natürlich auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen vorzusorgen. Wir von der FPÖ halten das für die falsche Politik.
Und wer hat diesen Unsinn zu verantworten?
Abg.z.NR Harald Vilimsky, Generalsekretär:
Die Exekutive hat das sicher nicht zu verantworten. Es ist immer wieder verblüffend, welche Schritte die Innenministerin setzt, um gesetzestreue Bürger, welche Waffen besitzen, zu kriminalisieren.
Kommentar:
Dazu kann man nicht mehr sagen, als daß sich diese Meinung mit der Meinung der IWÖ deckt. Niemand will schrankenlosen Waffengebrauch oder gar Selbstjustiz. Aber in der heutigen Zeit, wo die Kriminalität blüht und gedeiht, darf die Selbstverteidigung einfach nicht dauernd administrativ behindert werden.
Vom BZÖ und von den Grünen ist noch keine Stellungnahme eingelangt. Sollte etwas kommen, wird das selbstverständlich nachträglich veröffentlicht.
Es ist noch eine Stellungnahme von der ÖVP eingegangen, und zwar vom Abg. z. NR Günter Kössl, Sicherheitssprecher:
Ich bedanke mich für die Übermittlung des Emails bezüglich “Selbstverteidigung & Polizei”.
Da ich zwar Sicherheitssprecher der Volkspartei, jedoch nicht Sprecher des Bundesministeriums für Inneres bin, steht es mir nicht zu, die Frage zu beantworten, ob die Polizei Waffen zur Selbstverteidigung grundsätzlich ablehnt.
In einer persönlichen Stellungnahme führe ich aber dazu wie folgt aus: Selbstverständlich kann eine Waffe ein Instrument zur Selbstverteidigung sein, sofern sie innerhalb des vorgegebenen gesetzlichen Rahmens verwendet wird. Ich hoffe natürlich, dass alle Waffenbesitzer entsprechend geschult sind, gehe aber davon aus, dass die IWÖ dazu einen wichtigen Beitrag leistet.