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IWÖ – Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich

Restriktive Waffengesetze und öffentliche Sicherheit

Es ist wieder passiert: Ein Schulmassaker. In den USA. Im Land der Waffennarren und einer allmächtigen Waffenlobby. Wieder wurde eine waffenfreie Zone zum Schauplatz einer blutigen Tragödie.

Die Reaktion, die nach jeder Schreckenstat dieser Art zu erfolgen pflegt, besteht auch jetzt wieder in der Forderung nach strengeren Waffengesetzen – insbesondere nach einem Verbot halbautomatischer Büchsen. Denn Waffen töten. Keine Waffen – keine Toten. So funktioniert die Welt der „Liberalen“ jenseits des Atlantiks. In Europa sowieso.

Seltsam, dass keiner der in solchen Fällen so schnell mit Verbotsforderungen auftrumpfenden Kritiker einer freizügigen Waffengesetzgebung, sich einmal die Frage stellt, weshalb derartige Vorfälle bevorzugt an Orten geschehen, an denen generelle Waffenverbote gelten. Wirken Verbote am Ende etwa doch nicht so gut, wie immer behauptet wird? Gibt es keine Bluttaten bewaffneter Täter in Kalifornien, New York City, Chicago oder Washington D.C., wo die strengsten Verbote gelten? Und weshalb finden ausgerechnet auf zivilen oder militärischen Schießanlagen, wo jedermann bewaffnet ist, niemals blutige Massaker statt? Sollte denn die Verfügbarkeit von Privatwaffen nicht mit Gewaltanwendungen korrelieren?

„Gott erschuf die Menschen, aber Samuel Colt machte sie alle gleich“ ist ein cleverer Werbespruch aus der Frühzeit der Colt-Waffenschmiede. Wer auch nur einen Augenblick lang nachdenkt, dem erschließt sich schlagartig der Wahrheitsgehalt dieser Aussage. Menschen unterscheiden sind nun einmal – nicht zuletzt hinsichtlich ihrer Körperkraft. Eine Frau mit Kleidergröße 36, wird sich des Angriffs eines 95 Kilo schweren, durchtrainierten Mannes mit bloßen Händen nicht erwehren können. Zu ungleich sind die körperlichen Voraussetzungen verteilt. Hat sie aber eine wirkungsvolle Waffe zur Hand (mit der sie auch umgehen kann), sieht die Sache völlig anders aus. Die Waffe funktioniert als Gleichmacher. Seltsam, dass notorische Egalitaristen diese Tatsache nicht erkennen. Waffen haben für körperlich unterlegene Opfer von Gewalttaten dieselbe Wirkung, wie das Gehörn eines Büffels im Kampf gegen einen Löwen. Würde man Beutetieren die Möglichkeit zur Selbstverteidigung nehmen indem man ihnen die Hörner abschneidet, hätten die Raubtiere leichtes Spiel.

Restriktive Waffengesetze berauben potentielle Opfer jeder Möglichkeit, sich gegen Räuber wirkungsvoll zur Wehr zu setzen. Die sind ja allein schon dadurch im Vorteil, dass die Initiative auf ihrer Seite ist. Ist ihr Opfer unbewaffnet, so hat es überhaupt keine Chance. Verfügt es jedoch über ein wirkungsvolles Mittel zur Gegenwehr, birgt die Attacke für jeden Angreifer ein unkalkulierbares Risiko. Der Angriff kann für den Kriminellen fatal enden. Die Aussicht auf Gegenwehr hat auf potentielle Täter folglich eine nicht zu unterschätzende Wirkung, denn die suchen ja nicht den Kampf, sondern leichte Beute.

Bei Massakern wie dem in Parkland, sind die Opfer stets unbewaffnet. In Schulen und Universitäten sind sie das aufgrund der Gesetze. Der mit viel Getöse inszenierte „Marsch nach Washington“, wird keine Menschenleben retten. Auch in Zukunft werden Gewalttäter sich auf die Wehrlosigkeit ihrer Opfer verlassen können. Je weiter die Waffengesetze verschärft werden, desto mehr.

Das einzige akut wirksame Mittel gegen initiierte Gewalt ist Gewalt. Wird die Aggression mit Waffen geübt, bedarf es bewaffneter Gegenwehr. Wären Schulen keine waffenfreien Zonen; verfügten Schulwarte, Direktoren und der eine oder andere Lehrer über Waffen, würden „Amokläufe“ frühzeitig beendet und die Zahl der Opfer wäre um vieles niedriger. Das Beispiel Israels zeigt, welche Wirkung auf die innere Sicherheit von einer weiten Verbreitung ziviler Waffen ausgeht: Noch ehe die Polizei eintrifft wird dort fast jede kriminelle Gewalttat von bewaffneten Bürgern beendet. Die haben begriffen, dass der Schutz ihres Lebens und ihrer Sicherheit zuallererst in ihren eigenen Händen liegt.

Andreas Tögel

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