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IWÖ – Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich

Dr. Franz Császár: Offener Brief an die Abgeordneten der Republik Österreich im EU-Parlament

OFFENER BRIEF zu: Rat der Europäischen Union 9841/16 vom 8. Juni 2016, Abstimmung über die Waffenrichtlinie

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter!

Zu der am 8. Juni 2016 vorgesehenen Abstimmung über die EU-Waffenrichtlinie erlaube ich mir, Ihnen die folgende Stellungnahme vorzulegen.

Ich war bis 2003 Professor für Kriminologie an der Juridischen Fakultät der Univer-sität Wien und allgemein beeideter Gerichtssachverständiger für dieses Fach. Vom Bundesministerium für Inneres bin ich mehrfach zu waffenrechtlichen Fragen beige-zogen worden. Neben diesen beruflichen Bezügen zu Schußwaffen bin ich auch Sport-schütze und Waffensammler. Von 1997 bis 2010 war ich Präsident der überpartei-lichen „IWÖ – Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich“.

Ohne auf die zur Entscheidung anstehenden neuen Bestimmungen im Einzelnen einzugehen, greife ich drei grundsätzliche Gesichtspunkte auf.

Österreich hat Jahrzehnte lang ein auf das Wesentliche beschränktes, klares und gut administrierbares Waffenrecht gehabt. Bei im internationalen Vergleich hohem zivilem Waffenbestand war der kriminelle Mißbrauch von Schußwaffen bemerkens-wert niedrig. Seit dem Beitritt zur Europäischen Union ist das Waffenrecht in mehreren Etappen zu einem ausufernden, in immer mehr Details verästelten, unüber-sichtlichen Normenkonvolut geworden. Ganz überwiegend ist jedes Mal der legale zivile Waffenbesitz weiter beschränkt worden. Weltweite fundamentalistisch motivierte Terrorattentate mit horrenden Opferzahlen und der hochorganisierte illegale Waffenhandel sind dadurch offensichtlich nicht zu verhindern gewesen. Genau dies war aber die regelmäßig vorgebrachte Begründung, weshalb die österreichischen legalen Waffenbesitzer noch eine weitere Restriktion zu akzeptieren hätten.
In Österreich gibt es schätzungsweise 700 000 bis 800 000 Besitzer legaler Schuß-waffen. Diese Personen stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Sie sehen sich aber, ungeachtet aller entgegenstehenden Beteuerungen, als verantwortungslos und als Gefahr für Leben und Gesundheit ihrer Mitmenschen angeprangert. Dies ist nicht geeignet, die österreichischen Waffenbesitzer von der Seriosität der Europäischen Waffenrechtspolitik zu überzeugen. Im Gegenteil ist es sehr wahrscheinlich, daß in der Bevölkerung die Bereitschaft zur Befolgung weiterer Einschränkungen sinkt und darüber hinaus die gerade derzeit merklich kritischer werdende Einstellung gegenüber der Europäischen Union noch mächtigen Auftrieb erhält.

Völlig unbeachtet bleibt hingegen eine ungleich wirkungsmächtigere Ursache von Schußwaffenmißbrauch, als das Vorhandensein von Waffen in der Zivilbevölkerung.
In den Nachkriegsjahren sind große Mengen verlassener Militärwaffen samt Munition frei zugänglich herumgelegen. Kein einziger Jugendlicher ist auf die Idee gekommen, damit ein Schulmassaker zu veranstalten. Die soziale Verantwortlichkeit der jungen Menschen war noch intakt.

Seit Jahrzehnten werden aber Generationen von Kindern und Jugendlichen durch die modernen elektronischen Medien einer flächendeckenden und intensiven Beein-flussung mit exzessiver Gewalt ausgesetzt. Interaktive Spiele konditionieren junge Menschen in einer höchst sensiblen Phase ihrer Entwicklung auf bedenkenlose Gewaltanwendung. Zugleich führen sie zum Verlust der Fähigkeit zum Mitfühlen. So werden Tötungshemmungen radikal abgebaut. Die pauschale Verteufelung legaler Schußwaffen steigert nur das Interesse am Verbotenen, das dann unkontrolliert und riskant im Verborgenen befriedigt wird.

Die nunmehr vorgeschlagenen Regelungen belegen eine zum Teil unglaubliche Unkenntnis von Funktion und Wirkungsweise von Schußwaffen. Herr Dr. Jürgen Siegert hat in seinem Ihnen zugeschickten Offenen Brief vom 30. Juni 2016 eine Reihe davon aufgezeigt. Anzahl und Ausmaß der Fehler lassen starke Zweifel aufkommen, daß es sich bloß um Versehen handelt, die eben passieren können. Es entsteht zumindest der Eindruck, daß die Entwurfsverfasser massiv unqualifiziert sind. Darüber hinaus kann leicht der Verdacht aufkommen, daß es sich um einen weiteren Versuch handelt, das Endziel einer Totalentwaffnung der legalen Waffenbesitzer zu kaschieren. Dafür spricht auch die Vorlage des jetzt zur Entscheidung anstehenden, umfangreichen und detaillierten Änderungsentwurfs unmittelbar nach dem Terroranschlag in Paris.
Ich darf daher an Sie, sehr geehrte Damen und Herrn österreichische Abgeordnete, eindringlich appellieren, die aktuelle Waffenresolution auf ihre sachliche Eignung, auf ihre praktische Umsetzbarkeit und auf voraussehbare ungünstige Nebeneffekte zu prüfen. Ich hoffe, daß meine Bemerkungen für diese verantwortungsvolle Aufgabe hilfreich sind.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Császár

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